Kategorie-Archiv: Helmpflicht

Die Märkische Allgemeine erleichtert die Wahl

Eine aktuelle Umfrage lautet:

Wer soll der nächste Bundeskanzler werden?

Angela Merkel oder Peer Steinbrück? Während Angela Merkel mit ihrer sicheren und unaufgeregten Handhabung der Euro-Krise glänzt, lässt Herausforderer Peer Steinbrück kein Fettnäpfchen aus und disqualifiziert sich beinahe täglich für das Amt des Bundeskanzlers.

Okay, das war natürlich dreist gelogen, so tendenziös hätte sich keine Zeitung eine Einleitung getraut.

Bei der Helmpflicht hat die Märkische Allgemeine allerdings kein Problem damit: Sollte es eine Helmpflicht für Radfahrer geben?

Schön, dass in dem Artikel die kaum relevanten Fahrradländer Schweden, Finnland und Spanien genannt werden, ohne zu erwähnen, dass Amsterdam und Kopenhagen vermutlich nicht einmal müde lächeln über unserer Helmpflichterei. Schön, dass die jahrzentelangen Bemühungen zur Einführung einer Helmpflicht erwähnt werden, aber kein Platz mehr war für die physikalischen Zusammenhänge, unter denen eine Helmpflicht wenigstens nicht halb so eindeutig gesehen werden kann.

Ob man in der Redaktion sehr enttäuscht war, dass sich die Leser von den kleinen Formulierungstricks nicht beeinflussen ließen?

Polizei will Mindener Radfahrer zum Fahrradhelm überreden

Na gut: Minden will Anteil der Radfahrer besonders auf Kurzstrecken weiter erhöhen

Rund 14 Prozent des Verkehrs werden in Minden zur Zeit mit dem Fahrrad erledigt. Wenn es nach Michael Lax, dem Fahrradbeauftragten der Stadt geht, soll diese Zahl 2013 weiter steigen.

Solche Artikel gibt es seit einiger Zeit häufiger in den Zeitungen häufiger: eine Fahrradstadt zu werden scheint in letzter Zeit recht attraktiv zu sein, obschon immer gerne auf die ungezogenen Radfahrer gezeigt wird.

Interessant ist dabei vor allem der letzte Absatz:

Mit Kontrollen versucht die Polizei Radfahrer dazu zu bewegen, Helme zu tragen. Damit ließen sich jedoch nur die Anzahl schwerer Kopfverletzungen reduzieren, nicht die Anzahl der Fahrradunfälle insgesamt.

In den vorigen Zeilen dreht sich alles um verbesserte Abstellanlagen, mit denen noch mehr Verkehrsteilnehmer auf den Sattel gelockt werden sollen. Dann hier und da noch eine Fahrradstraße, schon, so scheint es, ist die Fahrradstadt fertig gebacken. Von besseren Radverkehrsanlagen für Radfahrer ist allerdings, von den Fahrradstraßen, erst einmal nichts zu lesen — und das überrascht: ein höherer Radverkehrsanteil wird gemeinhin nicht mit schlechten Radverkehrsanlagen generiert, auf denen sich Radfahrer von rechtsabbiegenden Kraftfahrern überfahren lassen dürfen. Die Sicherheit auf dem Rad wird nunmal nicht mit Abstellanlagen erhöht, sondern mit verbesserten Radverkehrsanlagen — und ganz bestimmt nicht mit Polizeikontrollen, bei denen die Beamten den fehlenden Fahrradhelm anmahnen.

Siehe auch:

  • Viele Fortschritte und viele kleine Probleme

    Burkhard Witte ist insgesamt zufrieden mit dem Radwegenetz der Stadt Minden. Generell ist dem Vorsitzenden des Minden-Lübbecker ADFC-Kreisverbandes am guten Miteinander aller Verkehrsteilnehmer gelegen. Er sieht aber auch Verbesserungspotenzial.

Hauptsache Helm

Es ist eigentlich eine recht bewegende Geschichte, die dort im Mantel der Regionalausgaben des Schleswig-Holsteinischen Zeitungsverlages erschienen ist: Mircos Freude ist eine Belohnung

Mirco leidet an der seltenen Krankheit Mitochondriopathie: Der Neunjährige ist beim Duschen und Zähneputzen auf Hilfe angewiesen.

