Schlagwort-Archiv: Helmpflicht

Die Märkische Allgemeine erleichtert die Wahl

Eine aktuelle Umfrage lautet:

Wer soll der nächste Bundeskanzler werden?

Angela Merkel oder Peer Steinbrück? Während Angela Merkel mit ihrer sicheren und unaufgeregten Handhabung der Euro-Krise glänzt, lässt Herausforderer Peer Steinbrück kein Fettnäpfchen aus und disqualifiziert sich beinahe täglich für das Amt des Bundeskanzlers.

Okay, das war natürlich dreist gelogen, so tendenziös hätte sich keine Zeitung eine Einleitung getraut.

Bei der Helmpflicht hat die Märkische Allgemeine allerdings kein Problem damit: Sollte es eine Helmpflicht für Radfahrer geben?

Schön, dass in dem Artikel die kaum relevanten Fahrradländer Schweden, Finnland und Spanien genannt werden, ohne zu erwähnen, dass Amsterdam und Kopenhagen vermutlich nicht einmal müde lächeln über unserer Helmpflichterei. Schön, dass die jahrzentelangen Bemühungen zur Einführung einer Helmpflicht erwähnt werden, aber kein Platz mehr war für die physikalischen Zusammenhänge, unter denen eine Helmpflicht wenigstens nicht halb so eindeutig gesehen werden kann.

Ob man in der Redaktion sehr enttäuscht war, dass sich die Leser von den kleinen Formulierungstricks nicht beeinflussen ließen?

Helmpflicht: „Endlich noch mehr Gängelei“

Zwar schon gut ein Jahr alt und in der Kategorie abgelegt, aber dennoch immer wieder aktuell und lesenswert: Schnuller für alle

Helm auf für Radfahrer! Das ist das Gebot der Stunde von Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer. Endlich, noch mehr Gängelei. Darauf hat der Bürger nur gewartet.

BILD sprach zuerst mit dem Bundesverkehrsminister

Berichte in der BILD haben immer den Nachteil, dass der Leser danach den unwiderstehlichen Drang verspürt, sich mit einem stumpfen Messer die Augen auszuhöhlen. Man weiß auch nicht so genau, wie viel vom Artikel denn überhaupt stimmt, denn der Blick in die Straßenverkehrs-Ordnung fällt bei Springer ähnlich schwer wie jener in die Knigge (und, Schande, bei Radverkehrspolitik ins Wörterbuch). Insofern darf der gemeine Radfahrer mutmaßlich entspannt zurücklehnen, obschon BILD titelt: Radfahrer, aufgepasst!

Das ist natürlich ein toller Titel, die Unterzeile lautet:

Die Einführung einer allgemeinen Helmpflicht ist offenbar nur noch eine Frage der Zeit

Der Witz ist natürlich, dass der Artikel recht unbestimmt bleibt und sich überhaupt nicht festlegt, welchen Antrag der Autor denn dort gesichtet haben will. Stattdessen werden noch einige Unfallzahlen ans Ende geklebt, die geplante Erhöhung der Bußgelder erwähnt, schon ist der BILD-Artikel fertig.

Besonders erfrischend sind allerdings dieses Mal die Kommentare zum Artikel — dort wird statt auf Kampfradler plötzlich auf den Bundesverkehrsminister eingedroschen. Wer da als Kraftfahrer seine letzten Erfahrungen mit Radfahrern unterbreiten möchte, kommt gar nicht recht zu Wort.

Die Verkehrswacht findet keine Argumente für Fahrradhelme

Die Deutsche Verkehrswacht will erklären, warum ein Fahrradhelm eine gute Idee ist: Zehn Argumente für den Fahrradhelm

Ein Fahrradhelm ist die Knautschzone des Radlers – er kann bei einem Sturz die Aufprallenergie auf den Kopf abmildern. Obwohl in Deutschland im letzten Jahr 76.655 Radfahrer bei einem Unfall verletzt oder getötet wurden, tragen nur elf Prozent der Radler einen Helm. Die Deutsche Verkehrswacht nennt zehn gute Gründe, künftig einen Helm aufzusetzen.

Eine solche Liste lässt sich nicht objektiv und ohne Unfug aufbauen.

399 Radfahrer wurden nach Angaben des Statistischen Bundesamtes im letzten Jahr getötet, 14.436 wurden schwer verletzt. Ein Helm kann dabei helfen, Kopfverletzungen mit schwerwiegenden Folgen zu verhindern.

