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Und die Polizei kontrolliert die Beleuchtung

Es herrschen sicherlich keine guten Zustände in Berlin, wenn der Tagesspiegel titeln kann: Zahl getöteter Radfahrer steigt auf Höchststand

Bereits 14 Berliner Radler verunglückten in diesem Jahr tödlich. Die Polizei hat daher die Lichtkontrollen auf den Straßen verstärkt, der Fahrradclub ADFC bezweifelt aber, dass fehlende Beleuchtung die Haupt-Unfallursache ist.

Anfang Dezember starb in Berlin der 14. Radfahrer an den Folgen eines Unfalles. Hinzu kommen noch über 4.000 mindestens Leichtverletzte und wahrscheinlich eine noch größere Zahl sonstiger Unfallbeteiligte, die es noch nicht einmal in die Statistik geschafft haben. Die Unfallursachen unterscheiden sich nicht sonderlich voneinander: Rechtsabbiegende Kraftfahrzeuge, insbesondere Lastkraftwagen, hauen jene Radler vom Sattel, die auf ihre grüne Ampel vertraut hatten, unachtsam geöffnete Autotüren verwandeln Radwege, Fahrrad- und Schutzstreifen in so genannte Todeszonen, seltsame Radverkehrsanlagen führen Radfahrer auf den falschen Weg. Mangelnde Beleuchtung, für die Radfahrer immer wieder gescholten werden, taucht in der Unfallstatistik allerdings mit gerade zwei Prozent auf. Soll heißen: Wollte man die Sicherheit im Radverkehr erhöhen, gäbe es sicherlich wichtigere Baustellen als die Beleuchtungseinrichtungen der Radler.

Zurück zum Thema: Wenn ein Radfahrer tödlich verunfallt, passiert in der Regel… nichts. Manchmal, wenn es wirklich schlimm war, dann erscheinen ein paar kurze Absätze im Polizeibericht. Wenigstens wird dort mittlerweile nicht mehr zu intensives Victim Blaming betrieben: Der Hinweis auf den Fahrradhelm ist zwar immer noch obligatorisch, aber wenigstens ist rhetorisch nicht mehr der Radfahrer der Unfallverursacher, weil er sich im toten Winkel des Kraftfahrers aufhielt, sondern der Kraftfahrer, der den Radfahrer aus verschiedensten Gründen nicht gesehen hat.

Wenn es wirklich nicht mehr anders geht, veranstaltet die Polizei medienwirksame Kontrollen der Beleuchtungseinrichtungen der Fahrräder — mangelnde Beleuchtung sorgt zwar bei den übrigen Verkehrsteilnehmern berechtigterweise für Ärger, ist aber nach wie vor gerade mal für jeden fünfzigsten Unfall ursächlich. Die Sachlage ist eigentlich noch deutlich komplizierter, denn schließlich fordert die Straßenverkehrs-Ordnung über § 3 Abs. 1 StVO, dass ein Fahrzeugführer sein Fahrzeug nur dorthin bewegt, wo er auch hingucken kann:

Der Fahrzeugführer darf nur so schnell fahren, daß er sein Fahrzeug ständig beherrscht. Er hat seine Geschwindigkeit insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie seinen persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen. Beträgt die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regen weniger als 50 m, so darf er nicht schneller als 50 km/h fahren, wenn nicht eine geringere Geschwindigkeit geboten ist. Er darf nur so schnell fahren, daß er innerhalb der übersehbaren Strecke halten kann. Auf Fahrbahnen, die so schmal sind, daß dort entgegenkommende Fahrzeuge gefährdet werden könnten, muß er jedoch so langsam fahren, daß er mindestens innerhalb der Hälfte der übersehbaren Strecke halten kann.