Wer sich allerdings auch im dunkleren Halbjahr mit dem Rad auf die Straße traut, wird sich umgehend am Titelfoto des Artikels stoßen: Der dort abgebildete Junge reitet dort mit Fahrradhelm — und der sitzt auch noch ganz schlecht.

Sicherlich läuft man bei diesem Thema Gefahr, leicht in die Erbsenzählerei abzurutschen. Gesellschaftlich durchgesetzt hat sich die Meinung, dass für vermeintlich gefährliche Betätigungen, zu denen unter anderem Skifahren, Radfahren, Reiten und leider auch der Besuch eines Spielplatzes gehören, umbedingt ein Schutzhelm getragen werden müsse. Leider findet anschließend keine weitere Differenzierung mehr statt und die Qualität dieser Behauptung verbleibt unterhalb des Stammtischniveaus.

Nun mag man von der Schutzfunktion eines Fahrradhelmes halten was man will, aber wenn ein Fahrradhelm schützt, dann sicherlich nur beim Radfahren. Kein vernünftiger Verkehrsteilnehmer käme auf die Idee, einen Motorroller oder gar ein Motorrad mit einem Fahrradhelm zu steuern, denn ganz offensichtlich genügt die Schutzwirkung der doch recht einfachen Styroporhaube längst nicht den Ansprüchen, die im Ernstfall auf dem Kraftrad das Leben retten könnten.

Auf die Idee, mit dem Fahrradhelm auf die Piste zu fahren oder aufs Pferd zu steigen kommen leider ungleich mehr Menschen, obwohl nicht ohne Grund spezielle Sporthelme für beinahe jede einzelne Sportart angeboten werden. Danach muss man gar nicht lange suchen, das weiß sogar Wikipedia. Und über den angesprochenen Reithelm steht dort:

Gemeinsam ist allen Reithelmen, dass sie erhöhten Anforderungen genügen müssen, da die Fallhöhe höher ist als beispielsweise bei Ski- oder Fahrradfahren. Außerdem müssen sie auch dann schützen, wenn ein Huf gegen den Helm schlägt.

Und selbst wenn man von der Wahl des Helmes absieht: so wie der Junge den Helm trägt, hätte man ihn auch ohne Kopfschutz auf den Sattel setzen können. Der richtige Einstellung des Fahrradhelmes ist eine kleine Wissenschaft, aber sinnvollerweise sollte der Helm auch die Stirn schützen, schließlich prallt die Stirn bei einer Feindberührung überdurchschnittlich häufig als erstes auf das Hindernis. Nun ist es kein Geheimnis, dass aus verschiedenen Gründen Helme gerne online bestellt werden, der Postbote aber längst nicht die nötige Fachkenntnis zum Einstellen des Fahrradhelmes mit an die Tür bringt. Im Endeffekt wird der Helm dann irgendwie so hingemurkst, dass er nicht sofort von der Murmel rutscht, bleibt aber in der Regel vollkommen falsch eingestellt. Wichtig ist nicht nur die Position des Helmes, der bei den meisten Kindern eher auf dem Hinterkopf sitzt und die Stirn im Ernstfall dem Hindernis präsentiert, sondern auch die richtige Einstellung des Kopfumfanges und der Kinnriemen — gerade letztere verbleiben häufig im Lieferzustand, was das richtige Tragen des Helmes noch einmal erschwert.

Diese Details werden leider in den vielen Pro-Fahrradhelm-Kampagnen überhaupt nicht als wichtig hervorgehoben: Dort gilt die Prämisse, mit Helm könne ja überhaupt nichts passieren. Polizei und Eltern sind zufrieden, schließlich trägt das Kind einen Fahrradhelm, und wenn es dann wirklich mal knallt, dann blutet zwar die Stirn, aber im Polizeibericht kann immer noch geschrieben werden, der Fahrradhelm habe schlimmeres verhindert, selbst wenn der Helm keinen Kratzer abbekommen hat, weil die Stirn sämtliche Kopfarbeit alleine leisten musste.

