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Wen interessieren schon Verkehrsregeln?

Bekanntlich halten sich Radfahrer „eh nie an die Verkehrsregeln“ — das ist seit knapp einem Jahr sogar von Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer in Personalunion mit der höchsten moralischen Instanz im Straßenverkehr verbrieft, als er aus dem klimatisierten Fond seines Dienstwagens durch die getönten Scheiben hindurch den so genannten Kampfradler entdeckte.

Andererseits werden deutsche Kraftfahrer gerne als besonders regelkundig und regeltreu bezeichnet — am liebsten von ihresgleichen, also anderen deutschen Kraftfahrern. Angeblich würde das umfangreiche Fachwissen aus der Fahrschule immer wieder im Selbststudium erweitert und mit eigenen Erfahrungen im Straßenverkehr abgeglichen. In Ermangelung verpflichtender Auffrischungskurse für Fahrerlaubnisinhaber müssten Kraftfahrer entweder selbst in der Straßenverkehrs-Ordnung blättern, was zwar anstrengend, aber nicht unmöglich ist, oder aber sich in übrigen Medien über die neusten Änderungen informieren. Dankbar sind vor allem Radfahrer, denen insbesondere an roten Ampeln wertvolle Lektionen durch die heruntergelassene Beifaherscheibe unterbreitet werden, die zwecks Festigung des Stoffes mit deutlichen Kraftausdrücken serviert weren.

Zum 1. April tritt nun die lang ersehnte Neufassung der Straßenverkehrs-Ordnung in Kraft, so dass die Bundesrepublik Deutschland nach knapp dreieinhalb Jahren endlich wieder eindeutig geregelte Verkehrsregeln bekommt. Das Verwirrspiel, das im April 2010 mit einer peinlichen Pressekonferenz mit Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer begann, wurde immer peinlicher, weil sich jede Behörde und jedes Gericht quasi die Version der Straßenverkehrs-Ordnung aussuchte, die gerade am besten passte.

Die Presse hat von der Neufassung der Straßenverkehrs-Ordnung noch nicht so richtig viel mitbekommen, eines der ersten Medien, die darüber schreiben, ist SPIEGEL ONLINE, die allerdings auch nur eine dpa-Presemitteilung verwurstet haben: Das Gesetz der Straße – jetzt neu

Auf Autofahrer kommen einige Veränderungen zu: Wenn am 1. April die neue Straßenverkehrsordnung in Kraft tritt, werden unter anderem Falschparker härter bestraft und neue Schilder aufgestellt. Zudem liefert der Gesetzestext nun einen Beitrag zur Geschlechterdebatte.

Der Teaser versprocht allerdings recht viel: Anstatt um die neue Straßenverkehrs-Ordnung geht es im Artikel erst einmal um den Bußgeld-Katalog. Sechs Erhöhungen der Bußgelder listet der Artikel auf und zeigt gleich, wo denn die Prioritäten im Kraftverkehr liegen: Es interessiert nicht, was erlaubt ist, sondern nur, wie teuer das verbotene wird. Es scheint gar nicht die Erwartungshaltung der Leser zu sein, über die neuen Verkehrsregeln informiert zu werden, denn weil man sich offenbar eh nicht daran zu halten gedenkt, will man bloß wissen, wie viel Geld ab dem 1. April in die Portokasse gehört. Die Kommentare zeigen an, dass die Leserschaft mit sechs veränderten Bußgeldbeträgen tatsächlich hinreichend informiert wurde und keine weiteren Informationen wünscht. Stattdessen beginnt schon auf der zweiten Seite eine abstruse Debatte um eine angebliche Abzockmentalität, weil falsches Parkieren nun plötzlich fünf Euro mehr kostet.

Soll heißen: Zählt man Artikel und Kommentare zusammen, ist die Sache klar. Niemand interessiert sich für die tatsächlichen Änderungen in der Straßenverkehrs-Ordnung, das Parken im Haltverbot, auf Radwegen und ähnlich schlecht geeigneten Stellen gilt als vollkommen normal und ist längst gesellschaftlich akzeptiert. Da interessieren natürlich nicht die tatsächlichen Änderungen, die beispielsweise die so genannte Winterreifenpflicht berühren oder das neue Überholverbot an Bahnübergängen, sondern nur, wie teuer das Falschparken und Übertreten von Geschwindigkeitsbegrenzungen denn künftig sein wird.

Immerhin hat der Urheber des Artikels schon mal ein wenig in den Verkehrsregeln geblättert, wenngleich im tatsächliche Änderungen nicht aufgefallen sind. Außer Gendering hat er nicht mehr viel gesehen, denn den Rest seines Aufsatzes füllt seine Verwunderung über „Zu Fuß Gehende“ und „Fahrzeugführende” aus.

Das ist schade. Vielen Fahrzeug Führenden sind sogar die elementarsten Verkehrsregeln vollkommen fremd, zu Fuß Gehenden wird beim Abbiegen kein Vorrang gewährt, Rad Fahrende werden noch immer mit der Hupe auf den Radweg geschubst. Handlungsbedarf scheint angesichts dieser Defizite durchaus gegeben, aber der Gesetz Gebende scheint sich nicht zu einer wirklichen Aufklärungskampagne hinreißen zu können.

Insofern bleibt alles anders: Nur falsch Parkende müssen künftig mehr bezahlen.

Hartaberfair und die widerliche Doppelmoral

50 Minuten dauerte es, bis endlich das Thema Fahrradfahren diskutiert wurde und ja, wie es sich für eine lockere Talkrunde im Abendprogramm gehört, wurde zur Einstimmung der Kampfradler serviert. Ein kleines Einspielfilmchen präsentiert den Radfahrer als Anarchisten, der gegen Einbahnstraßen, auf dem Gehweg und über rote Ampeln fährt. Prinzipiell galt spätestens hier, was schon die vorigen 50 Minuten lang galt: Anschauen braucht man sich den Stuss nicht.

Drei weitere Minuten dauerte es bis zum Begriff des Kampfradlers.

Manuel Andrack, mittlerweile aus Harald Schmidts Schatten erwachsen und sogar mit einer Fahrerlaubnis ausgestattet, fährt „natürlich“ bei ganz gefährlichen Straßen ohne Radweg auf dem Gehweg, Einbahnstraßen, tja, das mit den freigegebenen Einbahnstraßen, das kapiert ja eh kein Mensch und dass auch gegenüber einem Radfahrer die bewährte Rechts-vor-links-Regelung gilt, schade, dass lernte der Führerscheinneuling auch erst in der Fahrschule. Andrack fiel in dieser Runde der Ahnungslosen gar nicht weiter auf, aber karikierte immerhin ganz prima das Bild des durchschnittlichen Verkehrsteilnehmers, der von den Regeln nur bedingt Ahnung hat, aber wenigstens noch darüber lachen kann.