Dieser Absatz hat einige sowohl unbekannte als auch unbeliebte Auswirkungen: die nächtliche Höchstgeschwindigkeit beträgt auf einer normalen Landstraße bei Abblendlicht je nach Qualität der Scheinwerfer zwischen 60 und 80 Kilometern pro Stunde, also weit weniger als die mindestens 120 Sachen, die bei den meisten Verkehrsteilnehmern nachts am Gaspedal anliegen, weil die Straßen frei wären und doch eh niemand unterwegs wäre. Genauso wenig wie einfach in ein unbeleuchtetes Hindernis gefahren werden darf, etwa in das berühmte Pannenfahrzeug in der Kurve oder in einen Tierkadaver, dürfen andere unbeleuchtete Verkehrsteilnehmer angekarrt werden. So reicht es beim beim Abbiegen eben keinesfalls mit einem laschen Schulterblick keinen Radfahrer zu sehen, ganz im Gegenteil: es muss explizit festgestellt werden, dass da auch wirklich niemand fährt. Nur weil ein Radfahrer so große Todessehnsucht spürt, nachts auf schlecht einsehbaren Wegen unbeleuchtet unterwegs zu sein, darf man ihn noch lange nicht einfach anfahren.

Zurück zum Thema: Sobald ein Unfallschwerpunkt im Kraftfahrzeugverkehr verortet werden konnte, wird überlegt, welche Gegenmaßnahmen ergriffen werden können. Schon ein tödlicher Unfall an einem Baum genügt in der Regel, um ein Tempolimit im fraglichen Bereich zu verursachen. Stürben an einer Kreuzung über mehrere Jahre Kraftfahrer bei beinahe identischen Unfällen, wären entschärfende Umbaumaßnahmen sicherlich die Folge.

In ganz Deutschland sterben leider Jahr für Jahr Radfahrer bei beinahe identischen Unfällen, etwa im toten Winkel rechtsabbiegender Kraftfahrer. Die Polizei beschränkt sich leider auf die bereits genannten Lichtkontrollen und das ständige Empfehlen von Fahrradhelmen, mit denen allerdings keine Unfälle verhindert, sondern allenfalls die Verletzungen gemindert werden können — das muss für Radfahrer hierzulande offenbar genügen. Es fällt unglaublich schwer, die Situation des Fahrrades an solchen Brennpunkten zu verbessern, so lassen sich nicht einmal die Umläufe der Lichtzeichenanlagen an gefährlichen Kreuzungen dahingehend ändern, dass Radfahrern keine abbiegenden Kraftfahrzeuge im Nacken sitzen, denn schließlich ginge damit die mühsam aufgebaute grüne Welle kaputt. Man muss eben Prioritäten setzen, von der baulichen Veränderung eines Radweges mag man noch nicht einmal träumen. Es gehört in Deutschland offenbar dazu, sich als Radfahrer geradezu ohnmächtig in Gefahr zu bringen.

Aber auch dafür hat die Polizei einen Tipp:

Viele Radler verlassen sich viel zu sehr auf ihr Vorfahrtsrecht und sehen sich nicht um. Ein Polizist formuliert es drastisch: „Als Inschrift auf dem Grabstein hilft ,Ich hatte Vorfahrt‘ auch nicht mehr.“

Dass dieser kecke Witz inzwischen gesellschaftsfähig wird, macht die Sache nicht besser. Wird dieses Späßchen eigentlich auch gegenüber verunfallten Kraftfahrern gemacht, die unverschuldet in einen schweren Unfall gerieten? Oder ist das auch wieder ein Feld, das exklusiv vom Radverkehr bestellt werden darf?

Polizei will Mindener Radfahrer zum Fahrradhelm überreden

Na gut: Minden will Anteil der Radfahrer besonders auf Kurzstrecken weiter erhöhen

Rund 14 Prozent des Verkehrs werden in Minden zur Zeit mit dem Fahrrad erledigt. Wenn es nach Michael Lax, dem Fahrradbeauftragten der Stadt geht, soll diese Zahl 2013 weiter steigen.

Solche Artikel gibt es seit einiger Zeit häufiger in den Zeitungen häufiger: eine Fahrradstadt zu werden scheint in letzter Zeit recht attraktiv zu sein, obschon immer gerne auf die ungezogenen Radfahrer gezeigt wird.