Im wahrsten Sinne des Wortes noch einer draufgesetzt wird von den Eltern im Winter: damit der junge Radler nicht friert, wird noch eine Mütze zwischen Helm und Schädel gezwängt, woraufhin der Helm noch ein paar Zentimeter nach oben steigt und auf dem jungen Kopf eine Art Turm bildet, an dessen Spitze sich ungesund viel Masse sammelt. Diese so genannte GripGrab beispielsweise soll sich laut Produktbeschreibung optimal unter den Helm fügen, obwohl spätestens beim Blick auf das Produktfoto klar wird, dass diese abenteuerliche Konstruktion allenfalls für ein Schleudertrauma taugt, weil der mehrere hundert Gramm schwere Helm bei einem Unfall am Schädel mit den Fliehkräften multipliziert am Schädel zerren wird. Bei diesem Produktfoto scheint das Mädchen allerdings außerdem noch einen zu kleinen Helm zu tragen. Vor Schäden wird ein in dieser Höhe getragener Fahrradhelm sicherlich nicht mehr schützen, schließlich besteht kaum noch Kontakt zum Kopf. Dennoch gilt auch hier das Motto „Hauptsache Helm“, wie die jungen Radfahrer jeden Morgen an den Grundschulen und Orientierungsstufen beweisen. Ob der Helm überhaupt noch schützen kann oder lediglich der Beruhigung der Eltern und Schulpolizisten dient, soll an dieser Stelle nicht weiter ausgeführt werden.

Zurück zu Mirco: auch wenn wie im Artikel angesprochen die finanziellen Mittel begrenzt sind, lohnt sicherlich die Investition in einen vernünftigen Reiterhelm, gerade wenn der Junge ohnehin an motorischen Problemen leidet und ein Unfall womöglich wahrscheinlicher sein könnte. Die Fahrradhelm-Kapuze-Kombination auf dem Titelfoto wird ihn im Ernstfall zumindest nicht schützen können.

Helmpflicht: „Endlich noch mehr Gängelei“

Zwar schon gut ein Jahr alt und in der Kategorie abgelegt, aber dennoch immer wieder aktuell und lesenswert: Schnuller für alle

Helm auf für Radfahrer! Das ist das Gebot der Stunde von Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer. Endlich, noch mehr Gängelei. Darauf hat der Bürger nur gewartet.

Die Verkehrswacht findet keine Argumente für Fahrradhelme

Die Deutsche Verkehrswacht will erklären, warum ein Fahrradhelm eine gute Idee ist: Zehn Argumente für den Fahrradhelm

Ein Fahrradhelm ist die Knautschzone des Radlers – er kann bei einem Sturz die Aufprallenergie auf den Kopf abmildern. Obwohl in Deutschland im letzten Jahr 76.655 Radfahrer bei einem Unfall verletzt oder getötet wurden, tragen nur elf Prozent der Radler einen Helm. Die Deutsche Verkehrswacht nennt zehn gute Gründe, künftig einen Helm aufzusetzen.

Eine solche Liste lässt sich nicht objektiv und ohne Unfug aufbauen.

399 Radfahrer wurden nach Angaben des Statistischen Bundesamtes im letzten Jahr getötet, 14.436 wurden schwer verletzt. Ein Helm kann dabei helfen, Kopfverletzungen mit schwerwiegenden Folgen zu verhindern.

Gut, das ist naheliegend, das ist nicht zwangsläufig falsch, das ist ein Argument.

Die glatte Oberfläche des Helms sorgt bei einem Sturz für ein Abgleiten vom Untergrund. Der Hartschaum verformt sich und die Aufprallenergie wird gedämpft.

Die grundsätzliche Funktionsweise eines Fahrradhelmes ist nun allerdings nicht unbedingt ein gutes Argument.

Sichtbarkeit: Mit integriertem Rücklicht und reflektierenden Streifen sorgt ein Helm für bessere Sichtbarkeit bei Dämmerung und Dunkelheit.

Kann man wohl so stehen lassen.

Wer mit Helm fährt, sieht sportlich aus und beweist Stil, ob in Rennkluft oder Bürooutfit.

Das ist zwar auch ein Argument, aber dürfte wohl kaum die Mehrheit der Radfahrer überzeugen.

Frisurschutz: Besser mit Helm die Frisur ruinieren, als ohne Helm nach einem Unfall keine Frisur mehr zu haben.