Es war schon ziemlich traurig, was die ARD am Montagabend im Programm bot: Blitzer, Steuern, City-Maut – freie Fahrt nur für reiche Bürger?

Ein Tempolimit will die Politik Deutschlands Autofahrern nicht zumuten und hält sie so bei Laune. Gleichzeitig wird abkassiert wie nie zuvor: Mit Kfz- und Spritsteuern, teureren Knöllchen und bald auch mit Mautgebühren? Wie lange macht Autofahren so noch Spaß? Und sind die vielen Auflagen für Autos nur blinde Regelungswut – oder am Ende nötig, weil wir sonst im Verkehr ersticken?
hartaberfair diskutiert die Lust und den Frust am Auto – direkt nach dem Markencheck ADAC!

Immerhin: Es ging nicht primär um Radfahrer. Ganz im Gegenteil, die lustige Talkrunde dümpelte eine ganze Weile lang herum, schrammte am Tempolimit vorbei und tat sich auch ansonsten nicht mit besonderen intellektuellen Glanzleistungen hervor. Die Berliner Autohausbesitzerin Heidi Hetzer als Vertreterin der „Freie Fahrt für freie Bürger“-Fraktion durfte ihre Ängste über Radfahrer darlegen und erhält viel Applaus für ihre Ansage gegenüber unbeleuchteten und dunkel gekleideten Radfahrern — dass fehlendes Licht, so ärgerlich es durch die Windschutzscheibe auch sein mag, sicherlich ärgerlich ist, aber weder zu den Hauptunfallursachen zählt noch den Kraftfahrer vom Sichtfahrgebot entbindet, das war wohl zu viel Detailwissen in einer solchen Sendung.

Hetzers nächste Argumentation geht im Beifall unter, richtet sich aber an die Radfahrer, die von rechts kommend Hetzer beim Ausfahren aus ihrem Grundstück stören. Mutmaßlich haben die Radfahrer in dieser Fahrtrichtung dort nichts verloren, aber trotzdem Vorfahrt, und auch wenn sich die Dame mit der etwas peinlichen autoförmigen Handtasche bitterlich beklagt, trägt sie nunmal die Hauptschuld an so einem Unfall, die sie auch bekäme, nähme sie einem just in diesem Moment auf der Fahrbahn überholenden, also auf der linken Fahrspur fahrenden Fahrzeug die Vorfahrt. Bei einer solchen relativ eindeutigen Situation hilft auch der erboste Hinweis auf die fehlenden Kennzeichen nichts; ja, man weiß sofort, wohin die argumentative Reise geht. Gezeichnet wird wieder das Bild des rücksichtslosen Radfahrers, gegen den etwas getan werden muss, ohne dass jemand auf die Idee käme, bei Falschparkern, Rotlichtverstößen oder Geschwindigkeitsübertretungen gleich mit dem Kennzeichen zur Polizei zu laufen, aber wenn Radfahrer gegen die Regeln verstoßen, was hier keinesfalls gutgeheißen werden soll, dann klingeln sämtliche Alarmglocken.

Hetzers Probleme mit der Straßenverkehrs-Ordnung werden immer größer, mit dramatischer Stimme erklärt sie die Aufhebung der Radwegbenutzungspflicht am Berliner Kaiserdamm und echauffiert sich über die Radfahrer, die sich alles erlauben könnten und sich an keine Regeln halten und darum auf der Fahrbahn radeln. Man weiß gar nicht, wie wenig man von der Radwegbenutzungspflicht verstehen kann, denn wenn die Schilder an dieser Berliner Prachtstraße abgeschraubt worden sind, gab es offenkundig ja berechtigte Bedenken gegen die Nutzung des Radweges, mitnichten verstoßen Radfahrer gegen irgendeine Regel, wenn sie in Ermangelung blauer Schilder auf die Fahrbahn wechseln, sie sind noch nicht einmal moralisch angreifbar, denn Hetzer muss nun wenigstens nicht mehr fürchten, beim Ausfahren aus einem Grundstück oder beim Abbiegen einen Radfahrer umzubügeln. Freuen Sie sich doch mal, Frau Hetzer! Recht entrüstet musste Hetzer feststellen, dass ihr niemand mehr zuhörte, vermutlich waren die meisten bei der seltsamen Argumentation über Radwegbenutzungspflichten ausgestiegen.

Ein Problem dieser Sendung war sicherlich, dass jeder seine Meinung sagen musste, auch wenn er eigentlich keine Ahnung hatte. Das schlimmste an dieser Stelle: Von den angesetzten 75 Minuten waren noch immer knapp 20 übrig.

Es spricht nun Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer über die Sicherheit im Radverkehr und es steht die Befürchtung im Raume, dass das Niveau nicht gerade steigen wird. Radfahrer müssten sich endlich regelkonform verhalten, fordert er, man möchte schon fragen: „So regelkonform wie Kraftfahrer?“ Hetzers Ausführungen bezeichnet er als traurige Entwicklung, als Bundesverkehrsminister hat er also weder einen Schimmer von den Verkehrsregeln noch wenigstens die Sache mit den Benutzungspflichten verstanden, man müsse die moralische Überlegenheit der Radfahrer endlich in den Griff bekommen und weil er diesen Begriff mit der Unfallstatistik vermengt, impliziert er, das einzige Sicherheitsproblem der Radfahrer wäre deren Verhalten. Kein Wort zu mangelhaften und gefährlichen Radverkehrsanlagen, den üblichen Kram mit den toten Winkeln an Kreuzungen, keine Erwähnung des unzureichenden Verkehrsunterrichtes an Schulen — immerhin kommen weder Warnwesten noch Fahrradhelme zu Wort.