Interessant ist dabei vor allem der letzte Absatz:

Mit Kontrollen versucht die Polizei Radfahrer dazu zu bewegen, Helme zu tragen. Damit ließen sich jedoch nur die Anzahl schwerer Kopfverletzungen reduzieren, nicht die Anzahl der Fahrradunfälle insgesamt.

In den vorigen Zeilen dreht sich alles um verbesserte Abstellanlagen, mit denen noch mehr Verkehrsteilnehmer auf den Sattel gelockt werden sollen. Dann hier und da noch eine Fahrradstraße, schon, so scheint es, ist die Fahrradstadt fertig gebacken. Von besseren Radverkehrsanlagen für Radfahrer ist allerdings, von den Fahrradstraßen, erst einmal nichts zu lesen — und das überrascht: ein höherer Radverkehrsanteil wird gemeinhin nicht mit schlechten Radverkehrsanlagen generiert, auf denen sich Radfahrer von rechtsabbiegenden Kraftfahrern überfahren lassen dürfen. Die Sicherheit auf dem Rad wird nunmal nicht mit Abstellanlagen erhöht, sondern mit verbesserten Radverkehrsanlagen — und ganz bestimmt nicht mit Polizeikontrollen, bei denen die Beamten den fehlenden Fahrradhelm anmahnen.

Siehe auch:

  • Viele Fortschritte und viele kleine Probleme

    Burkhard Witte ist insgesamt zufrieden mit dem Radwegenetz der Stadt Minden. Generell ist dem Vorsitzenden des Minden-Lübbecker ADFC-Kreisverbandes am guten Miteinander aller Verkehrsteilnehmer gelegen. Er sieht aber auch Verbesserungspotenzial.

Hauptsache Helm

Es ist eigentlich eine recht bewegende Geschichte, die dort im Mantel der Regionalausgaben des Schleswig-Holsteinischen Zeitungsverlages erschienen ist: Mircos Freude ist eine Belohnung

Mirco leidet an der seltenen Krankheit Mitochondriopathie: Der Neunjährige ist beim Duschen und Zähneputzen auf Hilfe angewiesen.

Wer sich allerdings auch im dunkleren Halbjahr mit dem Rad auf die Straße traut, wird sich umgehend am Titelfoto des Artikels stoßen: Der dort abgebildete Junge reitet dort mit Fahrradhelm — und der sitzt auch noch ganz schlecht.

Sicherlich läuft man bei diesem Thema Gefahr, leicht in die Erbsenzählerei abzurutschen. Gesellschaftlich durchgesetzt hat sich die Meinung, dass für vermeintlich gefährliche Betätigungen, zu denen unter anderem Skifahren, Radfahren, Reiten und leider auch der Besuch eines Spielplatzes gehören, umbedingt ein Schutzhelm getragen werden müsse. Leider findet anschließend keine weitere Differenzierung mehr statt und die Qualität dieser Behauptung verbleibt unterhalb des Stammtischniveaus.

Nun mag man von der Schutzfunktion eines Fahrradhelmes halten was man will, aber wenn ein Fahrradhelm schützt, dann sicherlich nur beim Radfahren. Kein vernünftiger Verkehrsteilnehmer käme auf die Idee, einen Motorroller oder gar ein Motorrad mit einem Fahrradhelm zu steuern, denn ganz offensichtlich genügt die Schutzwirkung der doch recht einfachen Styroporhaube längst nicht den Ansprüchen, die im Ernstfall auf dem Kraftrad das Leben retten könnten.

Auf die Idee, mit dem Fahrradhelm auf die Piste zu fahren oder aufs Pferd zu steigen kommen leider ungleich mehr Menschen, obwohl nicht ohne Grund spezielle Sporthelme für beinahe jede einzelne Sportart angeboten werden. Danach muss man gar nicht lange suchen, das weiß sogar Wikipedia. Und über den angesprochenen Reithelm steht dort:

Gemeinsam ist allen Reithelmen, dass sie erhöhten Anforderungen genügen müssen, da die Fallhöhe höher ist als beispielsweise bei Ski- oder Fahrradfahren. Außerdem müssen sie auch dann schützen, wenn ein Huf gegen den Helm schlägt.

