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So wird das nichts mit der Kampfradelei

Vorsicht! Stern TV versucht sich am Thema der Kampfradler: Kampfradeln für mehr Gleichberechtigung

Zugeparkte Radwege, unmögliche Verkehrsführung, drängelnde Autofahrer – Radler fühlen sich auf deutschen Straßen benachteiligt. Jetzt sollen sie für Fehlverhalten noch mehr büßen. stern TV diskutiert.

Eigentlich war alles cool, solange Marco Laufenberg im Bild herumradelte. Okay, das Bildmaterial, das war nicht so cool, aber der Beitrag an sich, der war bis zu dieser Stelle in Ordnung, sogar der Passus mit den benutzungspflichtigen Radweg überstand ohne Blessuren seine Sendezeit, herrje, sogar die dazugehörigen Verwaltungsvorschriften wurden zitiert.

Dann musste Marco wohl nach Hause oder es war Feierabend oder es ist sonstwas passiert, aber offenbar wurde der zweite Teil des Beitrages von einem anderen Team produziert. Ab Minute 5:18, als — schwusch! — der Kölner Polizeipräsident Wolfgang Albers das Bild betritt, ab Minute 5:18 wurde plötzlich alles anders. Dabei könne er die Radfahrer in seiner Stadt teilweise verstehen, schließlich sei er selbst auch Radfahrer, aber er argumentiert erst einmal locker am Thema vorbei: Ja, Radfahren in Köln, das sei schon manchmal lästig, aber auch als Autofahrer komme man nicht so einfach durch die Stadt.

Darum geht es aber gar nicht. Es geht darum, sicher und nach Möglichkeit innerhalb der Verkehrsregeln durch die Stadt zu fahren. Ob man dann mal einen Umweg fahren muss oder an einer Ampel mehr als der Kraftverkehr festhängt, ist dabei erst mal zweitrangig. Nur dieses ständige Gehupe, radelt man zur Sicherung der eigenen Gesundheit nicht mitten in der Door-Zone oder auf einem buckeligen Radweg, diese ständige Aggression, die sich angesichts eines Fahrbahnradlers im Cockpit aufstaut, die ist unter anderem das Problem. Und sicherlich ist, ganz klar, gar keine Frage, auch ein Problem, von rechts abbiegenden Kraftfahrzeugen gefährdet zu werden.

Und gleich danach folgt der übliche Kram, den wir eigentlich schon hinter uns wähnten: Stern TV rezitiert den aktuellen Bußgeldkatalog und behauptet, die Nichtbenutzung eines vorhandenen Radweges koste nun zwanzig statt fünfzehn Euro. Schade, denn keine fünf Minuten vorher hatte der Sprecher im Off noch gewusst, was es mit § 2 Abs. 4 StVO auf sich hatte. Mal ganz abgesehen davon, dass die Fahrbahnradelei neben einem so genannten anderen Radweg ungefähr eine der bisherigen fünf Beitragsminuten ausmachte.

So. Nächste Szene. Da radeln welche gegen die Fahrtrichtung, werden kontrolliert und bestraft. Stern TV bemängelt das fehlende Unrechtsbewusstsein, was angesichts der Szenen dieser Kontrolle nicht unbedingt verkehrt ist. Daraus aber wiederum zu versuchen, eine Parabel auf die Gesamtheit der Radfahrer zu schlagen schlägt fehl: Auch Kraftfahrer neigen nicht gerade dazu, auf Knien rutschend ihre Strafe zu bezahlen, sondern zitieren ebenso sinnvolle Ausreden („Nachts ist doch eh keiner unterwegs“, „Tempolimits sind nur Abzocke“). Hätte man sich etwas Zeit nehmen können, hätte sich Stern TV ansehen können, warum denn hier so auffällig stark der Geisterradlerei gefrönt wird — womöglich steckt ja auch eine vollkommen missratene Radverkehrsinfrastruktur dahinter, die das Geisterradeln zwar nicht rechtfertigt, aber wenigstens die Reaktionen der ertappten Radlinge erklärt.

Und dann kommt Bernhard Stoevesandt. Es ist momentan noch nicht so ganz klar, ob es noch schlimmer hätte kommen können. Seine Ansichten mögen teilweise berechtigt und nachvollziehbar sein, indem er sich aber als Kampfradler in der Öffentlichkeit echauffiert, erweist er dem Radverkehr vermutlich einen Bärendienst, denn mit seinem Auftreten und seiner Argumentation schürt er hinter der Windschutzscheibe bedingungslose Aggressionen, die sogar bis in dieses Weblog schwappen.

Gut. Stoevesandt hat Recht wenn er bemängelt, dass die Fahrradinfrastruktur stellenweise so mangelhaft ist, dass es kaum noch möglich ist, sich an die Verkehrsregeln zu halten. Das wurde hier auch schon häufig genug diskutiert: Wenn ein Gehweg nur hin und wieder mal mit Zeichen 240 ausgezeichnet ist, dann ist man als Radfahrer, salopp gesagt, am Arsch. Radelt man nach der nächsten Kreuzung auf dem Gehweg weiter, obwohl just an dieser Stelle kein Zeichen 240 aufgestellt wurde, verhält man sich ordnungswidrig, verbleibt man die gesamte Zeit auf der Fahrbahn, verhält man sich ebenfalls ordnungswidrig und zieht sich zusätzlich den Hass der Kraftfahrer zu. Wechselt man artig und ständig zwischen Gehweg und Fahrbahn, wie es dieses Zeichen gerade anzeigt, gefährdet man sich über Gebühr und macht sich nebenbei zum Affen. Und der ganze Rest, der ist auch nicht gerade besser. Da sollen einseitige Beidrichtungs-Radwege befahren werden, die innerorts nicht nur saugefährlich und gemäß der Verwaltungsvorschriften bleiben zu lassen sind, und die sind dann auch noch so eng, also die Radwege, nicht die Verwaltungsvorschriften, dass schon ein einzelnes Fahrrad nicht einmal komplett rauf passt. Und dann soll sich der Radverkehr zum Geradeausfahren über zwei Ampeln schlängeln und zum Linksabbiegen über vier und so langsam wird klar: Das macht niemand auf Dauer gerne, zumindest nicht, wenn er nicht nur aus Spaß am Pedalieren im Sattel sitzt.