Und jetzt wird es schön, zu schön beinahe, aber auch nur ganz kurz, denn während Ramsauer beinahe mit den Fäusten auf den Tisch hauen möchte, weil Verkehrsregeln nunmal auch für Radfahrer gelten, fragt Plasberg ihn nach der Bedeutung von Zusatzzeichen 1000-32, also dem Fahrrad mit den beiden Pfeilen nach links und rechts, das fälschlicherweise gerne unter Stop- und Vorfahrt-achten-Schildern abgebracht wird, eigentlich aber nach oben gehört und ein Hinweis auf die Vorfahrt kreuzender Radfahrer ist, die hier ganz legitim, Vorsicht, Frau Hetzer, auch von rechts radeln dürfen. Ramsauer greift verlegen zum Wasserglas, hat keine Ahnung, immerhin weiß Andrack Bescheid, zwei andere machen blöde Bemerkungen und zeigen deutlich, dass die mangelnde Regelkenntnis, die ein paar Sekunden zuvor noch einstimmig bei Radfahrer beklagt wurde, bei Kraftfahrern ein gesellschaftlich akzeptiertes Problem ist. RTL-Formel-1-Mann Kai Ebel rätselt an einem Überholverbot für Lastkraftwagen, Kraftomnibusse und Personenkraftwagen mit Anhängern herum und meint, das Überholverbot gelte ausgerechnet für die gezeigten drei Fahrzeuggruppen nicht, merkt aber noch nicht einmal, dass seine Interpretation vollkommener Schwachsinn ist, merkt es dann doch und verschlimmbessert sich, man dürfe keine Personenkraftwagen überholen, sondern nur Lastkraftwagen, Kraftomnibusse und Personenkraftwagen mit Anhängern. Es wird nicht gerade besser, Hetzer weiß auch nichts, „sehr kompliziert“, nicht einmal Ramsauer kann eine relativ einfache Überholverbotsbeschilderung interpretieren.

Alle lachen, alle applaudieren begeistert, entgeistert staunen bloß die regelkundigen Radfahrer über die verlogenen fünf Minuten, die da gerade über die Mattscheibe flimmerten. Man mault und hetzt und propagiert unablässig gegen Radfahrer, die nicht auf dem Radweg und gegen Einbahnstraßen fahren, die sich nicht an die Regeln hielten, obschon nicht ein einziger von Plasbergs Gesprächspartnern die Regeln aufsagen kann und noch nicht einmal ein simples Überholverbot erklären kann? Das ist doch vollkommen bescheuert, brüllt man dem Fernseher entgegen, die Fäuste schon fast geballt wie Ramsauer einige Momente zuvor, als seine Argumentation noch gut ankam im Publikum und beim potenziellen Wähler, das ist doch alles vollkommen bescheuert und verrückt und überhaupt!

Wenn sich Hetzer über Radfahrer in Einbahnstraßen und neben Radwegen beklagt, erntet sie lauten Applaus, alle nickend anerkennend, ja, diese Radfahrer, die sind eben ein Problem, wer kennt es nicht? Alles Rowdys, Gesetzlose, Outlaws, die halten sich eh nicht an die Verkehrsregeln! Alle sind empört, betroffen und sich einig, Radfahrer wären ein großes Problem im deutschen Straßenverkehr. Aber wenn es um die eigene Regelkenntnis geht, um beim Beispiel zu bleiben, wenn es darum geht, wann denn ein Radfahrer gegen eine Einbahnstraße fahren darf, nicht auf einem Radweg fahren, wann er auf der linken Straßenseite radeln muss und Vorfahrt hat, dann weiß niemand genau Bescheid, alle drucksen etwas verlegen herum, bemühen sich um ablenkende Witzchen, das Publikum johlt vor Lachen, denn alle sind sich einig: Das ist doch nicht so schlimm!

Das ist eine widerliche Logik: Die mangelhafte Umsetzung der Straßenverkehrs-Ordnung seitens der Radfahrer wird dramatisiert, aber bei den Kraftfahrern klopft man sich lachend auf die Schulter, war ja alles nicht so schlimm! Die mangelhafte Umsetzung der Straßenverkehrs-Ordnung seitens der Kraftfahrer ist eben gesellschaftlich anerkannt, dort kommen die berühmten zweierlei Maß zum Einsatz, da wird drüber gelacht, wohlwissend, dass man selbst am Steuerrad auch nicht die ganz große Leuchte ist und es vermutlich auch nicht besser gewusst hätte.

Andrack interpretiert eine Parkverbotszone mit drei Zusatzschildern richtig, Hetzer staunt, Ramsauer sagt lieber nichts und die übrigen Gäste sowieso nicht, aber Andrack tritt noch mal nach und will das Thema Nachschulung im Alter auf die Tagesordnung setzen, weil’s auf der linken Seite bei Hetzer und Ramsauer ja nicht so ganz gut klappt mit den Verkehrsregeln. Schon wieder großes Gelächter und Applaus, während Andrack aber eigentlich gar keinen Witz machen wollte und tatsächlich etwas erstaunt war über die mangelhafte Regelkenntnis des Bundesverkehrsministers. Hetzer will lieber etwas gegen den Schilderwald unternehmen, diese „Vorfahrt für Radfahrer“ und Überholverbote und Parkverbotszonen, letztere freilich nicht immer gemäß der Straßenverkehrs-Ordnung ausgezeichnet, die gehen eben gar nicht. Ob jemand der alten Dame gesteckt hat, mit welchen abstrusen Regelungen sich Radfahrer täglich herumschlagen müssen? Man darf vermuten, dass Hetzer, stiege sie aus ihrem Opel auf ein Fahrrad, geradewegs jenes Verhalten auf der Straße zeigte, dass sie in den letzten zehn Minuten bitterlich beklagt hatte.

Insofern: Ein Glück, dass Plasberg zum nächsten Thema weiterleitet — und dass Radfahren wenigstens nicht das Hauptthema der Sendung war.

Was wir daraus lernen? Vor allem nichts. Oder allenfalls: Das Fahrrad ist noch lange kein anerkanntes Verkehrsmittel in Deutschland, solange hier diese widerliche Doppelmoral gilt. Begeht ein Radfahrer eine Ordnungswidrigkeit, wird sofort nach Fahrradkennzeichen gerufen, Kraftfahrer dürfen sich aber unbehelligt jeglicher Verkehrsregeln im Verkehr bewegen und sich vor lachen auf die Oberschenkel schlagen.

Man will glatt auswandern nach Amsterdam oder Kopenhagen.

Mehr dazu:

Kommt das Ende der Dynamopflicht?