Damit kann man ja weitermachen: lieber mit dem Helm die Ohren plattknicken als nach einem Unfall keine Ohren mehr zu haben. Schnell im Lexikon noch ein paar Körperstellen nachschlagen und schon sind die zehn Argumente voll.

Ein Helm schützt den Träger. An heißen Tagen sorgen Belüftungsöffnungen für Frischluftzufuhr.

Das wiederum ist durchaus eine sehr sinnvolle Anwendung für Fahrradhelme.

Regenschutz: Mit Helmüberzug bleibt der Kopf trocken. Winddichte Unterziehmützen schützen vor kalter Zugluft.

Die Verkehrswacht übersieht allerdings, dass Mützen auch auf einen unbehelmten Kopf passen, allerdings nicht unter einen Helm: die meisten Unterziehmützen heben den Helm so weit an, dass er überhaupt nicht mehr sicher sitzt.

Was Radprofis können, können Freizeitradler auch: Helm tragen – und das ganz ohne Doping.

Man merkt, langsam gehen tatsächlich die Argumente aus.

Vorbild: Ihre Kinder tragen Helm, Sie aber nicht? Gehen Sie mit gutem Beispiel voran.

Ein Hinweis auf die Vorbildfunktion darf nie fehlen.

Seien Sie individuell – Tragen Sie einen Helm, der zu Ihnen passt!

Puh, die zehn Argumente wurden offenbar gerade so noch geschafft.

Der Markt bietet keine passenden Helme an

Dieses Interview im Kölner Stadt-Anzeiger ist eigentlich nichts besonderes: “Mit Fehlern der Autofahrer rechnen”

Doch am Ende heißt es plötzlich:

Das heißt, dass man für ein E-Bike ein amtliches Kennzeichen, spezielle Bereifung, Spiegel oder spezielle Beleuchtung braucht?

Mertens: Man braucht eine Haftpflichtversicherung, ein Versicherungskennzeichen wie bei einem Mofa, den Führerschein Klasse „M“, und es besteht grundsätzlich Helmpflicht. Wobei man sagen muss, dass der Markt auch keine passenden Helme anbietet. Der klassische Fahrradhelm reicht eigentlich nicht aus, ist aber besser als gar kein Helm. Rein rechtlich müsste man einen Integralhelm tragen – das macht nur niemand.

Der klassische Fahrradhelm reicht nicht nur bei den bis zu 45 Kilometer pro Stunde elektrisch angetriebenen Fahrrädern nicht aus, dessen Schutzwirkung versagt eigentlich schon bei sehr viel geringeren Geschwindigkeiten. Auch auf dem normalen Fahrrad wäre wenn überhaupt ein Integralhelm notwendig.

Interessant, dass die Polizei das wenigstens bei elektrisch angetriebenen Rädern so sieht. Theoretisch ginge damit allerdings ein Verkehrsverbot für derartige Fahrzeuge einher, denn die Straßenverkehrs-Ordnung verlangt nunmal nach einem geeigneten Schutzhelm. Irgendeine Styroporschale, die sogar nach Meinung der Polizei nicht ausreicht, genügt dieser Vorschrift nicht.

Hamburg: Radfahrer sind auf der Fahrbahn am besten aufgehoben

Gewisse Fortschritte sind in der Hamburger Radverkehrspolitik tatsächlich nicht gänzlich verbergen. Bei der Brandrodung im Schilderwald sterben die blauen Verkehrszeichen beinahe aus, so dass der übliche Hamburger Fahrradweg, in der Regel ein in der autogerechten Stadt geborener Veteran, wenigstens nicht mehr benutzt werden muss und dem ungehinderten Vorankommen auf der Fahrbahn allenfalls die wütenden Autofahrer im Wege sind, die sich so langsam allerdings mit dem Radverkehr arrangieren können.

Und nun das:

“Alle seriösen Studien belegen, dass Radfahrer auf der Fahrbahn am besten aufgehoben sind. Weil sie dort tatsächlich am sichersten unterwegs sind”, sagt Armin Lehnhoff, Sachbearbeiter der Straßenverkehrsbehörde beim Harburger Polizeirevier 46.