Stoevesandt meint, die Idee des Radfahrens sei schnell von A nach B zu kommen. Das ist sicher nicht verkehrt. Und ja, gar keine Frage, allzu großen Unsinn an Radverkehrsanlagen darf man auch getrost mal links rechts liegen lassen. Stoevesandt beachtet aber auch keine roten Ampeln, wenn er sie nicht für sinnvoll hält. Und damit ist leider nicht bloß das beliebte Beispiel der roten Ampel um fünf nach zwei Uhr morgens gemeint, an der weit und breit kein anderer Verkehrsteilnehmer zu sehen ist, nein, Stoevesandt bahnt sich tatsächlich auch seinen Weg mitten durch den abbiegenden Querverkehr. Da stellt sich ja fast die Frage, welche Lichtzeichenanlagen er denn wohl außer den grünen noch für sinnvoll hält. Im Kreisverkehr drehe er gleich mehrere Runden und behindere die Kraftfahrer beim Ein- und Ausfahren, wobei da natürlich wieder die Frage ist, wie genau er das mit der Behinderung denn wohl anstellt abgesehen davon, dass er nunmal im Kreisverkehr zirkuliert. Und nebenbei erwähnt ist auch die Verkehrsführung mit diesem Schutzstreifen innerhalb des Kreisverkehres höchst problematisch.

Und nun hatten wir doch ganz zu Beginn des Beitrages erklärt, was es mit § 2 Abs. 4 StVO und den Radwegen und den so genannten anderen Radwegen auf sich hat, aber jetzt wird Stoevesandt vorgehalten, statt des Radweges „die Straße“ zu benutzen, obwohl das in Ermangelung der blauen Beschilderung vollkommen legitim ist. Und dann sagt Stoevesandt auch was ziemlich wahres: Die Menschen sollen sich bewusst werden, dass sie Regeln übertreten. Und darüber nachdenken. Und es dann vielleicht auch bleiben lassen. Hinge er diese gesamte Argumentation nicht gerade an den roten Ampeln auf, könnte man hier glatt applaudieren. Ja, Hand aufs Herz, sollen die Radfahrer halt fünfzig Meter auf der linken Seite pedalieren, wenn sie denn nur wissen, was sie da tun und drauf achten, nicht vom nächstbesten abbiegenden Fahrzeug über den Haufen gefahren zu werden. Und wenn sie der Meinung sind, unbedingt auf dem Gehweg radeln zu müssen, dann bitte doch mit angepasster Geschwindigkeit und ohne den Einsatz der Klingel. Und wenn’s durch die Fußgängerzone gehen muss, herrje, dann wenigstens bitte mit absolutem Vorrang für die Fußgänger. Persönlich halte ich diese Regelverstöße zwar noch immer für unanständig und nicht empfehlenswert, aber wenn schon Regelverstoß, dann wenigstens mit Hirn.

So ein Glück, dass die Sendezeit dann vorbei war. Wer weiß, was in weiteren Minuten passiert wäre.

Köln: Nur ein Spiegel für sicheres Radfahren

Das klingt ja schon fast ganz manierlich: Radtour zu Kölner Gefahrenstellen

Bei einer Fahrradtour durch die Innenstadt haben sich Vertreter der Stadtverwaltung, der Polizei, der Politik und des Verkehrsclubs einen Überblick über die Gefahrenstellen verschafft. Schnell wurde deutlich, wo diese liegen.

Man muss sich diese Radtour mal vorstellen: Da fahren Leute, die sonst nicht mit dem Rad fahren, mit anderen Leuten, die ebenfalls nicht häufig mit dem Rad fahren, zu den Unfallschwerpunkten der Stadt — also prinzipiell zu ebenjenen Orten, an denen die Arbeit der Behörden ganz besonders versagt hat. Und alles, was Elfi Scho-Antwerpes einfällt, ist ein Trixie-Spiegel. Wohlgemerkt: Ein Trixie-Spiegel. Und der eine auch aufgrund seiner umstrittenen Wirksamkeit auch nur versuchsweise. Zu sinnvolleren Maßnahmen will sich die Stadt lieber nicht hinreißen lassen, denn die eigentliche Ursache ist in der Verwaltung schon längst identifiziert:

Doch jenseits der juristischen Bewertung zeigt sich, dass das Mantra von Stadt, Polizei und Verkehrsverbänden einmal mehr im Nichts verhallt ist: Gegenseitige Rücksichtnahme.

Offensichtlich leidet der Kölner Radverkehr genau wie in anderen Städten vor allem an einer desolaten Radverkehrsinfrastruktur, die von keiner Rücksicht dieser Welt kompensiert werden kann. Wie soll das denn auch laufen? Was Rücksicht in der Sprache von Polizei und Verwaltung bedeutet, wird klarer, liest man sich die unter anderem auf facebook veröffentlichten Berichte anderer Teilnehmer dieser Informationstour durch: Radwege benutzen, weil sie sicherer als die Fahrbahn sind, im Zweifelsfall auch mal absteigen und schieben und sowieso auf den Vorrang verzichten.

Das mag ja hin und wieder auch eine praktikale Lösung sein, um nicht plötzlich auf der Motorhaube zu liegen, wird aber generell die Verkehrssicherheit in Kölns Straßen kaum verbessern. Denn auch wenn die Polizei es nicht glauben mag: Verkehrssicherheit für Radfahrer wird sicherlich nicht mit Repressionen gegen den Radverkehr und derartigen Aufrufen hergestellt.