Was die Beleuchtung von Fahrrädern angeht, gibt sich die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung betont konservativ. Selbst in der neusten Fassung, deren Inkrafttreten eindeutig in das Zeitalter von LED-Beleuchtung und wirkungsvollen Nabendynamos gefallen ist, spricht § 67 StVZO noch immer von Glühlampen und legt Nennspannung und Nennleistung der Lichtmaschine fest. Die Verordnung gilt unter Radfahrern zurecht als antiquitiert und es scheint schon wie ein Wunder, dass die bereits etablierten ringförmigen weißen Reflektoren an den Reifen oder die gar noch moderneren reflektierenden Stäbe an den Speichen überhaupt erlaubt sind.

Nun gilt die Beleuchtung von Fahrrädern eindeutig zu den beliebtesten Streitthemen im Straßenverkehr, mancher Radfahrer ist geradezu unsichtbar unterwegs, Hauptsache er sieht den Weg, andere legen kleiden sich zusätzlich zur vorgeschriebenen Beleuchtung in neonleuchtenden Farben. Fehlende oder kaputte Beleuchtung dürfte auch gleich das erste Stichwort sein, dass dem Kraftfahrer zum Radverkehr einfällt.

Und nun: Dynamopflicht für Fahrräder steht auf der Kippe

Wie die „Saarbrücker Zeitung“ berichtet, prüft das Bundesverkehrsministerium die Abschaffung der seit den 70er Jahren bestehenden Pflicht. Eine endgültige Entscheidung darüber soll noch in diesem Frühjahr fallen.

Demnach sollen künftig tatsächlich auch batteriebetriebene Leuchten erlaubt werden — deren Benutzung wird bislang mitunter mit 15 Euro Bußgeld bestraft.

Warum nun gerade Kinderräder weiterhin mit Dynamos ausgestattet werden müssen, wird indes noch immer nicht klar. Gerade Kinderräder sind eher kurze Zeiträume in Benutzung, werden meistens bei Tageslicht gefahren und entstammen aus dem unteren Preissegment — gerade dort empfiehlt sich eine günstige batteriebetriebene Beleuchtung anstatt einer dahingemurksten Seitenläuferdynamo-Lösung.

Die anschließende Diskussion im Frühjahr dürfte relativ interessant werden — die Standpunkte der Befürworter und Gegner von batteriebetriebenen Leuchten sind klar abgegrenzt und die Argumentationsabläufe sind schon von unzähligen Diskussionen über Fahrradhelme und Radwegbenutzungspflichten bekannt.

Womöglich ist beim Fahrrad tatsächlich eine andere Herangehensweise sinnvoll: Hauptsache es ist ausreichend beleuchtet. Woher der Strom kommt bleibt dem Radfahrer überlassen — wer gerne batteriebetriebene Leuchten verwenden will, muss dann nur noch auf den Ladestand des Energieträgers achten. Es wäre natürlich schön, achtete Letzterer darauf, mit wiederverwendbaren Akkus die Umwelt nicht allzu sehr zu schädigen.

Mehr dazu:

  • Abschaffung der Dynamopflicht? Industrie und ADFC wehren sich

    Mit einem Gesetzentwurf will das Bundesverkehrsministerium die Dynamopflicht bei Fahrrädern abschaffen. Fahrrad-Verbände und Fahrrad-Wirtschaft fühlen sich von diesen Plänen überrollt und sehen darin eine Gefahr für die Sicherheit von Radlern im Verkehr.

  • Aus und vorbei?

    Die Dynamopflicht für Fahrräder steht auf der Kippe. Das Bundesverkehrsministerium prüft die Abschaffung der seit den 1970er Jahren gültigen Regelung. Eine Entscheidung soll noch im Frühjahr fallen, wie auf Anfrage bestätigt wurde.

  • Fällt die Dynamo-Pflicht?

    Wer Fahrrad fährt, braucht einen Dynamo. Er ist Pflicht – trotz der praktischen LED-Leuchten zum Anstecken. Doch laut Medienberichten prüft das Bundesverkehrsministerium offenbar, ob diese 40 Jahre alte Regelung nicht geändert werden soll.

  • Stecklicht ersetzt keinen Dynamo

    Viele Radfahrer sind sich dieser Tatsache wahrscheinlich nicht bewusst, aber der gute, alte Dynamo ist nach wie vor Pflicht an Fahrrädern. Auch die modernen Stecklampen ersetzen ihn nicht. Wer ohne Dynamo fährt riskiert ein Bußgeld.

Verkehrsregeln kurz korrigiert

Das Erklären der Verkehrsregeln geht mitunter ziemlich schief, zuletzt wegen des neuen Berliner Sicherheitskonzeptes. Die Süddeutsche Zeitung hat sich noch im letzten Jahr an einer Vorschau auf die Änderungen im neuen Jahr versucht: Das ändert sich 2013

Führerschein, Umweltzonen, Parken oder Steuerbefreiung für Elektrofahrzeuge: Mit dem Jahreswechsel müssen sich Autofahrer auf einige gesetzliche Neuerungen einstellen. Die wichtigsten Änderungen im Überblick.

Mal gucken, wie gut das Thema Fahrradfahren abgedeckt wird:

Radfahrer dürfen in Zukunft auch Radwege auf der linken Fahrtrichtung benutzen, wenn diese durch entsprechende Beschilderung frei gegeben sind.

Nein, das ist schon seit September 2009 mit der 46. Änderungsverordnung der Straßenverkehrs-Ordnung erlaubt worden. Die ist nämlich, anders als der Autor womöglich glauben mag, durchaus in Kraft getreten, auch wenn Peter Ramsauer etwas anderes behauptet. Genaugenommen mussten linksseitige Radwege auch schon vorher benutzt werden, wenn dort beispielsweise eine Benutzungspflicht angeordnet worden ist.

An Kreuzungen müssen sie die Ampeln des Fahrverkehrs beachten, wenn es keine eigene Rad-Ampel gibt.

Nein, das ist vereinfacht dargestellt, das hat aber auch schon die Berliner Morgenpost nicht kapiert.

Ausnahme: Grenzt der Radweg an eine Fußgängerfurt, gelten die Fußgängerampeln auch für Radfahrer.

Na, immerhin das stimmt.

Drei Behauptungen, darin zwei Fehler, das hätte schlimmer laufen können. Vielleicht hätte man noch darauf hinweisen können, dass diese Änderungen erst zum ersten April in die Straßenverkehrs-Ordnung fließen und keinesfalls schon ab dem 1. Januar, wie es im Artikel angedeutet wird.