Eine solche Aussage von einer Straßenverkehrsbehörde, die in Hamburg beim Polizeirevier angesiedelt sind, darf wohl getrost als sensationell bezeichnet werden. Sollte sich diese Meinung herumsprechen, so dürften die regelwidrigen Anweisungen von Streifenpolizisten, hier oder dort doch bitteschön auf dem Radweg oder gar auf dem Gehweg zu fahren, womöglich bald der Vergangenheit angehören. Und womöglich ist nicht nur Harburg dann bald auf dem Weg zu einer fahrradfreundlicheren Stadt.

Der Artikel macht da immerhin etwas Hoffnung: Radwege kommen aus der Mode

Radler sollen primär auf der Straße kurbeln. Kostenloses Ferienseminar für Neun- bis 13-Jährige. Kaum noch Benutzungspflicht für Radwege.

So toll ist das alles nicht, denn schon der im Eingangsbild gezeigte Schutzstreifen auf der Fahrbahn ist etwas schmal ausgefallen, zumal auch Schutzstreifen eben unter den üblichen Problemen leiden, also beispielsweise Radfahrer dicht am rechten Rand im Gefahrbereich plötzlich öffender Türen parkender Autos fahren oder zu dicht ohne jegliche Sicherheitsabstände überholt werden, weil aus Sicht des Kraftfahrzeugführers ja jeder auf seiner Fahrspur bleibe.

Und auch die ersten beiden Absätze sind inhaltlich nicht so ganz der Hit:

Das runde, blaue Schild mit dem weißen Fahrrad – in Harburg wird es immer mehr zum Auslaufmodell. Weil es ist im Wortsinn aus der Mode gekommen ist. Separate Radwege werden immer seltener. Und nur noch in Ausnahmefällen neu angelegt, “wenn aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine erheblich erhöhte Gefährdung für die Verkehrsteilnehmer besteht”, wie es in Paragraf 45, Absatz 9 der Straßenverkehrsordnung (StVO) heißt.

So ist nach der zweiten Radverkehrsnovelle, die am 1. September 2009 in Kraft trat, in vielen Harburger Straßen die Benutzungspflicht für Radwege, angezeigt durch das blaue Schild mit der amtlichen Kennung “Z 237″, in den zurückliegenden Jahren aufgehoben worden. Mit dem übergeordneten Ziel, den Radverkehr weitgehend auf die Straße zu bringen.

Es ist ja nun nicht einfach nur aus der Mode gekommen, auf einem Radweg zu radeln, zumal diese Formulierung angesichts der 95 Prozent begeisterter Radwegradler nicht ganz zutreffend scheint. Es ist einfach nicht mehr zeitgemäß. Es gibt die eingangs erwähnten, mittlerweile unzähligen Studien, die auf den Radwegen ein deutliches Sicherheitsrisiko erkennen und andeuten, dass die Erhöhung der Sicherheit des Radverkehres eben nicht über irgendwelche suspekten Helmpflichten, sondern eben vor allem über sinnvolle Radverkehrsanlagen führt.

Und soweit es auch lobenswert ist, dass sich die Hamburger Behörden wenigstens seit dem 1. September 2009 näher mit dem Radverkehr befassen, so waren sie immerhin noch zwölf Jahre zu spät: der Gesetzgeber, der zwar die Straßenvekehrs-Ordnung regelmäßig vermurkst, hatte gar schon im Jahr 1997 erkannt, dass das Jahrzehnte alte Prinzip der separierenden Radwege Käse war und formulierte § 2 Abs. 4 StVO um, so dass Radfahrer nur noch auf Radwegen fahren mussten, wenn eines der drei blauen Schilder so etwas anordnete — woraufhin die Straßenverkehrsbehörden erst einmal reagierten, indem sie in rasender Schnelle beinahe jeden Radweg innerhalb ihres Einflussbereiches blau beschilderten, ganz egal, ob er die Anforderungen an einen benutzungspflichtigen Radweg erfüllte. Erst schildern, dann fragen hieß wohl die Devise. Prinzipiell läuft es natürlich andersherum: erst muss die Gefahrenlage gemäß § 45 StVO überprüft werden, erst dann dürfen die entsprechenden Schilder aufgestellt werden.