Und selbst wenn man von der Wahl des Helmes absieht: so wie der Junge den Helm trägt, hätte man ihn auch ohne Kopfschutz auf den Sattel setzen können. Der richtige Einstellung des Fahrradhelmes ist eine kleine Wissenschaft, aber sinnvollerweise sollte der Helm auch die Stirn schützen, schließlich prallt die Stirn bei einer Feindberührung überdurchschnittlich häufig als erstes auf das Hindernis. Nun ist es kein Geheimnis, dass aus verschiedenen Gründen Helme gerne online bestellt werden, der Postbote aber längst nicht die nötige Fachkenntnis zum Einstellen des Fahrradhelmes mit an die Tür bringt. Im Endeffekt wird der Helm dann irgendwie so hingemurkst, dass er nicht sofort von der Murmel rutscht, bleibt aber in der Regel vollkommen falsch eingestellt. Wichtig ist nicht nur die Position des Helmes, der bei den meisten Kindern eher auf dem Hinterkopf sitzt und die Stirn im Ernstfall dem Hindernis präsentiert, sondern auch die richtige Einstellung des Kopfumfanges und der Kinnriemen — gerade letztere verbleiben häufig im Lieferzustand, was das richtige Tragen des Helmes noch einmal erschwert.

Diese Details werden leider in den vielen Pro-Fahrradhelm-Kampagnen überhaupt nicht als wichtig hervorgehoben: Dort gilt die Prämisse, mit Helm könne ja überhaupt nichts passieren. Polizei und Eltern sind zufrieden, schließlich trägt das Kind einen Fahrradhelm, und wenn es dann wirklich mal knallt, dann blutet zwar die Stirn, aber im Polizeibericht kann immer noch geschrieben werden, der Fahrradhelm habe schlimmeres verhindert, selbst wenn der Helm keinen Kratzer abbekommen hat, weil die Stirn sämtliche Kopfarbeit alleine leisten musste.

Im wahrsten Sinne des Wortes noch einer draufgesetzt wird von den Eltern im Winter: damit der junge Radler nicht friert, wird noch eine Mütze zwischen Helm und Schädel gezwängt, woraufhin der Helm noch ein paar Zentimeter nach oben steigt und auf dem jungen Kopf eine Art Turm bildet, an dessen Spitze sich ungesund viel Masse sammelt. Diese so genannte GripGrab beispielsweise soll sich laut Produktbeschreibung optimal unter den Helm fügen, obwohl spätestens beim Blick auf das Produktfoto klar wird, dass diese abenteuerliche Konstruktion allenfalls für ein Schleudertrauma taugt, weil der mehrere hundert Gramm schwere Helm bei einem Unfall am Schädel mit den Fliehkräften multipliziert am Schädel zerren wird. Bei diesem Produktfoto scheint das Mädchen allerdings außerdem noch einen zu kleinen Helm zu tragen. Vor Schäden wird ein in dieser Höhe getragener Fahrradhelm sicherlich nicht mehr schützen, schließlich besteht kaum noch Kontakt zum Kopf. Dennoch gilt auch hier das Motto „Hauptsache Helm“, wie die jungen Radfahrer jeden Morgen an den Grundschulen und Orientierungsstufen beweisen. Ob der Helm überhaupt noch schützen kann oder lediglich der Beruhigung der Eltern und Schulpolizisten dient, soll an dieser Stelle nicht weiter ausgeführt werden.

Zurück zu Mirco: auch wenn wie im Artikel angesprochen die finanziellen Mittel begrenzt sind, lohnt sicherlich die Investition in einen vernünftigen Reiterhelm, gerade wenn der Junge ohnehin an motorischen Problemen leidet und ein Unfall womöglich wahrscheinlicher sein könnte. Die Fahrradhelm-Kapuze-Kombination auf dem Titelfoto wird ihn im Ernstfall zumindest nicht schützen können.