Gut, das ist naheliegend, das ist nicht zwangsläufig falsch, das ist ein Argument.

Die glatte Oberfläche des Helms sorgt bei einem Sturz für ein Abgleiten vom Untergrund. Der Hartschaum verformt sich und die Aufprallenergie wird gedämpft.

Die grundsätzliche Funktionsweise eines Fahrradhelmes ist nun allerdings nicht unbedingt ein gutes Argument.

Sichtbarkeit: Mit integriertem Rücklicht und reflektierenden Streifen sorgt ein Helm für bessere Sichtbarkeit bei Dämmerung und Dunkelheit.

Kann man wohl so stehen lassen.

Wer mit Helm fährt, sieht sportlich aus und beweist Stil, ob in Rennkluft oder Bürooutfit.

Das ist zwar auch ein Argument, aber dürfte wohl kaum die Mehrheit der Radfahrer überzeugen.

Frisurschutz: Besser mit Helm die Frisur ruinieren, als ohne Helm nach einem Unfall keine Frisur mehr zu haben.

Damit kann man ja weitermachen: lieber mit dem Helm die Ohren plattknicken als nach einem Unfall keine Ohren mehr zu haben. Schnell im Lexikon noch ein paar Körperstellen nachschlagen und schon sind die zehn Argumente voll.

Ein Helm schützt den Träger. An heißen Tagen sorgen Belüftungsöffnungen für Frischluftzufuhr.

Das wiederum ist durchaus eine sehr sinnvolle Anwendung für Fahrradhelme.

Regenschutz: Mit Helmüberzug bleibt der Kopf trocken. Winddichte Unterziehmützen schützen vor kalter Zugluft.

Die Verkehrswacht übersieht allerdings, dass Mützen auch auf einen unbehelmten Kopf passen, allerdings nicht unter einen Helm: die meisten Unterziehmützen heben den Helm so weit an, dass er überhaupt nicht mehr sicher sitzt.

Was Radprofis können, können Freizeitradler auch: Helm tragen – und das ganz ohne Doping.

Man merkt, langsam gehen tatsächlich die Argumente aus.

Vorbild: Ihre Kinder tragen Helm, Sie aber nicht? Gehen Sie mit gutem Beispiel voran.

Ein Hinweis auf die Vorbildfunktion darf nie fehlen.

Seien Sie individuell – Tragen Sie einen Helm, der zu Ihnen passt!

Puh, die zehn Argumente wurden offenbar gerade so noch geschafft.

Verkehrswacht Brandenburg: Gegen Unfälle helfen nur Helme

Es ist ja schon schwer zu fassen, die deutschen Verkehrswachten stellen sich mit jeder einzelnen Pressemitteilung weiter ins Abseits und ob ihres Argumentationstalentes wird Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer bestimmt schon ganz neidisch. Was gibt’s nun wieder?

Mehr Radunfälle – Verkehrswacht fordert Helmpflicht

Angesichts des dramatischen Anstiegs von Verkehrsunfällen mit Radfahrern in Brandenburg hat die Landesverkehrswacht für eine Helmpflicht plädiert.

Man mag sich den Rest schon gar nicht mehr durchlesen. Ein Fahrradhelm mag bei Unfällen schlimmeres verhindern, ja, obwohl seine Wirkung beschränkt ist und ab bestimmten Geschwindigkeiten vermutlich gegen Null konvergiert. Besser ist es, auf den Gedanken sollte auch die Verkehrswacht mal kommen, das Unfallrisiko zu senken. Dazu gehört definitiv die Abschaffung von Benutzungspflichten auf gefährlichen Radwegen, was die Verkehrswacht überhaupt nicht leiden kann und womöglich eine verbesserte Ausbildung der Verkehrsteilnehmer.

Es gibt beinahe unendlich viele Möglichkeiten, den Sicherheitsstandard im Straßenverkehr zu erhöhen — aber die Einführung einer Helmpflicht gehört definitiv nicht dazu.

Unterschriftensammlung gegen die drohende Helmpflicht in Spanien

In Spanien gilt bereits heute außerhalb geschlossener Ortschaften eine Helmpflicht für Fahrradfahrer. Mittlerweile sind die Anstrengungen für eine Ausweitung der Helmpflicht auf innerörtliche Radtouren akut und es gibt berechtigte Befürchtungen, dass damit die Bemühungen spanischer Kommunen, den Radverkehr zu fördern, torpediert werden. Momentan werden Unterschriften gegen die Ausweitung der Helmpflicht gesammelt — man kann natürlich auch aus Deutschland unterschreiben.