Und auch folgender Absatz ergibt nur begrenzt Sinn:

Am Harburger Ring, eine der am stärksten befahrenen Straßen im Zentrum Harburgs, ist die Benutzungspflicht des Radwegs übrigens schon seit 2008 hinfällig. Dass die blauen Schilder dort noch hängen, ist einzig der Tatsache geschuldet, dass in diesem Zusammenhang auch die Ampeln neu programmiert werden müssen. “Da ein Radfahrer eine Kreuzung in der Regel deutlich langsamer passiert als ein Auto, muss die Taktung angepasst werden”, erklärt Lehnhoff. Dies sei mit der Umstellung auf die moderne LED-Technik inzwischen geschehen. Weshalb das Bezirksamt die Schilder wohl in absehbarer Zeit entfernen werde.

Eine Radwegbenutzungspflicht ist erst hinfällig, wenn die blauen Schilder nicht mehr im Wege herumstehen. Es mag den einzelnen Radfahrer zwar zufrieden stellen, wenn er von der Straßenverkehrsbehörde informiert wird, die entsprechende Radwegbenutzungspflicht sei längst aufgehoben und die Schilder brauchten nicht beachtet werden, zufriedenstellend ist das aber nicht: von deren gewollter Nichtigkeit wissen schließlich weder andere Radfahrer, die weiterhin über die blaue Buckelpiste holpern, noch die Kraftfahrzeugführer, denen beim Anblick eines Fahrbahnradlers mitunter alle Sicherungen durchbrennen, noch die Polizei, die womöglich fleißig Tickets aufstellt, von den verborgenen Wünschen der Straßenverkehrsbehörden.

Einen solchen Zustand noch über vier Jahre beizubehalten, weil man nicht in der Lage ist, die Lichtzeichenanlagen neu zu programmieren, ist schon fast so dreist wie die Schilder einfach stehen zu lassen und den Verwaltungsakt erst gar nicht aufzuheben.

“Am zweiten und dritten Tag geht es auf die Straße, wo mögliche Gefahren erläutert und die wichtigsten Verkehrsregeln genau erklärt werden”, so Stadie. In der Schule Schwarzenbergstraße wird aber auch ein Film gezeigt, der das Thema “Toter Winkel” behandelt. Besonders spannend verspricht Tag vier zu werden. Da wird mit dem “Melonentest” zuerst vorgeführt, wie wichtig beim Radfahren das Tragen eines Helms ist. Anschließend demonstriert ein Dekra-Mitarbeiter mittels eines Dummys noch, welch fatale Folgen der Zusammenstoß zwischen einem Auto und einem Radfahrer haben kann.

Schade, dass nur die wichtigsten Verkehrsregeln erwähnt werden — es mag sein, dass den Kindern in jenem Alter keine komplexen Ampelregelungen erklärt werden können, schließlich begreifen das weder erwachsene Radler noch die Polizei. Aber leider sind solche Ausbildungen in der Grundschule alles, was der deutsche Durchschnittsradler jemals zum Thema Radfahren erfährt — so entsteht auch das große Wissensdefizit, was sich wiederum im ständigen Befahren linksseitiger Radwege oder von Gehwegen niederschlägt. Da wäre eine konsequente Weiterbildung auf weiterführenden Schulen dringend notwendig, doch dafür fehlen nach wie vor die nötigen finanziellen Mittel.

Das Thema mit dem toten Winkel passt wiederum bestens zur bereits antiquierten Auffassung des Radverkehres, denn die Gefahr des toten Winkels tritt vor allem auf Radwegen auf. Auch das ist nach wie vor ein prächtiges Paradoxon: Radwege, die prinzipiell schützen sollen, verlaufen just dort, wo bei Einmündungen und Kreuzungen die Gefahr des toten Winkels lauert. Im Gegenzug dazu ist das Risiko des toten Winkels auf der Fahrbahn wesentlich geringer, weil sich ein Radfahrer dort schon im vollen Bewusstsein der Gefahr rechts an einem Fahrzeug vorbeiquetschen muss und nicht beinahe zufällig auf dem eigentlich freien Radweg in den Gefahrenbereich gerät.

Und dass im Jahr 2012 den Kindern noch der Melonentest vorgeführt wird ist eigentlich schon ein kleiner Skandal. Selbst wenn man durch und durch an die Wirksamkeit von Fahrradhelmen glaubt, so ist doch der Melonentest so ziemlich das ungeeignetste und übertriebenste Beispiel für eine Demonstration.