„Gegeneinander statt Miteinander“

Zu den Fahrradunfällen in den letzten Wochen im Kölner Stadtgebiet schreibt Christian Hümmeler: Die Stadt Köln muss aktiv werden

Die Unfälle häufen sich: Drei Radfahrer sind in den vergangenen Tagen angefahren worden, weil sie im toten Winkel übersehen worden waren. Gegenseitige Schuldzuweisungen helfen nicht weiter. Die Stadt muss handeln. Anstoß, der Kommentar.

Der Versuch, den typischen Abbiege-Unfall zwischen Lastkraftwagen und Radfahrer zu kommentieren, der geht aber definitiv schief, wenn er mit den Worten beginnt:

Nein, es sind nicht immer die Autofahrer schuld. Ja, auch Radfahrer ignorieren Regeln, gerade in Köln. Doch kommt es zur Kollision zwischen Auto und Fahrrad, geht es eben meistens für den Radfahrer, für die Radfahrerin schlecht aus.

Eigentlich geht es in den ersten Absätzen vor allem um die Auswirkungen solcher Unfälle — und das Radfahrer doch eigentlich selbst aufpassen sollten, weil sie ja schließlich im Ernstfall unter dem Zwillingsreifen sterben. Das ist ja auch durchaus richtig, wer seine Vorfahrt vor einem abbiegenden Kraftfahrzeug retten will oder sich gar mit einem Lastkraftwagen anlegt, der muss schon lebensmüde sein. Nur: Die meisten Opfer solcher Unfälle wollten bestimmt nicht ihre Vorfahrt zurückerobern, sondern haben schlichtweg nicht gemerkt, sich im toten Winkel zu bewegen. Insofern ist es nicht zutreffend, wenn Hümmeler schreibt:

Die Gefahr potenziert sich noch, wenn ein überforderter und abgelenkter Lastwagenfahrer dann noch auf einen Radfahrer trifft, der stur auf seinem Recht beharrt. Und schon deswegen auf Blicke, Zeichen oder sonstige Kontaktaufnahmen verzichtet. Gegeneinander statt miteinander, das geht selten gut. Rote Ampeln – für diese Erkenntnis muss man nur wenige Minuten an einer Hauptverkehrsader stehen – werden immer häufiger nur noch als unverbindlicher Hinweis gewertet.

Schon mehrfach wurde nun schon darauf hingewiesen, dass die meisten Opfer solcher Unfälle keineswegs die egoistischen, rücksichtslosen, sturen und lebensmüden Kampfradler sind, sondern vor allem Kinder und Senioren plötzlich an Lastkraftwagen geraten. Die so genannten Kampfradler wissen nämlich meistens ganz genau, wie sie sich im Straßenverkehr hinreichend gefahrlos bewegen können. Überhaupt ist die komplette Kausalkette verrutscht: Der Lastkraftwagenfahrer ist zwar überfordert und abgelenkt, aber der Radfahrer wäre ja angeblich auch stur und verzichtete im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte auf jegliche Zeichen, also müsste er doch mindestens moralisch Schuld an dem Unfall sein, denn der Lastkraftwagenfahrer, der war ja abgelenkt und überfordert. Nochmal: Die Menge an Radfahrern, die es wahrhaftig mit einem Lastkraftwagen aufnehmen wollen, die dürfte ziemlich gering sein. Die Opfer sind die, die eben nicht die Ampel als unverbindlichen Hinweis werten, sondern darauf vertrauen, die Straße bei grünem Licht sicher überqueren zu können. Die eben nicht daran denken, dass — womöglich in ihrer Wartezeit erst an die Haltlinie gerollt — der Lastkraftwagen nebenan keine Sicht auf die wartenden Radfahrer hat. Und dann ist auch der Blickkontakt mit dem Lastkraftwagenfahrer gar nicht mehr so einfach, der sitzt schließlich mindestens doppelt so hoch wie der übliche Kraftfahrer.

Aber ja, Hümmeler hat Recht, die Stadt muss handeln und derartige Unfallschwerpunkte umgestalten.

Velo 2010: Endlich ist Schluss

Peter Berger schreibt: Fahrradbündnis ohne Radfahrer

Das Fahrrad-Bündnis Velo 2010 wird seine Arbeit endgültig einstellen und richtet kritische Worte an die Kölner Polizei. Diese sei nicht bereit über Unfallvorbeugung und verbesserte Bedingungen für Radfahrer zu diskutieren, heißt es.

Die Polizei beschränke sich in der Unfallverhütung auf Helm und Warnweste, werfen die teilnehmenden Radfahrer der in letzter Zeit so genannten Keksrunde vor. Anstatt wenigstens den Eindruck zu machen, etwas an der Situation ändern zu wollen, habe sich die Polizei stets gegen Umbaumaßnahmen verwehrt — die jetzige Infrastruktur sei der Status Quo, daran sei nicht zu rütteln.

Insofern ist es sicherlich keine schlechte Idee, Velo 2010 endlich aufzulösen. Dann irritiert die Stadt Köln wenigstens nicht die radfahrenden Verkehrsteilnehmer mit der Vorstellung, es werde dort etwas in Richtung Radverkehrsförderung unternommen.

Immer mehr Radfahrten in Köln

Die Stadt Köln freut sich über den steigenden Radverkehrsanteil am Rhein: Positive Entwicklung des Radverkehrs ungebrochen

2012 radelten so viele wie nie zuvor an den Dauerzählstellen vorbei

Auf die Probleme, an denen gerade in Köln der Radverkehr krankt, geht man in der Pressemitteilung vorsichtshalber nicht ein.