Neues Berliner Sicherheitskonzept: Alles bleibt anders

An diesen Meldungen stoßen gleich zwei Punkte lästig auf: Einerseits den Kram, den die Polizei da erzählt, andererseits das, was die Medien daraus machen. Davon unbenommen sind natürlich die Kommentare zu den Artikeln, aber die schmerzen mittlerweile überhaupt nicht mehr, obschon sie vor kraftfahrzeugzentrierter Menschenverachtung nur so triefen.

Man weiß gar nicht, an welchem Thema man sich zuerst abarbeiten soll. Fangen wir mal mit dem Tagesspiegel an, denn dort scheinen die Autoren wenigstens zu wissen, wie viele Räder so ein Fahrrad eigentlich hat. Jörn Hasselmann schreibt dort: Neues Sicherheitskonzept soll Fußgänger und Radler schützen

Die offiziellen Zahlen sind noch nicht bekannt, aber schon jetzt ist klar: Im vergangenen Jahr gab es einen deutlichen Anstieg bei der Zahl der Schwerverletzten auf Berlins Straßen, besonders Radfahrer leben hier gefährlich. Die Polizei legt ein neues Sicherheitsprogramm auf.

Gleich das erste Foto ist natürlich wieder der Knaller, denn dort wurde offenbar ein Radfahrer im falschen Glauben angefahren, auf dem Fußgängerüberweg auch hoch zu Ross Vorrang zu genießen. Das lenkt den Artikel leider gleich wieder in die obligatorische Radfahrer-sind-eh-doof-Richtung.

Der Berliner Senat hat offensichtlich festgestellt, dass der Radverkehrsanteil stärker gestiegen ist als angenommen und es um die Sicherheit der Radfahrer in der Bundeshauptstadt nicht unbedingt gut bestellt ist. Ähnlich schlecht bestellt scheint es allerdings um den Plan zur Steigerung der Verkehrssicherheit zu sein, denn mehr als bloßer Aktionismus lässt sich dort kaum erkennen.

Zuerst möchte man sich eine Fahrradstaffel leisten. Die soll offensichtlich unter anderem damit betraut werden, die Verkehrsmoral anzuheben und als Beispiel wird ausgerechnet die Hamburger Fahrradstaffel genannt, die bekanntlich wichtige Kontrollen an strategisch eher unwichtigen Kreuzungen veranstaltet und mit zehn Fahrrädern bei mehreren zehntausend Radfahrern nicht gerade präsent ist. Bleibt ja auch die Frage, was die Fahrradstaffel eigentlich unternehmen soll. Die Einhaltung roter Ampeln überwachen? Die Radfahrer anquatschen, statt der angeblich gefährlichen Fahrbahn doch lieber den rumpeligen Radweg ohne Benutzungspflicht zu benutzen? Für den Fahrradhelm werben?

Die Zeit wird zeigen, was daraus wird, denn mit der Fahrradstaffel wird ja vermutlich nicht vor dem Sommer 2014 zu rechnen sein. Als nächstes wird das beliebte Victim Blaming betrieben:

Am Neujahrstag erlitt eine 77-Jährige schwerste Kopfverletzungen, meldete die Polizei am Mittwoch. Sie wollte bei grüner Fußgängerampel die Kantstraße überqueren und wurde von einem Auto erfasst. Um die Sicherheit für Fußgänger zu erhöhen, blinkt an sechs Berliner Kreuzungen seit kurzem das grüne oder rote Ampellicht zur Warnung.

Nochmal langsam: Die Frau überquerte bei grüner Fußgängerampel die Straße, wurde trotzdem von einem Kraftfahrzeug erfasst und ist nun tot. Damit das nicht noch mal passiert, blinken jetzt die Signalgeber der Fußgängerampeln… weil… denn… damit die Fußgänger jetzt wissen, aha, ich habe grünes Licht, aber ich muss aufpassen, dass mich nicht ein Autofahrer überfährt? Interessant, dass überhaupt gar niemand auf die Idee kommt, womöglich die Ampelschaltung an den sechs Berliner Kreuzungen so zu verändern, dass überhaupt gar kein Kraftfahrzeug die Fußgänger über den Haufen fahren kann, anstatt letztere mit Blinklicht über die Kreuzung zu jagen und womöglich noch missverständliche Situationen zu provozieren? Der Kraftverkehr bleibt unberührt, aber die ollen Fußgänger sollen mal sehen, wo sie bleiben. Man ist sogar dreist genug, dass als Sicherheitskonzept für Fußgänger zu verkaufen. Wenn das gesamte Vorhaben für die nächsten sieben Jahre ähnlich gestrickt ist, weiß man ja nun, wohin die Reise geht.

Der nächste Punkt auf der Agenda ist der Verkehrsunterricht:

Die Verkehrserziehung in den Schulen soll deutlich erhöht werden. Wie es hieß, hatte sich die Schulverwaltung lange dagegen gewehrt, weil dazu mehr Lehrerstellen benötigt werden.

Ja, Verkehrserziehung ist keine schlechte Idee, sofern sie denn richtig funktioniert. Meistens ist der Ansprechpartner im Verkehrsunterricht in der Grundschule oder in der Unterstufe der weiterführenden Schulen der einzige, den der normale Verkehrsteilnehmer jemals zum Thema Radfahren hören wird. In der Fahrschule bleibt das Fahrrad komplett ausgespart, da geht’s natürlich nur um die Fahrerlaubnis für Kraftfahrzeuge, denn die wird schließlich auch bezahlt, in den Medien hört man mehr Stuss als sinnvolles zum Fahrrad, da tut vernünftiger Verkehrsunterricht sicherlich Not.

Bislang beschränkte sich der Verkehrsunterricht in der Regel darauf, den Kindern beizubringen, nicht vom Fahrrad zu fallen. An komplizierte Themen wie Radwegbenutzungspflichten traut man sich in dem Alter — womöglich zu Recht — noch nicht heran, also beschränkte man sich darauf, den Kindern das Meiden der Fahrbahn einzuimpfen. Ich persönlich habe damals noch gelernt, außerhalb von Wohngebieten bei Straßen ohne Radweg unbedingt den Gehweg zu beradeln. Meistens wurde nicht einmal aufgeklärt, dass ein Fußgängerüberweg nunmal nur den Fußgängern dient und nicht dem Radfahrer, meistens beschränkte man sich tatsächlich auf die Unterbreitung üblicher Weisheiten, etwa lieber auf die Vorfahrt zu verzichten und erst einmal alle Autofahrer durchzulassen — plus des eigentlich unzulässigen Befahrens des Gehweges. Kein Wunder, wenn jene Schüler dann zehn Jahre später am Steuerrad wütend auf die Hupe trommeln, wenn ein Radfahrer abseits des Radweges unterwegs ist. Und die Polizei schreibt noch immer ganz überrascht nach einem Unfall auf deinem Fußgängerüberweg, wie denn der Radfahrer auf die Idee kommen konnte, dort einen Vorrang wahrzunehmen, wenn ihm doch jahrzehntelang eingetrichtert wurde, kein Verkehrsteilnehmer, sondern bloß ein beräderter Fußgänger zu sein?