Aber schön, dass wenigstens angesichts der Radwege inzwischen Klarheit herrscht.

Helle Köpfe glauben an den Helm

Gefunden in der Rad-Spannerei:

Das dort abgebildete Fotomotiv ist natürlich schon alleine wegen des Misstrauens gegenüber Gott bemerkenswerter als Oscar Wildes Blitzableiter auf dem Kirchturm. Und man ist schon fast dabei, sich über die dazugehörige Pressemitteilung aufzuregen, in der es heißt:

Landrat Manfred Müller unterstützt die gesamte Kampagne. Müller: “Bereits bei der Auftaktveranstaltung der Verkehrssicherheitskampagne im April habe ich deutlich gemacht, wie wichtig mir die Sicherheit der Radfahrer im Kreis Paderborn ist. Wegen der hohen Zahl an Unfällen unter Beteiligung von Radfahrern, möchte ich an alle Radler appellieren: Der Helm kann im Unglücksfall ihr Leben retten!”

Klar, das klingt nunmal wie immer: für vernünftige Radverkehrsanlagen fehlt das Geld, also versucht man die Sicherheit über den Umweg des Fahrradhelmes zu verkaufen. So in etwa nach dem Motto: Radfahrer sollen sich ruhig weiter auf schlechten Radverkehrsanlagen gefährden, wenn sie einen Helm tragen, tut’s wenigstens nicht so doll weh. Unfälle werden damit genauso wenig vermieden wie die eigentliche Sicherheit gesteigert.

Aber immerhin: in Paderborn wurden schon mal die Radwegbenutzungspflichten reduziert. Das alleine führt zwar nicht automatisch zu mehr Sicherheit, ist aber wenigstens ein Schritt in die richtige Richtung — hoffentlich bleibt es nicht der einzige und geht weitere Schritte in die richtige Richtung, anstatt nur seltsame Plakate aufzuhängen.

Die Überraschungen der Fahrradhelme

Rasmus Richter hat einen außerordentlich interessanten Gastbeitrag über Fahrradhelme und deren Wirksamkeit und Auswirkungen im Zusammenhang mit der Helmpflicht bei Zukunft Mobilität geschrieben: Das unheimliche Fahrradhelm-Orakel

Wenn man sich mit Fahrradhelmen näher beschäftigt, kann man so einige Überraschungen erleben. Doch das Ergebnis einer statistischen Analyse dürfte selbst bei hartgesottenen Helmpflicht-Gegnern noch große Augen und herunterfallende Kinnladen hervorrufen: Steigt die Fahrradhelm-Trageqoute bei Kindern unter zehn Jahren, sterben auch mehr Radfahrer. Um genauer zu sein, steigt und sinkt die Trageqoute seit 1999 im Gleichtakt mit der Anzahl tödlich verunfallter Radfahrer. Nur 2004 und 2007 versagte das Fahrradhelm-Orakel.

„Wann begreifen es Radfahrer endlich?“

Nach der Vorfahrtsmissachtung gegenüber eines Autos geriet ein Radfahrer gestern in Hohenschönhausen unter eine Straßenbahn, schreibt Tanja Buntrock im Tagesspiegel: Radfahrer von Tram erfasst

Er bremste so stark, weil er eine Kollision mit einem Auto verhindern wollte: Doch dabei geriet der Radfahrer in einen Bahngleisübergang und wurde von einer Tram erfasst.

Was sich genau abgespielt hat, das weiß man nicht, aber die schweren Kopfverletzungen locken natürlich kluge Kommentatoren an. So dauerte es gerade einmal eine Stunde, bis der erste Kommentator zusammenfasst:

Und wieder schwere Kopfverletzungen

Wahrscheinlich hat der Verunglückte keinen Schutzhelm getragen. Wann endlich begreifen die Radfahrer, dass sie ohne Helm auch bei geringer Geschwindigkeit ein hohes Risiko tragen? Schwere Verletzungen betreffen meist den Kopf. Lassen Sie mal eine 4 kg schwere Melone aus 2 m Höhe fallen, dann sehen Sie, was passiert. In vielen Ländern gilt die Helmpflicht, und dort protestiert niemand dagegen. Der Sicherheitsgurt beim Kfz war seinerzeit ähnlich umstritten. Man könnte sich ja im Falle eines Falles am Armaturenbrett abstützen. Diese idiotische Ansicht ist längst widerlegt, und nun gilt es, die Radler endlich vor sich selbst zu schützen. Ich fahre jedenfalls niemals “oben ohne”. Leider fahren viele wider besseres Wissen nicht nur ohne Helm, sondern manchmal auch sonst “oben ohne”.