Ende der Radwegbenutzungspflicht: Es könnte alles so einfach sein

Es könnte alles so einfach sein: Kraftfahrer informierten sich regelmäßig über die Verkehrsregeln, also alle paar Jahre vor Inkrafttreten einer Änderungsverordnung der Straßenverkehrs-Ordnung, verstehen die Verkehrsregeln und wenden die Verkehrsregeln tatsächlich an — gleiches gilt natürlich auch ohne Einschränkungen für Radfahrer und Fußgänger. Und im Straßenverkehr wird auch von unsinnigen Belehrungen abgesehen, es werden keine Rachemanöver gefahren und wird niemand vorsätzlich gefährdet. Ein Traum, nicht wahr?

Die Realität sieht etwas anders aus, denn die meisten Kraftfahrer tun sich schon mit § 2 Abs. 4 StVO schwer, der nämlich schon seit etwa fünfzehn Jahren lautet:

Radfahrer müssen einzeln hintereinander fahren; nebeneinander dürfen sie nur fahren, wenn dadurch der Verkehr nicht behindert wird. Eine Benutzungspflicht der Radwege in der jeweiligen Fahrtrichtung besteht nur, wenn Zeichen 237, 240 oder 241 angeordnet ist. Rechte Radwege ohne die Zeichen 237, 240 oder 241 dürfen benutzt werden. Linke Radwege ohne die Zeichen 237, 240 oder 241 dürfen nur benutzt werden, wenn dies durch das Zusatzzeichen „Radverkehr frei“ allein angezeigt ist. Radfahrer dürfen ferner rechte Seitenstreifen benutzen, wenn keine Radwege vorhanden sind und Fußgänger nicht behindert werden. Außerhalb geschlossener Ortschaften dürfen Mofas Radwege benutzen.

Das Problem ist bloß, dass die meisten Verkehrsteilnehmer einen Scheiß auf die Verkehrsregeln geben.

Es wurde in diesem Blog schon häufig beschrieben, dass die genauen Verkehrsregeln kaum jemand kennt. Die meisten Kraftfahrer fahren so, wie sie es in der Fahrschule gelernt haben, bei unbekannten Situationen setzt der Herdentrieb ein und es wird der Vordermann imitiert. Die Fahrschule lehrt allerdings nicht, was in der Straßenverkehrs-Ordnung steht, das wollen die Fahrschüler auch gar nicht wissen, sondern erklärt nur das Basiswissen, mit dem sich die praktische Fahrprüfung bestreiten lässt. Niemand erklärt, welche Vorrangsbeziehungen in Kreisverkehren und abknickenden Vorfahrtstraßen bestehen, niemand erläutert das Rechtsfahrgebot auf Kraftfahrstraßen innerhalb geschlossener Ortschaften, mit viel Glück lernt man noch, beim Auffahren auf die Autobahn keine Vorfahrt zu haben. Und ja, wo ein Radfahrer fahren darf und wo nicht, das wird allenfalls noch zufällig erwähnt: Schließlich geht’s hier doch um den Führerschein, nicht ums Fahrrad.

Der Verkehrsunterricht in der Grundschule oder in der Unterstufe der weiterführenden Schulen ist gar noch schlimmer, dort lernen die Kinder nicht vom Rad zu fallen, aber keineswegs die Verkehrsregeln für Radfahrer. Kein Wunder, die sind für die kleinen Köpfe noch viel zu komplex, denn schon die Polizei tut sich ja schwer mit § 2 Abs. 4 StVO und weiß überhaupt nicht, wo denn bei welcher Schilderkonstellation und welchen verfügbaren Straßenteilen das Rad hingehört. Da das Fahrrad in der Fahrschule komplett ausgespart wird, sofern es denn nicht mit Falschinformationen Erwähnung findet, wundert es doch kaum, dass die meisten Radfahrer sich irgendwie so durch den Verkehr mogeln und viel zu häufig auf der linken Straßenseite oder dem Gehweg landen.

Es wäre ein wahrhaft spannendes Experiment, ein paar Verkehrsteilnehmer vor die Straßenverkehrs-Ordnung zu setzen und die Regeln erklären zu lassen, die sie dort lesen. Man braucht nicht viel Fantasie um sich vorstellen zu können, dass das ganz schön schiefgehen wird.

Ein regelkundiger Fahrbahnradler braucht sich gar nicht die Mühe machen, einem wutschnaubenden Kraftfahrer durch die Beifahrerscheibe etwas von § 2 Abs. 4 StVO oder Zeichen 237 zu erklären: Das kapiert er nämlich nicht. Außerhalb des Elfenbeinturmes, von dem wir hier und in anderen Blogs immer wieder auf die Straßen der deutschen Städte herunterschauen, gilt nämlich das einfache Prinzip „Fahrrad = Radweg, Auto = Fahrbahn“. Wir übersehen viel zu oft, dass die meisten Verkehrsteilnehmer mit einem Studium der Straßenverkehrs-Ordnung vollkommen überfordert sind. Während wir fröhlich vor ebenjenem Kraftfahrer mit Zeichen 237, 240 und 241 jonglieren, weiß der vermutlich noch nicht einmal, dass Verkehrszeichen nummeriert sind und steckt mutmaßlich noch immer fest in dem verbreiteten Glauben, dass Radfahrer doch bitteschön schon zu ihrer eigenen Sicherheit nicht auf der Fahrbahn fahren sollen. Allenfalls kann er § 1 Abs. 1 StVO rezitieren, weil der nämlich tatsächlich in jedem Fahrschulbuch steht.

Geradezu süß mutet es an, während der Fahrt noch einem hupenden Kraftfahrzeug etwas von „Nicht benutzungspflichtig!“ hinterherzurufen, was der Fahrzeugführer einerseits nicht hören wird und andererseits gar nicht verstehen will: Glaubt denn jemand ernsthaft, ein Kraftfahrer schaue bei jeder Kreuzung, bei jeder Einmündung nach, ob denn der Radweg mit blauen Schildern dekoriert sein könnte, um daraufhin zu entscheiden, ob er einen Fahrbahnradler malträtiert oder ihn in Ruhe lässt? Fragt man ein paar Verkehrsteilnehmer höflich nach den blauen Schildern, wird man ganz erstaunt feststellen, dass vielleicht jeder Zehnte etwas kluges dazu sagen kann — und das auch nur, weil Radwegbenutzungspflichten im vergangenen Jahr häufig genug in den Medien zu Gast waren. Für die meisten gilt: „Fahrrad = Radweg, Auto = Fahrbahn“.