Insofern ist Verkehrsunterricht womöglich nicht nur bei Schülern notwendig, sondern auch und gerade bei älteren Kraftfahrzeugführern. Nach der praktischen Fahrprüfung dürfte ein Großteil des Fahrschulwissens den Bach hinuntergehen, die meisten fahren so, wie sie es gelernt haben, ohne ihr Fahrverhalten an den entsprechenden Stellen der Straßenverkehrs-Ordnung festmachen zu können. 15 Jahre lang steht beispielsweise schon im zweiten Absatz der Straßenverkehrs-Ordnung, welche Radwege ein Radfahrer benutzen soll, oder andersherum formuliert: Dass ein Radfahrer keineswegs alles befahren muss, was irgendwie nach Radweg aussieht. An den meisten Verkehrsteilnehmern ist diese Änderung von 1997 allerdings spurlos vorbeigegangen und so geistert die generelle Radwegbenutzungspflicht als gefährliches Halbwissen im Cockpit herum, wenn Fahrbahnradler bedrängt und gefährdet werden, sobald durch die Windschutzscheibe irgendwo ein angeblich bestens ausgebauter und breiter Radweg zu sehen ist.

Weiter:

Dies wird erleichtert durch eine Änderung der Straßenverkehrsordnung, die im April in Kraft treten wird. Künftig soll die Polizei auf zugeparkten Radspuren einschreiten, weil dies künftig automatisch als Gefährdung gewertet wird. Bislang ist dies Sache der Ordnungsämter, die jedoch wegen Personalmangels nicht tätig wurden.

Es gibt keine Änderung in der Straßenverkehrs-Ordnung, die plötzlich etwas als Gefährdung einschätzt und vorher nicht. Das ist auch gar nicht die Aufgabe der Straßenverkehrs-Ordnung, das stünde allenfalls im Bußgeldkatalog, aber dort steht bloß drin, dass Parken auf Schutzstreifen fünf Euro günstiger wird. Die Polizei hatte bislang bloß keine Lust, sich mit Kampfparkern auseinanderzusetzen — und es scheint äußerst fragwürdig, ob sie sich künftig dazu herablassen wird.

Und nun die Morgenpost. Da schreiben Max Boenke und Vera Weise leider eine Menge Unfug: Berlin will Radfahrer und Fußgänger besser schützen

Im vergangenen Jahr starben 42 Menschen bei Unfällen, darunter 17 Fußgänger und 15 Radfahrer. Nun plant der Senat ein neues Verkehrsprogramm.

Eigentlich darf man den Artikel überhaupt nicht lesen, ein Glück, dass er normalerweise hinter der Paywall verödet, denn der strotzt ja nur so vor Unfug. Erst kommt wieder der Kram mit der angeblich geänderten Zuständigkeit, dann krebst die Idee der Fahrradstaffel im Artikel herum und zitiert noch drei Radfahrer, von denen gleich der erste meint, zugeparkte Radwege seien ja nicht so schlimm, weil man doch ausweichen könne — dann braucht man ja eigentlich auch gar keine Radwege mehr anlegen. Leider leistet sich die Berliner Morgenpost genau wie der Tagesspiegel eine kurze Zusammenfassung zum Ende des Artikels:

Neue Regeln für Radfahrer
Anhänger Vom ersten April dieses Jahres an tritt eine neue Fassung der Straßenverkehrsordnung in Kraft. So dürfen zum Beispiel nur noch maximal zwei Kinder bis zum vollendeten siebten Lebensjahr in einem Anhänger hinter dem Fahrrad mitgenommen werden. Unverändert bleibt, dass Kinder nur im Anhänger mitgenommen werden dürfen, sofern der Radfahrer mindestens 16 Jahre alt ist.

Nur der erste Satz ergibt einigermaßen Sinn, der Rest ist Blödsinn, das wird beim Blick in die Entwicklungsgeschichte von § 21 Abs. 3 StVO klar, der in der Neufassung lautet:

Auf Fahrrädern dürfen nur Kinder bis zum vollendeten siebten Lebensjahr von mindestens 16 Jahre alten Personen mitgenommen werden, wenn für die Kinder besondere Sitze vorhanden sind und durch Radverkleidungen oder gleich wirksame Vorrichtungen dafür gesorgt ist, dass die Füße der Kinder nicht in die Speichen geraten können. Hinter Fahrrädern dürfen in Anhängern, die zur Beförderung von Kindern eingerichtet sind, bis zu zwei Kinder bis zum vollendeten siebten Lebensjahr von mindestens 16 Jahre alten Personen mitgenommen werden. Die Begrenzung auf das vollendete siebte Lebensjahr gilt nicht für die Beförderung eines behinderten Kindes.

In der 46. Änderungsverordnung heißt es:

Auf Fahrrädern dürfen nur Kinder bis zum vollendeten siebten Lebensjahr von mindestens 16 Jahre alten Personen mitgenommen werden, wenn für die Kinder besondere Sitze vorhanden sind und durch Radverkleidungen oder gleich wirksame Vorrichtungen dafür gesorgt ist, daß die Füße der Kinder nicht in die Speichen geraten können. Hinter Fahrrädern dürfen in Anhängern, die zur Beförderung von Kindern eingerichtet sind, bis zu zwei Kinder bis zum vollendeten siebten Lebensjahr von mindestens 16 Jahre alten Personen mitgenommen werden. Die Begrenzung auf das vollendete siebte Lebensjahr gilt nicht für die Beförderung eines behinderten Kindes.