BILD sprach zuerst mit dem Bundesverkehrsminister

Berichte in der BILD haben immer den Nachteil, dass der Leser danach den unwiderstehlichen Drang verspürt, sich mit einem stumpfen Messer die Augen auszuhöhlen. Man weiß auch nicht so genau, wie viel vom Artikel denn überhaupt stimmt, denn der Blick in die Straßenverkehrs-Ordnung fällt bei Springer ähnlich schwer wie jener in die Knigge (und, Schande, bei Radverkehrspolitik ins Wörterbuch). Insofern darf der gemeine Radfahrer mutmaßlich entspannt zurücklehnen, obschon BILD titelt: Radfahrer, aufgepasst!

Das ist natürlich ein toller Titel, die Unterzeile lautet:

Die Einführung einer allgemeinen Helmpflicht ist offenbar nur noch eine Frage der Zeit

Der Witz ist natürlich, dass der Artikel recht unbestimmt bleibt und sich überhaupt nicht festlegt, welchen Antrag der Autor denn dort gesichtet haben will. Stattdessen werden noch einige Unfallzahlen ans Ende geklebt, die geplante Erhöhung der Bußgelder erwähnt, schon ist der BILD-Artikel fertig.

Besonders erfrischend sind allerdings dieses Mal die Kommentare zum Artikel — dort wird statt auf Kampfradler plötzlich auf den Bundesverkehrsminister eingedroschen. Wer da als Kraftfahrer seine letzten Erfahrungen mit Radfahrern unterbreiten möchte, kommt gar nicht recht zu Wort.

Die Verkehrswacht findet keine Argumente für Fahrradhelme

Die Deutsche Verkehrswacht will erklären, warum ein Fahrradhelm eine gute Idee ist: Zehn Argumente für den Fahrradhelm

Ein Fahrradhelm ist die Knautschzone des Radlers – er kann bei einem Sturz die Aufprallenergie auf den Kopf abmildern. Obwohl in Deutschland im letzten Jahr 76.655 Radfahrer bei einem Unfall verletzt oder getötet wurden, tragen nur elf Prozent der Radler einen Helm. Die Deutsche Verkehrswacht nennt zehn gute Gründe, künftig einen Helm aufzusetzen.

Eine solche Liste lässt sich nicht objektiv und ohne Unfug aufbauen.

399 Radfahrer wurden nach Angaben des Statistischen Bundesamtes im letzten Jahr getötet, 14.436 wurden schwer verletzt. Ein Helm kann dabei helfen, Kopfverletzungen mit schwerwiegenden Folgen zu verhindern.

Gut, das ist naheliegend, das ist nicht zwangsläufig falsch, das ist ein Argument.

Die glatte Oberfläche des Helms sorgt bei einem Sturz für ein Abgleiten vom Untergrund. Der Hartschaum verformt sich und die Aufprallenergie wird gedämpft.

Die grundsätzliche Funktionsweise eines Fahrradhelmes ist nun allerdings nicht unbedingt ein gutes Argument.

Sichtbarkeit: Mit integriertem Rücklicht und reflektierenden Streifen sorgt ein Helm für bessere Sichtbarkeit bei Dämmerung und Dunkelheit.

Kann man wohl so stehen lassen.

Wer mit Helm fährt, sieht sportlich aus und beweist Stil, ob in Rennkluft oder Bürooutfit.

Das ist zwar auch ein Argument, aber dürfte wohl kaum die Mehrheit der Radfahrer überzeugen.

Frisurschutz: Besser mit Helm die Frisur ruinieren, als ohne Helm nach einem Unfall keine Frisur mehr zu haben.

Damit kann man ja weitermachen: lieber mit dem Helm die Ohren plattknicken als nach einem Unfall keine Ohren mehr zu haben. Schnell im Lexikon noch ein paar Körperstellen nachschlagen und schon sind die zehn Argumente voll.