Diese Problematik stellt sich plötzlich auch bei freigegebenen Einbahnstraßen, die in den letzten Jahren immer mehr aus den Straßen schießen. Fast jeder Kraftfahrer kann lange Geschichten über Radfahrer erzählen, die falsch herum durch die Einbahnstraße gefahren wären und sich dabei gar fürchterlich betragen hätten — selbst mit viel Überzeugungskraft lässt sich kaum vermitteln, dass der Radfahrer je nach Einbahnstraße eventuell im Recht war. Auch mit dem Zeigefinger auf das Zusatzzeichen 1000-32, das unter dem Schild der Einbahnstraße auf die entgegenkommenden Radlern hinweisen soll, kapieren viele Verkehrsteilnehmer nicht, was das eigentlich bedeuten soll. Überraschend viele vermuten unter der Beschilderung einen Radweg, glauben also, Radfahrer dürften diese Straße in Gegenrichtung passieren, müssten aber den Radweg benutzen, der in Wirklichkeit ein Gehweg ist. Und selbst wenn man einen Kraftfahrer glaubhaft von freigegebenen Einbahnstraßen überzeugen kann, scheint es im gar ungeheuerlich, dass er einem entgegenkommenden Radfahrer an Engstellen möglicherweise Vorrang gewähren müsste, dass Radfahrer auch beim Verlassen der Einbahnstraße Vorfahrt haben könnten. Freigegebene Einbahnstraßen mögen eine tolle Idee sein, wenn sie die Wege für Radfahrer deutlich verkürzen, trotzdem ist es gerade am falschen Ende einer solchen Einbahnstraße immer wieder abenteuerlich, wie die Kraftfahrer dort blind hineinbrettern, weil aus einer Einbahnstraße ja nichts herauskommen dürfte.

Wir halten uns zwar für die besten Autofahrer der Welt und bauen angeblich die besten Autos der Welt, aber so richtig Ahnung von dem, was wir da mit Pedalen und Lenkrad anstellen, so richtig Ahnung davon haben wir nicht.

Schön, dass nach der Krefelder Straße in Köln nun auch in München die Radfahrer auf die Fahrbahn dürfen, aber weder in Köln noch in München werden Kraftfahrer das Erklärbär-Schild verstehen, dass speziell für die regelunkundigen Verkehrsteilnehmer aufgestellt wurde: Unlogisches Logo

Zu klein, zu viel Text: Erst vor drei Wochen hat die Stadt Info-Schilder für Radler und Autofahrer in München aufgestellt. Doch die verwirren offenbar mehr als dass sie aufklären. Nun sollen neue her.

Das sicherlich gut gemeinte Schild hat gleich mehrere Probleme. Vermutlich wird es genügend Kraftfahrer geben, die es einfach übersehen — das liegt gar nicht mal an dessen unzureichender Größe, sondern dass der Mensch als Gewohnheitstier nunmal nicht sofort erkennt, dass sich da etwas geändert hat. Der Text erzählt zwar schön etwas von der Radwegbenutzungspflicht, aber wer kennt den Begriff denn schon? Der Hit ist natürlich das durchgestrichene Zeichen 237, das zwar formal gesehen korrekt ist, denn eine Radwegbenutzungspflicht gibt es nunmal nicht mehr, sie ist hier zu Ende, vermutlich aber eher als Verbot des Fahrradfahrens analog zu Zeichen 254 verstanden werden dürfte, denn, wieder einmal, wer kennt schon die genaue Bedeutung von Zeichen 237?

Bei hamburgize.com gibt’s noch ein paar interessante Fotos: Braucht es ein Zeichen für Radwege ohne Benutzungszwang?

Auch da bleibt allerdings die Elfenbeinturmproblematik bestehen: Wird nun ein eckiges Zeichen für Radwege ohne Benutzungspflicht eingeführt, kapiert das auch wiederum kein normaler Verkehrsteilnehmer. Rund hieße benutzungspflichtig, eckig hieße nicht benutzungspflichtig, okay, für uns kein Problem, aber schaut der normale Kraftfahrer nach, ob das Schild rund oder eckig war, bevor er hinter dem nächsten Fahrbahnradler auf die Hupe prügelt? Überdies krankt der Radweg immer noch an der Überlegung, warum denn ein Radweg nicht benutzt werden sollte, wenn doch einer vorhanden ist — leider sehen sich auch viele Kraftfahrer genötigt, diese Diskussion mit der Hupe zu führen. Meistens kommen dabei noch die fehlenden Kennzeichen und die Kraftfahrzeugsteuern zur Sprache.

Insofern: Ob rund oder eckig, es wäre viel wichtiger, als Verkehrsteilnehmer endlich einmal wenigstens die wichtigsten Straßenverkehrsregeln zu kennen. Es ist sicherlich unnötig, als Normalsterblicher die 53 Paragraphen und fünf Anlagen auswendig rezitieren zu können, es ist aber absolut besorgniserregend, dass die meisten Verkehrsteilnehmer nur den § 1 Abs. 1 StVO benennen können — und von vielen weiteren Regeln leider nicht nur keine Ahnung haben, wo sie denn stehen, sondern von deren Existenz noch nie etwas gehört haben. Denn in Deutschland ist es leider Tradition, fehlendes Wissen mit erhöhter Aggression zu kompensieren. Die wild hupenden Kraftfahrer sind beinahe ausnahmslos jene, die von § 2 Abs. 4 StVO noch nie etwas gehört haben.