Überraschung: Es hat sich eigentlich gar nichts geändert. Nun gehen die Autoren vermutlich davon aus, dass die 46. Änderungsverordnung vor zweieinhalb Jahren überhaupt nicht in Kraft getreten ist, weil Peter Ramsauer damals wohl so etwas in diese Richtung angedeutet haben soll. Nach der dann angeblich gültigen 45. Änderungsverordnung heißt es:

Auf Fahrrädern dürfen nur Kinder unter 7 Jahren von mindestens 16 Jahre alten Personen mitgenommen werden, wenn für die Kinder besondere Sitze vorhanden sind und durch Radverkleidungen oder gleich wirksame Vorrichtungen dafür gesorgt ist, dass die Füße der Kinder nicht in die Speichen geraten können.

Da stand noch gar nichts mit Anhängern drin. Der Rückschluss, den die Morgenpost zieht, ist aber trotzdem Unfug, denn auch künftig dürfen Kinder auf einem Fahrrad in einem Kindersitz transportiert werden. Am Mindestalter von 16 Jahren wurde allerdings nicht gedreht, auch wenn der Artikel etwas anderes suggeriert.

Ampel Gibt es an einer Kreuzung kein gesondertes Lichtzeichen für Fahrradfahrer, so müssen sich diese an die Ampel des Fahrverkehrs halten. Bisher hieß es in der StVO: “Radfahrer haben die Lichtzeichen für Fußgänger zu beachten (…) wenn keine gesonderten Lichtzeichen für Radfahrer vorhanden sind.” Das gilt jedoch nicht für Straßen, die über eine besondere Radverkehrsführung verfügen.

Tja, so einfach ist es leider nicht. Wenn sich die Autoren nicht in der Lage sehen, diese unglaublich komplizierten Regelungen verständlich abzubilden, sollten sie lieber darauf verzichten, anstatt diesen gefährlichen Unsinn zu drucken. Der normale Fahrradfahrer versteht unter einem „gesonderten Lichtzeichen für Fahrradfahrer“ sicherlich einen eigenen Signalgeber und nicht das kleine Fahrradpiktogramm in der Streuscheibe der Fußgängerampel.

Es wird leider nicht besser:

Achtsamkeit Erstmals ist in der StVO ausdrücklich vermerkt, dass Fahrradfahrer, die sich den Gehweg mit Fußgängern teilen, diese “weder gefährden noch behindern” dürfen. Bisher hieß es lediglich, die Fahrradfahrer dürften nur Schrittgeschwindigkeit fahren. Ebenfalls neu ist die ausdrückliche Regelung, dass Fahrradfahrer im Fahrverkehr nicht schneller als 30 km/h fahren dürfen.

Schon die Sache mit dem Gehweg hätte einer besseren Formulierung bedürft: Die angepasste Geschwindigkeit, die also auch über der Schrittgeschwindigkeit liegen kann, gilt natürlich nur auf freigegebenen Gehwegen und keineswegs auf gemeinsamen Fuß- und Radwegen, die kraft Zeichen 240 angeordnet sind. Ganz großer Blödsinn ist allerdings das Tempolimit für Radfahrer, das selbstverständlich auch nicht in der Neufassung steht. Der einzige Zusammenhang, der sich zwischen Radfahrern und Tempo 30 konstruieren lässt, ist die Fahrradstraße, aber die wird hier wohl kaum gemeint gewesen sein.

Insofern steht man nicht nur entgeistert auf den Bildschirm blicken da und wundert sich, wie denn drei übersichtliche Absätze über die Änderungen in der Straßenverkehrs-Ordnung so gründlich schiefgehen können, nein, man wundert sich eigentlich noch mehr, dass die eigenständige Recherche nicht mehr zum Handwerkszeug eines Journalisten gehört. Stattdessen wird locker-flockig am Rechner irgendein Halbwissen in die Zeitung getippt, ohne dass die Aussagen der Quellen hinterfragt werden oder gar ein eigener Blick in die Straßenverkehrs-Ordnung gewagt wird.

Wie zur Hölle soll eigentlich der normale Verkehrsteilnehmer die Verkehrsregeln verstehen, wenn nicht einmal Journalisten, geschweigedenn die Polizei dazu in der Lage ist, schlimmer noch: Wenn Journalisten unablässig Falschinformationen ins Netz pusten? Herrgottnochmal, hier geht’s nicht darum, ob Peer Steinbrück in der Schule mal ein Referat ohne finanzielle Entschädigung gehalten hat, hier geht’s um die Regeln zur Teilnahme im Straßenverkehr und dort haben weder Halbwissen noch Falschinformationen etwas verloren. Man darf gar nicht daran denken, wie viel Unfug wohl in den übrigen Artikeln steht, bei denen man sich thematisch nicht so gut auskennt.

Whatever: Ändern wird sich sowieso nichts. Bei der Sicherheit der Radfahrer genauso wenig wie bei der Sorgfalt der Journalisten.

Parken auf dem Schutzstreifen wird noch günstiger

Im aktuellen SPIEGEL kommt Peter Ramsauer nicht besonders gut weg: viel Präsenz aber wenig Inhalt attestieren ihm die Autoren. Ein besonders schönes Beispiel findet sich schon ein paar Artikel früher auf Seite 16: Billiger parken

Die Regierung entlastet den stehenden Verkehr.

Der Witz ist ja, dass die Bußgelder steigen sollen, damit sich Kraftfahrer nicht mehr ausrechnen, dass ein Fünf-Euro-Knöllchen alle paar Wochen deutlich günstiger ist als für mehrere Euro pro Stunde einen Parkschein zu lösen. Nun kann ein Kraftfahrzeug einerseits ohne Parkschein oder -scheibe auf einem Parkplatz herumstehen und unseren Bundesverkehrsminister ärgern, andererseits können Kraftfahrzeuge auch an Gefahrenstellen parkiert werden: im Haltverbot steht man fast so blöde wie in einer Feuerwehrzufahrt und auf dem Schutzstreifen, der leider erst in der letzten Version der Straßenverkehrs-Ordnung ganz weit hinten mit einer Parkverbotsregelung bedacht wurde, ist die Behinderung eigentlich schon inklusive.

Man weiß nicht, ob sich Peter Ramsauer etwas dabei gedacht hat und was, aber statt lächerlichen 15 Euro soll das ordnungswidrige Parken auf dem Schutzstreifen künftig nur noch zehn Euro kosten.