„Der Helm muss her!“

Etwas Lesestoff gefällig? Hier sind die teilweise empörten Leserbriefe auf einen Artikel über Fahrradhelme und -helmpflicht im ACV profi. Und selbst unter der Prämisse, der Helm sei ein technisches Wunderwerk und trotze auch einem großen Lastkraftwagenreifen, sind die Einsendungen doch mitunter von der Realität sehr weit entfernt.

Hamburg: Radfahrer sind auf der Fahrbahn am besten aufgehoben

Gewisse Fortschritte sind in der Hamburger Radverkehrspolitik tatsächlich nicht gänzlich verbergen. Bei der Brandrodung im Schilderwald sterben die blauen Verkehrszeichen beinahe aus, so dass der übliche Hamburger Fahrradweg, in der Regel ein in der autogerechten Stadt geborener Veteran, wenigstens nicht mehr benutzt werden muss und dem ungehinderten Vorankommen auf der Fahrbahn allenfalls die wütenden Autofahrer im Wege sind, die sich so langsam allerdings mit dem Radverkehr arrangieren können.

Und nun das:

“Alle seriösen Studien belegen, dass Radfahrer auf der Fahrbahn am besten aufgehoben sind. Weil sie dort tatsächlich am sichersten unterwegs sind”, sagt Armin Lehnhoff, Sachbearbeiter der Straßenverkehrsbehörde beim Harburger Polizeirevier 46.

Eine solche Aussage von einer Straßenverkehrsbehörde, die in Hamburg beim Polizeirevier angesiedelt sind, darf wohl getrost als sensationell bezeichnet werden. Sollte sich diese Meinung herumsprechen, so dürften die regelwidrigen Anweisungen von Streifenpolizisten, hier oder dort doch bitteschön auf dem Radweg oder gar auf dem Gehweg zu fahren, womöglich bald der Vergangenheit angehören. Und womöglich ist nicht nur Harburg dann bald auf dem Weg zu einer fahrradfreundlicheren Stadt.

Der Artikel macht da immerhin etwas Hoffnung: Radwege kommen aus der Mode

Radler sollen primär auf der Straße kurbeln. Kostenloses Ferienseminar für Neun- bis 13-Jährige. Kaum noch Benutzungspflicht für Radwege.

So toll ist das alles nicht, denn schon der im Eingangsbild gezeigte Schutzstreifen auf der Fahrbahn ist etwas schmal ausgefallen, zumal auch Schutzstreifen eben unter den üblichen Problemen leiden, also beispielsweise Radfahrer dicht am rechten Rand im Gefahrbereich plötzlich öffender Türen parkender Autos fahren oder zu dicht ohne jegliche Sicherheitsabstände überholt werden, weil aus Sicht des Kraftfahrzeugführers ja jeder auf seiner Fahrspur bleibe.

Und auch die ersten beiden Absätze sind inhaltlich nicht so ganz der Hit:

Das runde, blaue Schild mit dem weißen Fahrrad – in Harburg wird es immer mehr zum Auslaufmodell. Weil es ist im Wortsinn aus der Mode gekommen ist. Separate Radwege werden immer seltener. Und nur noch in Ausnahmefällen neu angelegt, “wenn aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine erheblich erhöhte Gefährdung für die Verkehrsteilnehmer besteht”, wie es in Paragraf 45, Absatz 9 der Straßenverkehrsordnung (StVO) heißt.

So ist nach der zweiten Radverkehrsnovelle, die am 1. September 2009 in Kraft trat, in vielen Harburger Straßen die Benutzungspflicht für Radwege, angezeigt durch das blaue Schild mit der amtlichen Kennung “Z 237″, in den zurückliegenden Jahren aufgehoben worden. Mit dem übergeordneten Ziel, den Radverkehr weitgehend auf die Straße zu bringen.

Es ist ja nun nicht einfach nur aus der Mode gekommen, auf einem Radweg zu radeln, zumal diese Formulierung angesichts der 95 Prozent begeisterter Radwegradler nicht ganz zutreffend scheint. Es ist einfach nicht mehr zeitgemäß. Es gibt die eingangs erwähnten, mittlerweile unzähligen Studien, die auf den Radwegen ein deutliches Sicherheitsrisiko erkennen und andeuten, dass die Erhöhung der Sicherheit des Radverkehres eben nicht über irgendwelche suspekten Helmpflichten, sondern eben vor allem über sinnvolle Radverkehrsanlagen führt.