Ein Helm schützt den Träger. An heißen Tagen sorgen Belüftungsöffnungen für Frischluftzufuhr.

Das wiederum ist durchaus eine sehr sinnvolle Anwendung für Fahrradhelme.

Regenschutz: Mit Helmüberzug bleibt der Kopf trocken. Winddichte Unterziehmützen schützen vor kalter Zugluft.

Die Verkehrswacht übersieht allerdings, dass Mützen auch auf einen unbehelmten Kopf passen, allerdings nicht unter einen Helm: die meisten Unterziehmützen heben den Helm so weit an, dass er überhaupt nicht mehr sicher sitzt.

Was Radprofis können, können Freizeitradler auch: Helm tragen – und das ganz ohne Doping.

Man merkt, langsam gehen tatsächlich die Argumente aus.

Vorbild: Ihre Kinder tragen Helm, Sie aber nicht? Gehen Sie mit gutem Beispiel voran.

Ein Hinweis auf die Vorbildfunktion darf nie fehlen.

Seien Sie individuell – Tragen Sie einen Helm, der zu Ihnen passt!

Puh, die zehn Argumente wurden offenbar gerade so noch geschafft.

Verkehrswacht Brandenburg: Gegen Unfälle helfen nur Helme

Es ist ja schon schwer zu fassen, die deutschen Verkehrswachten stellen sich mit jeder einzelnen Pressemitteilung weiter ins Abseits und ob ihres Argumentationstalentes wird Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer bestimmt schon ganz neidisch. Was gibt’s nun wieder?

Mehr Radunfälle – Verkehrswacht fordert Helmpflicht

Angesichts des dramatischen Anstiegs von Verkehrsunfällen mit Radfahrern in Brandenburg hat die Landesverkehrswacht für eine Helmpflicht plädiert.

Man mag sich den Rest schon gar nicht mehr durchlesen. Ein Fahrradhelm mag bei Unfällen schlimmeres verhindern, ja, obwohl seine Wirkung beschränkt ist und ab bestimmten Geschwindigkeiten vermutlich gegen Null konvergiert. Besser ist es, auf den Gedanken sollte auch die Verkehrswacht mal kommen, das Unfallrisiko zu senken. Dazu gehört definitiv die Abschaffung von Benutzungspflichten auf gefährlichen Radwegen, was die Verkehrswacht überhaupt nicht leiden kann und womöglich eine verbesserte Ausbildung der Verkehrsteilnehmer.

Es gibt beinahe unendlich viele Möglichkeiten, den Sicherheitsstandard im Straßenverkehr zu erhöhen — aber die Einführung einer Helmpflicht gehört definitiv nicht dazu.

Der Markt bietet keine passenden Helme an

Dieses Interview im Kölner Stadt-Anzeiger ist eigentlich nichts besonderes: “Mit Fehlern der Autofahrer rechnen”

Doch am Ende heißt es plötzlich:

Das heißt, dass man für ein E-Bike ein amtliches Kennzeichen, spezielle Bereifung, Spiegel oder spezielle Beleuchtung braucht?

Mertens: Man braucht eine Haftpflichtversicherung, ein Versicherungskennzeichen wie bei einem Mofa, den Führerschein Klasse „M“, und es besteht grundsätzlich Helmpflicht. Wobei man sagen muss, dass der Markt auch keine passenden Helme anbietet. Der klassische Fahrradhelm reicht eigentlich nicht aus, ist aber besser als gar kein Helm. Rein rechtlich müsste man einen Integralhelm tragen – das macht nur niemand.

Der klassische Fahrradhelm reicht nicht nur bei den bis zu 45 Kilometer pro Stunde elektrisch angetriebenen Fahrrädern nicht aus, dessen Schutzwirkung versagt eigentlich schon bei sehr viel geringeren Geschwindigkeiten. Auch auf dem normalen Fahrrad wäre wenn überhaupt ein Integralhelm notwendig.

