Was die Beleuchtung von Fahrrädern angeht, gibt sich die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung betont konservativ. Selbst in der neusten Fassung, deren Inkrafttreten eindeutig in das Zeitalter von LED-Beleuchtung und wirkungsvollen Nabendynamos gefallen ist, spricht § 67 StVZO noch immer von Glühlampen und legt Nennspannung und Nennleistung der Lichtmaschine fest. Die Verordnung gilt unter Radfahrern zurecht als antiquitiert und es scheint schon wie ein Wunder, dass die bereits etablierten ringförmigen weißen Reflektoren an den Reifen oder die gar noch moderneren reflektierenden Stäbe an den Speichen überhaupt erlaubt sind.
Nun gilt die Beleuchtung von Fahrrädern eindeutig zu den beliebtesten Streitthemen im Straßenverkehr, mancher Radfahrer ist geradezu unsichtbar unterwegs, Hauptsache er sieht den Weg, andere legen kleiden sich zusätzlich zur vorgeschriebenen Beleuchtung in neonleuchtenden Farben. Fehlende oder kaputte Beleuchtung dürfte auch gleich das erste Stichwort sein, dass dem Kraftfahrer zum Radverkehr einfällt.
Und nun: Dynamopflicht für Fahrräder steht auf der Kippe
Wie die „Saarbrücker Zeitung“ berichtet, prüft das Bundesverkehrsministerium die Abschaffung der seit den 70er Jahren bestehenden Pflicht. Eine endgültige Entscheidung darüber soll noch in diesem Frühjahr fallen.
Demnach sollen künftig tatsächlich auch batteriebetriebene Leuchten erlaubt werden — deren Benutzung wird bislang mitunter mit 15 Euro Bußgeld bestraft.
Warum nun gerade Kinderräder weiterhin mit Dynamos ausgestattet werden müssen, wird indes noch immer nicht klar. Gerade Kinderräder sind eher kurze Zeiträume in Benutzung, werden meistens bei Tageslicht gefahren und entstammen aus dem unteren Preissegment — gerade dort empfiehlt sich eine günstige batteriebetriebene Beleuchtung anstatt einer dahingemurksten Seitenläuferdynamo-Lösung.
Die anschließende Diskussion im Frühjahr dürfte relativ interessant werden — die Standpunkte der Befürworter und Gegner von batteriebetriebenen Leuchten sind klar abgegrenzt und die Argumentationsabläufe sind schon von unzähligen Diskussionen über Fahrradhelme und Radwegbenutzungspflichten bekannt.
Womöglich ist beim Fahrrad tatsächlich eine andere Herangehensweise sinnvoll: Hauptsache es ist ausreichend beleuchtet. Woher der Strom kommt bleibt dem Radfahrer überlassen — wer gerne batteriebetriebene Leuchten verwenden will, muss dann nur noch auf den Ladestand des Energieträgers achten. Es wäre natürlich schön, achtete Letzterer darauf, mit wiederverwendbaren Akkus die Umwelt nicht allzu sehr zu schädigen.
Mehr dazu:
- Abschaffung der Dynamopflicht? Industrie und ADFC wehren sich
Mit einem Gesetzentwurf will das Bundesverkehrsministerium die Dynamopflicht bei Fahrrädern abschaffen. Fahrrad-Verbände und Fahrrad-Wirtschaft fühlen sich von diesen Plänen überrollt und sehen darin eine Gefahr für die Sicherheit von Radlern im Verkehr.
- Aus und vorbei?
Die Dynamopflicht für Fahrräder steht auf der Kippe. Das Bundesverkehrsministerium prüft die Abschaffung der seit den 1970er Jahren gültigen Regelung. Eine Entscheidung soll noch im Frühjahr fallen, wie auf Anfrage bestätigt wurde.
- Fällt die Dynamo-Pflicht?
Wer Fahrrad fährt, braucht einen Dynamo. Er ist Pflicht – trotz der praktischen LED-Leuchten zum Anstecken. Doch laut Medienberichten prüft das Bundesverkehrsministerium offenbar, ob diese 40 Jahre alte Regelung nicht geändert werden soll.
- Stecklicht ersetzt keinen Dynamo
Viele Radfahrer sind sich dieser Tatsache wahrscheinlich nicht bewusst, aber der gute, alte Dynamo ist nach wie vor Pflicht an Fahrrädern. Auch die modernen Stecklampen ersetzen ihn nicht. Wer ohne Dynamo fährt riskiert ein Bußgeld.

Hmmm, ich denke mal es ist erstmal wichtig wo das Licht benutzt wird. In einen urbanen Umfeld mit allerlei Staszenbeleuchtung ist es eigentlich wichtig gesehen zu werden.
Ergo, Weihnachtsbaum an!
In ländlichen Gebieten ist eine helle und stätige Beleuchtung erste Pflicht!
Ich kann jetzt nur aus meiner Warte aus berichten (urban), Rennrad, Stecklicht vorne/hinten, Ersatzakkus ständig dabei und auch regelmässig nachgeladen. Bis jetzte immer gut durchgekommen!
Unsere Pozilei ist froh das überhaupt irgendjemand Licht anhat….
Knapp 20 Kilometer südlich von Hannover, in Sarstedt, haben die Bu… äh Polizeibeamten mal nen Lichtcheck durchgeführt und alles rausgezogen und abkassiert was Batteriebetrieben durch die “Stadt” fuhr, auch MTB & Konsorten…..
Grundsätzlich wäre ich auch dafür, dass einfach die Art der Beleuchtung freigegeben wird. Also nur Beleuchtungsstärke vorgeben, Blendfreiheit (wie bisher), und fertig. Soll jeder sehen, wie er sein Rad am besten beleuchtet.
Dennoch habe ich ein wenig Bauchschmerzen (zusätzlich zur Frage, ob man dann nicht ständig durch verstellte Ansteck-LED-Leuchten geblendet wird): Das Problem, das ich sehe, ist eins des Marktangebots.
Meine Erfahrung aus den USA ist, dass es verdammt schwierig bis unmöglich ist, dort ein Rad mit Dynamo zu bekommen, wenn man das will (inzwischen gibt es Importeure, aber vor 10 Jahren war das noch komplett Fehlanzeige). Es gibt keine Nachfrage dafür, da nicht vorgeschrieben.
Deutschland ist ein riesiger Markt für Fahrräder und Fahrradzubehör, und wenn es nicht die Beleuchtungsvorschriften gegeben hätte, wären wahrscheinlich viele der aktuellen Produkte (SON, E3, BUMM, …) nicht entwickelt worden und nicht so breit und damit immer noch (relativ) günstig verfügbar. Es gibt ausserhalb Deutschlands keinen vergleichbaren Bedarf (Holland, Japan (Shimano), USA: überall viele Batterielichter, oder grottenschlechte Dynamos…)
Wenn die Dynamopflicht fällt, könnte ich mir gut vorstellen, dass der Markt für Dynamobeleuchtung einbricht. Trifft wahrscheinlich vor allem die Billigprodukte, aber dennoch hat das auf Dauer wahrscheinlich schon Auswirkungen auf das verfügbare Angebot auch für gute Dynamobeleuchtung.
Es könnte also sein, dass die Situation damit in der Breite deutlich schlechter wird, und auch für Leute, die gern freiwillig gute Dynamobeleuchtung kaufen wollen.