Und soweit es auch lobenswert ist, dass sich die Hamburger Behörden wenigstens seit dem 1. September 2009 näher mit dem Radverkehr befassen, so waren sie immerhin noch zwölf Jahre zu spät: der Gesetzgeber, der zwar die Straßenvekehrs-Ordnung regelmäßig vermurkst, hatte gar schon im Jahr 1997 erkannt, dass das Jahrzehnte alte Prinzip der separierenden Radwege Käse war und formulierte § 2 Abs. 4 StVO um, so dass Radfahrer nur noch auf Radwegen fahren mussten, wenn eines der drei blauen Schilder so etwas anordnete — woraufhin die Straßenverkehrsbehörden erst einmal reagierten, indem sie in rasender Schnelle beinahe jeden Radweg innerhalb ihres Einflussbereiches blau beschilderten, ganz egal, ob er die Anforderungen an einen benutzungspflichtigen Radweg erfüllte. Erst schildern, dann fragen hieß wohl die Devise. Prinzipiell läuft es natürlich andersherum: erst muss die Gefahrenlage gemäß § 45 StVO überprüft werden, erst dann dürfen die entsprechenden Schilder aufgestellt werden.

Und auch folgender Absatz ergibt nur begrenzt Sinn:

Am Harburger Ring, eine der am stärksten befahrenen Straßen im Zentrum Harburgs, ist die Benutzungspflicht des Radwegs übrigens schon seit 2008 hinfällig. Dass die blauen Schilder dort noch hängen, ist einzig der Tatsache geschuldet, dass in diesem Zusammenhang auch die Ampeln neu programmiert werden müssen. “Da ein Radfahrer eine Kreuzung in der Regel deutlich langsamer passiert als ein Auto, muss die Taktung angepasst werden”, erklärt Lehnhoff. Dies sei mit der Umstellung auf die moderne LED-Technik inzwischen geschehen. Weshalb das Bezirksamt die Schilder wohl in absehbarer Zeit entfernen werde.

Eine Radwegbenutzungspflicht ist erst hinfällig, wenn die blauen Schilder nicht mehr im Wege herumstehen. Es mag den einzelnen Radfahrer zwar zufrieden stellen, wenn er von der Straßenverkehrsbehörde informiert wird, die entsprechende Radwegbenutzungspflicht sei längst aufgehoben und die Schilder brauchten nicht beachtet werden, zufriedenstellend ist das aber nicht: von deren gewollter Nichtigkeit wissen schließlich weder andere Radfahrer, die weiterhin über die blaue Buckelpiste holpern, noch die Kraftfahrzeugführer, denen beim Anblick eines Fahrbahnradlers mitunter alle Sicherungen durchbrennen, noch die Polizei, die womöglich fleißig Tickets aufstellt, von den verborgenen Wünschen der Straßenverkehrsbehörden.

Einen solchen Zustand noch über vier Jahre beizubehalten, weil man nicht in der Lage ist, die Lichtzeichenanlagen neu zu programmieren, ist schon fast so dreist wie die Schilder einfach stehen zu lassen und den Verwaltungsakt erst gar nicht aufzuheben.

“Am zweiten und dritten Tag geht es auf die Straße, wo mögliche Gefahren erläutert und die wichtigsten Verkehrsregeln genau erklärt werden”, so Stadie. In der Schule Schwarzenbergstraße wird aber auch ein Film gezeigt, der das Thema “Toter Winkel” behandelt. Besonders spannend verspricht Tag vier zu werden. Da wird mit dem “Melonentest” zuerst vorgeführt, wie wichtig beim Radfahren das Tragen eines Helms ist. Anschließend demonstriert ein Dekra-Mitarbeiter mittels eines Dummys noch, welch fatale Folgen der Zusammenstoß zwischen einem Auto und einem Radfahrer haben kann.