Interessant, dass die Polizei das wenigstens bei elektrisch angetriebenen Rädern so sieht. Theoretisch ginge damit allerdings ein Verkehrsverbot für derartige Fahrzeuge einher, denn die Straßenverkehrs-Ordnung verlangt nunmal nach einem geeigneten Schutzhelm. Irgendeine Styroporschale, die sogar nach Meinung der Polizei nicht ausreicht, genügt dieser Vorschrift nicht.

Unterschriftensammlung gegen die drohende Helmpflicht in Spanien

In Spanien gilt bereits heute außerhalb geschlossener Ortschaften eine Helmpflicht für Fahrradfahrer. Mittlerweile sind die Anstrengungen für eine Ausweitung der Helmpflicht auf innerörtliche Radtouren akut und es gibt berechtigte Befürchtungen, dass damit die Bemühungen spanischer Kommunen, den Radverkehr zu fördern, torpediert werden. Momentan werden Unterschriften gegen die Ausweitung der Helmpflicht gesammelt — man kann natürlich auch aus Deutschland unterschreiben.

„Der Helm muss her!“

Etwas Lesestoff gefällig? Hier sind die teilweise empörten Leserbriefe auf einen Artikel über Fahrradhelme und -helmpflicht im ACV profi. Und selbst unter der Prämisse, der Helm sei ein technisches Wunderwerk und trotze auch einem großen Lastkraftwagenreifen, sind die Einsendungen doch mitunter von der Realität sehr weit entfernt.

Fahrradhelm getragen, Kiefer gebrochen

Über so manche Unfallmeldung möchte man eigentlich gerne laut lachen, gäbe es nicht in der Regel einen ziemlich ernsten Hintergrund, der so zum Lachen in der Regel gar nicht ist: Zwölfjähriger bricht sich bei Radunfall den Kiefer

Unter der Überschrift verbirgt sich eine Meisterleistung von einem Unfallbericht, der seinen Weg auch auf andere Nachrichtenportale fand:

Schwer verletzt hat sich am Samstagmittag ein Junge bei einem Sturz vom Fahrrad zu. Der Zwölfjährige war erst seit gerade mal zwei Minuten stolzer Besitzer eines Mountainbikes und befand sich in Begleitung seiner Mutter auf der ersten Fahrt. Zu seinem großen Glück hatte er einen Fahrradhelm auf. Da der Junge noch nicht mit der neuen, sehr effektiv wirkenden, Bremse seines Fahrrades vertraut war, blockierte sein Vorderrad beim Bremsen und er überschlug sich. Dabei stürzte der Zwölfjährige dermaßen auf seinen Kopf, dass er sich den Kiefer gebrochen hat. Dass es nicht zu noch schwereren Verletzungen kam, hatte der Junge allein seinem Fahrradhelm zu verdanken. Dieser hatte seine Schutzfunktion voll erfüllt und den Jungen vor schweren Schädelverletzungen bewahrt. Der Helm war nach dem Aufpralls gebrochen. Die Polizei nimmt diesen Unfall noch einmal zum Anlass, auf die segensreiche Wirkung von Fahrradhelmen hinzuweisen. Radfahrer sollten zum eigenen Schutz einen Helm tragen, das gelte auch für Erwachsene, die den Kindern als gutes Beispiel vorangehen sollten.

Donnerwetter, diese Fahrradhelme scheinen ja wirklich eine tolle Sache zu sein. Schade nur, dass über den eigentlichen Unfallhergang nicht so sehr viel erzählt wird. Der Junge muss ja durchaus kräftig auf den Kopf gefallen sein, dass es sogar den Helm zersplittert, andererseits scheint er zunächst mit dem ungeschützten Teil seines Kopfes aufgeschlagen zu sein, sonst wäre ja nicht der Kiefer gebrochen. Man muss nun gar nicht orakeln, ob wohl der Fahrradhelm tatsächlich schlimmeres verhindert hat oder nicht oder ob er gar nicht wirkt oder was auch immer: dass die Hälfte der Pressemitteilung für einen Lobgesang auf den Fahrradhelm draufgeht, das ist doch befremdlich.