Jeden Morgen der gleiche Stau — und schuld sind nur die Radfahrer

Auf manche Zusammenhänge muss man erstmal kommen. In Köln geht es, wie in vielen anderen Großstädten, nicht besonders schnell voran: Jeden Morgen der gleiche Stau

Jeder Verkehrsteilnehmer in Köln kennt sie: Orte, an denen der Verkehr nur stockend oder gar nicht läuft. Wir beschreiben eine Auswahl von Brennpunkten und erklären, woran es hakt. Den Anfang in unserer neuen Serie macht die Innere Kanalstraße.

Interessant ist die Begründung, warum es dort nicht vorangeht:

Bloß weil es auf der rechten Spur nicht vorangeht. Wegen der Radfahrer, die kreuzen und den Rechtsabbieger in die Niehler Straße blockieren, wegen der Fußgänger, die über die Furt schleichen.

Radfahrer, die dummerweise nunmal diese Straße ebenfalls benutzen dürfen, blockieren die rechtsabbiegenden Kraftfahrer. Das klingt ziemlich aggressiv, da fahren sofort die üblichen Kampfradler im Hirn vor, da herrscht sicherlich Krieg: dabei haben die Radfahrer einfach bloß Vorrang vor den abbiegenden Kraftfahrzeugen. Da müsste der Knotenpunkt offenbar umgebaut werden, aber dass das nicht geht, liegt schon wieder an den Radfahrern:

Doch mal fehlt es an Geld, mal haben sich die Planungen geändert. Weil der Fahrradbeauftragte etwas beisteuern möchte oder andere Baustellen Vorrang haben.

Man tut sich offenbar in den Zeitungen immer noch schwer mit der Erkenntnis, dass Radverkehr eben auch eine Art von Verkehr ist. Nun sind die Ampelschaltungen in Köln genau wie in anderen Gegenden der Bundesrepublik sicherlich verbesserungswürdig, keine Frage, aber offensichtlich hat sich noch lange nicht die Erkenntnis durchgesetzt, dass noch breitere Straßen wiederum neuen Kraftverkehr generieren werden, der sich wiederum an den angeblich unzureichend geplanten Ampeln stauen wird.

Und daran sind tatsächlich nicht die Radfahrer schuld.

In Köln wird stündlich ein Rad gestohlen

In Köln wird im Durchschnitt alle 64 Minuten ein Fahrrad gestohlen — meist im Wert von etwa 400 Euro, quer durch alle Fahrradkategorien: Jede Stunde wird ein Rad geklaut

Diesen Spitzenplatz wollte die Stadt bestimmt nicht haben: Nirgendwo in NRW werden mehr Räder geklaut als in Köln. Statistisch gesehen, schlägt alle 64 Minuten ein Fahrraddieb zu. Die Zahl der Fahrraddiebstähle in Köln ist stark angestiegen.

Velo 2010: die Keksrunde bröckelt

„Wer vom Auto auf das Fahrrad umsteigt, fördert nicht nur die eigene Gesundheit, sondern leistet auch einen wichtigen Beitrag für die Umwelt und für die Entlastung des innerstädtischen Verkehrs“, begrüßt der Kölner Polizeipräsident Wolfgang Albers die Besucher der Velo-2010-Webseite und man mag sich gar nicht so richtig vorstellen, dass der Präsident, der auf dem Foto doch recht ernst schaut, selbst regelmäßig auf dem Rad sitzt.

Eigentlich war Velo 2010 gar keine schlechte Idee: verschiedene Institutionen berieten miteinander, wie der Radverkehr in Köln gesichert und gefördert werden könne. So richtig funktioniert hat das allerdings nie, präsent war innerhalb der Runde vor allem die Polizei, die Velo 2010 offenbar mehr als Sprachrohr verstand, um geradezu gebetsmühlenartig für Fahrradhelme zu werben und Radfahrer indirekt in die Opferrolle zu drängen. Die Unfallberichte, mittlerweile zwangsläufig von der Polizei geschrieben, denn Fahrradvertreter finden sich kaum noch in der Runde, sind für den radfahrenden Leser schwer zu verdauen, weniger wegen der dort dargestellten Unfallhergänge als viel mehr der Schlüsse wegen, die die Autoren aus dem Unfallgeschehen ziehen.

Trägt der Radfahrer einen Helm, so heißt es:

Dank des getragenen Fahrradhelmes konnten schwerere Verletzungen vermieden werden.

Wenn der Helm fehlt, steht stattdessen dort:

Das Kind trug zum Unfallzeitpunkt keinen Fahrradhelm.

Manchmal gibt es auch kluge Ratschläge wie:

Fahrzeugführer sind vor Einfahrt in Kreisverkehre verpflichtet, die Vorfahrt zu beachten.

Oder allgemeiner:

Fahrzeugführer sind verpflichtet, vorfahrtberechtigte Radfahrer zu beachten.

Schön — wer das bislang nicht wusste, sollte wohl keinesfalls am Straßenverkehr teilnehmen. Fährt ein Radfahrer nicht auf dem Radweg um einen Kreisverkehrs herum, weil Radwege an Kreisverkehren fast immer eine außerordentliche Gefahrenstelle darstellen, heißt es lapidar:

Vollständig um den Kreisverkehr herum befindet sich ein benutzungspflichtiger und entsprechend ausgeschilderter Radweg. Gleichwohl gilt die Vorfahrtregel unabhängig von der eventuellen Benutzung eines vorhandenen Radweges.

Und immer wieder der Klassiker:

Auch Radfahrer sollten an Kreuzungen auf abbiegende Fahrzeuge achten und zu ihrer eigenen Sicherheit auf ihren Vorrang verzichten!