Schade, dass nur die wichtigsten Verkehrsregeln erwähnt werden — es mag sein, dass den Kindern in jenem Alter keine komplexen Ampelregelungen erklärt werden können, schließlich begreifen das weder erwachsene Radler noch die Polizei. Aber leider sind solche Ausbildungen in der Grundschule alles, was der deutsche Durchschnittsradler jemals zum Thema Radfahren erfährt — so entsteht auch das große Wissensdefizit, was sich wiederum im ständigen Befahren linksseitiger Radwege oder von Gehwegen niederschlägt. Da wäre eine konsequente Weiterbildung auf weiterführenden Schulen dringend notwendig, doch dafür fehlen nach wie vor die nötigen finanziellen Mittel.

Das Thema mit dem toten Winkel passt wiederum bestens zur bereits antiquierten Auffassung des Radverkehres, denn die Gefahr des toten Winkels tritt vor allem auf Radwegen auf. Auch das ist nach wie vor ein prächtiges Paradoxon: Radwege, die prinzipiell schützen sollen, verlaufen just dort, wo bei Einmündungen und Kreuzungen die Gefahr des toten Winkels lauert. Im Gegenzug dazu ist das Risiko des toten Winkels auf der Fahrbahn wesentlich geringer, weil sich ein Radfahrer dort schon im vollen Bewusstsein der Gefahr rechts an einem Fahrzeug vorbeiquetschen muss und nicht beinahe zufällig auf dem eigentlich freien Radweg in den Gefahrenbereich gerät.

Und dass im Jahr 2012 den Kindern noch der Melonentest vorgeführt wird ist eigentlich schon ein kleiner Skandal. Selbst wenn man durch und durch an die Wirksamkeit von Fahrradhelmen glaubt, so ist doch der Melonentest so ziemlich das ungeeignetste und übertriebenste Beispiel für eine Demonstration.

Aber schön, dass wenigstens angesichts der Radwege inzwischen Klarheit herrscht.

Helle Köpfe glauben an den Helm

Gefunden in der Rad-Spannerei:

Das dort abgebildete Fotomotiv ist natürlich schon alleine wegen des Misstrauens gegenüber Gott bemerkenswerter als Oscar Wildes Blitzableiter auf dem Kirchturm. Und man ist schon fast dabei, sich über die dazugehörige Pressemitteilung aufzuregen, in der es heißt:

Landrat Manfred Müller unterstützt die gesamte Kampagne. Müller: “Bereits bei der Auftaktveranstaltung der Verkehrssicherheitskampagne im April habe ich deutlich gemacht, wie wichtig mir die Sicherheit der Radfahrer im Kreis Paderborn ist. Wegen der hohen Zahl an Unfällen unter Beteiligung von Radfahrern, möchte ich an alle Radler appellieren: Der Helm kann im Unglücksfall ihr Leben retten!”

Klar, das klingt nunmal wie immer: für vernünftige Radverkehrsanlagen fehlt das Geld, also versucht man die Sicherheit über den Umweg des Fahrradhelmes zu verkaufen. So in etwa nach dem Motto: Radfahrer sollen sich ruhig weiter auf schlechten Radverkehrsanlagen gefährden, wenn sie einen Helm tragen, tut’s wenigstens nicht so doll weh. Unfälle werden damit genauso wenig vermieden wie die eigentliche Sicherheit gesteigert.

Aber immerhin: in Paderborn wurden schon mal die Radwegbenutzungspflichten reduziert. Das alleine führt zwar nicht automatisch zu mehr Sicherheit, ist aber wenigstens ein Schritt in die richtige Richtung — hoffentlich bleibt es nicht der einzige und geht weitere Schritte in die richtige Richtung, anstatt nur seltsame Plakate aufzuhängen.

Die Überraschungen der Fahrradhelme

Rasmus Richter hat einen außerordentlich interessanten Gastbeitrag über Fahrradhelme und deren Wirksamkeit und Auswirkungen im Zusammenhang mit der Helmpflicht bei Zukunft Mobilität geschrieben: Das unheimliche Fahrradhelm-Orakel

Wenn man sich mit Fahrradhelmen näher beschäftigt, kann man so einige Überraschungen erleben. Doch das Ergebnis einer statistischen Analyse dürfte selbst bei hartgesottenen Helmpflicht-Gegnern noch große Augen und herunterfallende Kinnladen hervorrufen: Steigt die Fahrradhelm-Trageqoute bei Kindern unter zehn Jahren, sterben auch mehr Radfahrer. Um genauer zu sein, steigt und sinkt die Trageqoute seit 1999 im Gleichtakt mit der Anzahl tödlich verunfallter Radfahrer. Nur 2004 und 2007 versagte das Fahrradhelm-Orakel.