Es ist äußerst unwahrscheinlich, dass ein Fahrradhelm einer tonnenschweren Straßenbahn etwas entgegensetzen kann — das sollte sogar einem glühenden Anhänger eines Fahrradhelmes einleuchten. Insofern scheint auch der Vergleich mit der Melone in diesem Zusammenhang genauso lächerlich wie die Helmpflicht in anderen Ländern, die entweder nicht existent ist oder zu einem drastischen Rückgang des Radverkehrsanteiles geführt hat, was immerhin mittelbar als Demonstration gewertet werden kann. Im Gegensatz zum Fahrradhelm, bei dem lediglich ein umstrittenes Prüfverfahren zum Einsatz kommt und die Meinungen über dessen tatsächliche Wirksamkeit auseinander gehen, lässt sich die Wirkung eines Sicherheitsgurtes hingegen hinreichend belegen. Unfälle wie dieser lassen sich vermutlich nie vollkommen ausschließen, aber anstatt Radfahrer vor sich selbst zu schützen, was schon dramatisch klingt, sollten wenigstens die gefährlichsten Radverkehrsanlagen saniert oder zurückgebaut werden, darunter viele Straßenecken, bei denen man als Radfahrer zwangsläufig bremsen muss, um nicht vom rechtsabbiegenden Kraftfahrzeug überrollt zu werden. Gegen solche Unfälle helfen weder Helm noch Helmpflicht, die wirken allerhöchstens bei der Reduktion der Unfallfolgen im Kopfbereich, während der andere Ansatz Unfälle tatsächlich zu vermeiden vermag.

Und ein zweiter schreibt sodann:

Es gibt auch Länder, z.B. Taiwan, wo fast jeder Radler einen Helm trägt, ohne dass eine Helmpflicht besteht.
Das mag auch daran liegen, dass hier nicht jeder nur an sich denkt, sondern an die Allgemeinheit, die ja die medizinischen Kosten zu tragen hat.
Außerdem die Profis tragen alle Helm. Dieser Widerwille in Deutschland ist mir einfach unverständlich, wo die Deutschen doch immer so klug sind.

Taiwan ist bislang nicht unbedingt als Fahrradland bekannt, eher so als Motorroller-Land, obschon es in der Vergangenheit Bemühungen gibt, die Menschen mit separaten Fahrradwegen auf den Sattel zu locken. Man ist dort allerdings bezüglich der Schuldzuweisung ebenso konsequent wie am deutschen Stammtisch, wenn ein Fahrradfahrer von einem Auto angefahren wird, hat der Fahrradfahrer wohl nicht aufgepasst.

Dass Radfahrer die Gesellschaft nicht über Gebühr belasten möchten ist sicherlich ein edles Motiv. Tatsächlich nimmt ein Fahrrad wenig Platz auf der Straße weg, den dann der Rest der Gesellschaft mit seinen Kraftfahrzeugen verschwenden kann, um gleichzeitig mit Bewegungsmangel und den damit einhergehenden Problemen die Krankenkassen zu belasten. Mutmaßlich dürften die wegen nicht getragener Fahrradhelme entstandenen medizinischen Kosten außerordentlich gering sein im Vergleich zu den übrigen Wohlstandskrankheiten oder den üblichen Phänomenen wie Tabak und Alkohol.

Dass Rennradler in der Regel Fahrradhelme tragen ist hingegen durchaus richtig — wenngleich ja, wie hier schon mehrfach dargelegt worde, bezweifelt werden darf, dass ein Fahrradhelm jenseits einer bestimmten Geschwindigkeit irgendwo zwischen 15 und 25 Kilometern pro Stunde überhaupt noch eine nennenswerte Schutzwirkung entfalten mag.