Natürlich sind die Unfallberichte samt der Schlussfolgerungen nicht vollkommener Unsinn, allein schon weil sich dank des umfangreichen Archives ganz objektiv erkennen lässt, welche Unfallursachen in Köln dominieren. Augenschmerzen bereitet hingegen die Aufbereitung der Unfallmeldungen, denn allzu oft steht dort zwischen den Zeilen: Selber Schuld! Velo 2010 ist kein ehrliches Bündnis. Wäre Velo 2010 ehrlich, hieße es Auto 2010. Den Unfallberichten mangelt es an der Erfassung der eigentlichen Komplexität der Situationen. Es bringt nichts, sich neben den verwundeten Fahrbahnradler zu stellen, der wegen eines misslungenen Überholmanövers eines Kraftfahrzeugführers auf dem Asphalt liegt und mit dem Zeigefinger auf den Radweg zu zeigen, auf dem das angeblich alles nicht passiert wäre; denn schließlich sind nicht nur in Köln Radwege in der Regel nicht unbedingt ungefährlicher als das Radfahren auf der Fahrbahn. Das weiß der Gesetzgeber spätestens seit 1997, das weiß die Wissenschaft schon sehr viel länger und engagierte Radfahrer ohnehin schon immer, nur Velo 2010 weiß das noch nicht. So ist es nicht verwunderlich, dass in den zehn goldenen Regeln die Benutzungspflicht zwar Erwähnung findet, aber keine weiteren Details preisgegeben werden, warum ein Radweg denn nicht benutzt werden muss — für viele Radfahrer gilt der Radweg nunmal als lebensrettendes Bollwerk gegenüber der lebensgefährlichen Fahrbahn, da wäre es angebracht gewesen, den Sachverhalt etwas zu verdeutlichen.

Auch ansonsten gibt die Homepage des Bündnisses nicht gerade viel her. Ein paar goldene Regeln, ein paar bauchpinselnde Worte über große Pläne und wie toll und wichtig das Radfahren ist, dafür aber seitenweise Unfallberichte und das in Massen. Nach einem ausführlichen Studium der Homepage bleibt im Kopf vor allem eines hängen: Radfahren in Köln muss ganz schön gefährlich sein, dass lassen wir mal lieber bleiben.

Velo 2010 trägt seinen Namen allerdings spätestens jetzt zu Unrecht, denn Fahrradvertreter finden sich in der Runde kaum noch. Die Studentenvertretung ist schon vor Ewigkeiten ausgetreten, die Mülheimer Fahrradgruppe ebenfalls, der ADFC hat seine Mitgliedschaft ausgesetzt, der VCD hat ebenfalls keine große Lust mehr. Anstatt Unfallstellen zu analysieren und gegebenenfalls umzubauen habe sich das Bündnis zu lange auf einen unentschlossenen Meinungsaustausch bei Kaffee und Kuchen beschränkt, der obendrein noch von der autofreundlichen Polizei dominiert worden sei.

Theoretisch mag man drüber traurig sein, denn wenigstens in der Theorie ist ein solches Bündnis zwischen den Institutionen keine schlechte Idee. Praktisch hingegen wird man Velo 2010 nicht allzu sehr vermissen.

Mehr dazu:

Ist das schon Satire oder ist das noch Ernst?

Simon Lorenz hat im Kölner Stadt-Anzeiger etwas geschrieben, das sich nur schwer einordnen lässt. Handelt es sich um den verunglückten Versuch eines Kommentares? Oder sollte das nur eine lustige Glosse werden? Satire? Oder doch ein falsches Verständnis des Straßenverkehrs? „Fataler Irrtum“ und es gab wohl noch nie eine Überschrift, die besser zu einem Artikel passte.

Denn mit fataler Irrtum ist leider nicht das Werk an sich gemeint, sondern die Straßenverkehrs-Ordnung:

Das Fahrrad ist ein Fahrzeug, sagt die Straßenverkehrsordnung. Doch sie irrt damit auf fatale Weise. Denn dadurch gibt sie dem Radfahrer das Gefühl, ein dem Auto gleichberechtigter Verkehrsteilnehmer zu sein. Die Folgen werden im Straßenverkehr deutlich.

Oh je, mag man sich denken, was kommt denn nun? Erst lernt sogar der normale Verkehrsteilnehmer, er steuere mit den Händen den Fahrradlenker umgriffen ein Fahrzeug und nehme als vollwertiger und gleichberechtigter Verkehrsteilnehmer im Verkehr teil, müsse sich also an rote Ampeln halten und die übrigen Verkehrsregeln und dann kommt Lorenz und erklärt, ha, alles Unfug, alles ein großer Fehler im System.

Allerdings nimmt der Artikel eine ungewohnte Wendung, denn eigentlich müsste der Leser nun erwarten, es folgte nun das übliche Gejammer über Radfahrer, die auf der Fahrbahn fahren und freigegebene Einbahnstraßen nutzen und noch immer gibt es keine Helmpflicht und ein Kennzeichen haben sie auch nicht, diese Radfahrer, diese Rowdys, allesamt.

Stattdessen kommt es viel schlimmer: furchtbar genug, dass die Straßenverkehrs-Ordnung das Fahrrad als Fahrzeug definiert, nein, die Radlinge sind auch noch verwegen genug, ihre Rechte im Straßenverkehr wahrzunehmen! Und die armen Autofahrer, bekanntlich die Melkkühe der Nation, die müssen beim Abbiegen sogar aufpassen, weil die Radfahrer nicht freiwillig auf ihre Vorfahrt verzichten.

Nicht selten sieht man Fahrradfahrer, die auf ihrem Vorfahrts- oder Abbiegerecht beharren und sich damit in Gefahr bringen. Sie vergessen, das Fahrrad ist eben kein Fahrzeug. Es hat keine Knautschzone, keine Airbags, keinen stabilen Stahlrahmen, der sie schützt. Macht der Fahrer einen Fehler, sind nicht Blechschäden, sondern schwerste Verletzungen die Folge.

Ist das Niveau eigentlich schon reif für den obligatorischen Hitler-Vergleich?

Fangen wir mal von hinten an: es ist ja nicht verkehrt, dass ein Radfahrer bei einem Unfall tendenziell eher der Dumme ist. Und obschon es an Knautschzonen, Airbags und stabilen Stahlrahmen mangelt, ist das Fahrrad immer noch ein Fahrzeug: man kann nämlich damit fahren. Fahren kann man mit einem Roller zwar auch, aber den sieht die Straßenverkehrs-Ordnung nun doch nicht als Fahrzeug an. Das Fahrrad schon.

Der erste Satz ist allerdings schon recht frech. Eigentlich müsste es heißen: „Nicht selten sieht man Autofahrer, die nicht auf vorfahrtberechtigte Radfahrer achten und sie damit in Gefahr bringen.“ Die Gefahr geht nämlich immer noch vom Autofahrer aus, der sich zu fein ist für den Schulterblick oder seine Aufmerksamkeit während des Abbiegevorganges eher dem Radio oder dem Handy oder dem Navigationsgerät oder der Oberweite seiner Beifahrerin schenkt anstatt auf den Verkehr zu achten. Ja, es soll tatsächlich Kraftfahrzeugführer geben, die ihre Hand erst aus dem Dekolleté ihrer Beifahrerin befreien mussten, bevor sie den Radfahrer von der Beifahrertür kratzen konnten.

Tief innen drin steckt allerdings durchaus ein diskussionswürdiger Ansatz. Wenn absehbar ist, dass ein Kraftfahrzeugführer den Abbiegevorgang nicht ohne Fremdgefährdung geregelt bekommt, dann ist es selbstverständlich sicherer und unbedingt anzuraten, kräftig die Bremsen zu ziehen anstatt maulend und schimpfend auszuweichen.

Andererseits ist das Fahrrad nunmal ein Fahrzeug und somit ein gleichberechtigter Verkehrsteilnehmer und das in Zeiten des Fahrradboomes sowieso. Autofahrer müssen lernen, nicht wie noch vor fünf Jahren täglich an der Kreuzung ohne Schulterblick abbiegen zu können, weil die Wahrscheinlichkeit, dass einer der drei Radfahrer der Stadt gerade in der Nähe war, naja, doch recht gering war.

Drum kann es durchaus sinnvoll sein, eben nicht ständig automatisch auf die eigene Vorfahrt zu verzichten und brav zu warten, bis der Autofahrer ungestört seines Weges gerollt ist. Mit moderater Geschwindigkeit am Kreuzungsbereich lassen sich Gefahrensituationen unterbinden und doch wacht manch Kraftfahrzeugführer plötzlich erschrocken auf, wenn nach dem verpassten Schulterblick plötzlich ein — bremsbereiter! — Radfahrer im Sichtfeld auftaucht. Dann rappelt’s halt kurz im Bremspedal, das ist immer noch besser als ein Rappeln unterm Auto resultierend aus der Kombination von fehlendem Schulterblick und einem Radfahrer, der seine Vorfahrt wahrgenommen hat. Vielleicht merkt sich der Kraftfahrzeugführer den Schulterblick fürs nächste Mal.

Nebenbei erwähnt: ohne Radwege wäre diese Problematik kaum der Rede wert.

Im Schlusswort wird’s noch mal ganz doll:

Der Radfahrer ist der schwächste Verkehrsteilnehmer. Und diesen Fakt sollte jeder Radler im Kopf haben, der sich auf die Straße wagt. Man sollte nicht den Autofahrern, die mitunter gefährlich dicht an Radfahrern vorbeifahren, sein Leben in die Hand geben, sondern ihnen, wo es geht, aus dem Weg gehen – auch wenn man eigentlich Vorfahrt hätte.

Eieiei. Warum wirkt der ganze Absatz so, als seien die Radfahrer doch alle selbst an ihren Unfällen schuld, weil sie nicht den Autofahrern aus dem Weg gegangen sind? Natürlich muss man sich auf dem Sattel seiner Verwundbarkeit bewusst sein, aber das sollte auch hinter dem Steuerrad gelten — eine Tonne Blech garantieren nunmal keine körperliche Unversehrtheit bei einem Unfall, ganz im Gegenteil. Trotzdem käme niemand auf die Idee, derartige Phrasen durchs Autofenster zu schleudern, denn wenigstens nach der gesellschaftlichen Meinung garantieren Airbag und Sicherheitsgurt doch vollkommene Unversehrtheit, als könne man sich gar nicht dumm genug anstellen, bei einen Unfall ein Bein zu verlieren.

Aber die Radfahrer, die sind tatsächlich doppelt die doofen. Die müssen sich nicht nur den Kram anhören, die sind bei einem Unfall wirklich gefährdet. Nur: wie soll denn das Aus-dem-Weg-gehen funktionieren? Steckt da drin der übliche Aufruf, um Himmels Willen doch überall den Radweg zu benutzen und notfalls auf dem Gehweg weiter zu rollen?

Natürlich darf man sein eigenes Leben nicht einem anderen Verkehrsteilnehmer in die Hand geben, das gilt sowohl als Auto-, als Radfahrer und als Fußgänger. Und dennoch gibt es ein gewisses Mindestvertrauen im Straßenverkehr, nach dem sich eigentlich niemand allzu blöde anstellen sollte. Die eigenen Rechte im Straßenverkehr wahrzunehmen ist völlig legitim und hinreichend ungefährlich, sofern die mittelbare Umgebung nicht aus den Augen und die Hand nicht vom Bremshebel gelassen wird.

Mit Fehlern anderer muss man rechnen — aber die Konsequenzen, die Lorenz hier aufzeichnet, sind einer Gleichberechtigung im Straßenverkehr nicht angemessen. Es stellt sich allerdings die Frage, ob er überhaupt an einer Gleichberechtigung interessiert ist, denn wenigstens seine Einleitung macht nicht gerade diesen Eindruck.

Die Bildauswahl unterstreicht die Qualität des Artikels: ein Kraftfahrzeug steht vor einem zerfetzten Fahrrad und die Bildunterschrift betont, die Radfahrer hätten keinen Helm getragen.