Wer also in der Innenstadt keinen günstigen Parkraum mehr vorfindet, darf seine Karre guten Gewissens auf den Schutzstreifen abstellen: Peter Ramsauer höchstpersönlich hält das für nicht so ganz schlimm und außerdem zahlen diese Radfahrer eh keine Kraftfahrzeugsteuern und führen noch nicht einmal ein Kennzeichen. Und sowieso halten sich Radfahrer angeblich eh nie an die Verkehrsregeln, da kann man im Gegenzug auch gerne mal den Schutzstreifen dichtparken.

Im Endeffekt ist das vielleicht wirklich nicht so schlimm: schließlich taugen die Schutzstreifen in der Regel sowieso nichts.

Peter Ramsauer hat alles im Griff

Bei SPIEGEL ONLINE wird noch munter über den Sinn und Zweck von Aufbauseminaren und Punkteregelungen diskutiert, ein Blick ins dazugehörige Forum lohnt wie immer: Der Knackpunkt bei Ramsauers Reform

Die Punktereform kennt kein Mitleid mit Sündern: Der Abbau von Punkten durch die freiwillige Teilnahme an Seminaren soll künftig nicht mehr möglich sein. Die Neuregelung birgt Zündstoff – obwohl vieles dafür spricht, die Möglichkeit zum Freikaufen endlich zu streichen.

Bei den so genannten Foristen dreht es sich vor allem darum, wie schnell ein durchschnittlicher Kraftfahrer bei der momentanen Punkteregelung in den kritischen Bereich einer zweistelligen Punktezahl auf dem Konto geraten könnte. Die eine Seite fährt 50.000 Kilometer im Jahr, selbstverständlich unfallfrei, und hat noch nie einen Punkt bekommen, die andere Fraktion scheint da eher noch ein Problem mit dem Gaspedal zu haben und sieht es als vollkommen selbstverständlich an, als Kraftfahrer ein paar Punkte anzusammeln.

Gerade letztere Ansichtsweise ist schon arg seltsam: sicherlich passiert es auch dem aufmerksamsten Verkehrsteilnehmer hin und wieder einmal, im Verkehrsgeschehen etwas zu übersehen. Das geht gut und kümmert niemanden, wenn es nachts um drei auf der leeren Autobahn ein einsames Zeichen 274-62 ist. Das geht nicht so gut, wenn am Fahrbahnrand ein Fotoapparat wartet, aber im Endeffekt bleibt doch die Frage: Ist es einem Kraftfahrer nicht zuzutrauen, auch bei Jahresfahrleistungen jenseits der 50.000 Kilometer aufmerksam das Verkehrsgeschehen zu beobachten? Das Führen eines Kraftfahrzeuges hat mehr noch als die bloße Teilnahme am Straßenverkehr unter anderem etwas mit Verantwortung zu tun und es ist nicht gerade leicht zu erkennen, dass jemand, der sich außerstande sieht, ohne ein Dutzend Punkte auf dem Konto durch die Bundesrepublik zu rollen, dieser Verantwortung nachkommen könnte.

Ja, Fehler passieren. Und es ist sicherlich nicht ausgeschlossen, dass man als eigentlich vorbildlicher Kraftfahrer trotzdem ein paar Zähler zu tragen hat. Es scheint allerdings, als seien die ganz harten Fälle nicht ganz unschuldig an ihrem Kontostand. Ein Blick in die einschlägigen Foren offenbart zumindest bei dem Großteil der Betroffenen ein gewisses Unverständnis in Kombination mit einer ungesunden Ignoranz der physikalischen Gesetze. Ohne jetzt allzu sehr in mitunter erschreckende Beispiele abweichen zu wollen: viele der Betroffenen scheinen ihre Punkte nicht zu Unrecht bekommen zu haben — geschweigedenn etwas daraus zu lernen. Da wird weiter das Abzocklied angestimmt, nach Anwälten und Fluchtwegen gesucht, aber kaum jemand kommt auf die Idee, den eigenen Fahrstil zu hinterfragen. Andererseits gelten die Aufbauseminare nach einer Studie des Bundesanstalt für Straßenwesen durchaus als sinnvoll — vermutlich treiben sich die etwas ernsthafteren Verkehrsteilnehmer auch nicht mehr in den einschlägigen Foren herum.

Wie auch immer — es gibt da noch § 48a Abs. 5 Nr. 3 FEV, der über die Eignung als Beifahrer beim so genannten Führerschein ab 17 sagt:

Die begleitende Person

  1. muss das 30. Lebensjahr vollendet haben,
  2. muss mindestens seit fünf Jahren Inhaber einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B oder einer entsprechenden deutschen, einer EU/EWR- oder schweizerischen Fahrerlaubnis sein; die Fahrerlaubnis ist durch einen gültigen Führerschein nachzuweisen, der während des Begleitens mitzuführen und zur Überwachung des Straßenverkehrs berechtigten Personen auf Verlangen auszuhändigen ist,
  3. darf zum Zeitpunkt der Beantragung der Fahrerlaubnis im Verkehrszentralregister mit nicht mehr als drei Punkten belastet sein.

Diese Grenze müsste natürlich angepasst werden, denn anstatt bei 18 Punkten ist dann schon bei acht Schluss. Auch wenn drei Punkte auf Ramsauers noch immer im grünen Bereich liegen, ergeben sich rechnerisch ergeben ungefähr 1,5 Punkte. Das hieße, eine innerörtliche Geschwindigkeitsübertretung größer als 22 Kilometer pro Stunde oder das Überfahren einer noch nicht eine Sekunde lang roten Ampel wäre immer noch drin.

Dazu ist das Redeprotokoll vom 12. Dezember interessant, wo sich ein recht hilflos klingender Peter Ramsauer den Fragen der Abgeordneten stellen musste, insbesondere ab 26119 B:

Stephan Kühn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Herr Minister, folgende Frage: Sie wollen das freiwillige Aufbauseminar zum Punkteabbau abschaffen. Mich würde interessieren, ob Sie die bisherigen Aufbauseminare in der Evaluierung für nicht erfolgreich halten. Gab es sozusagen Wiederholungstäter, die das Instrument missbraucht haben?
Wenn nun diese Abbaumöglichkeiten nicht mehr zur Verfügung stehen, wie geht man mit denjenigen um, die das „Begleitete Fahren mit 17“ als Erwachsene unterstützen sollen, oder speziell mit Taxifahrern, die ja auch sehr schnell in eine solche Situation geraten können und dann keine Möglichkeit mehr haben, Punkte abzubauen?

Dr. Peter Ramsauer, Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung:
Konkrete Antwort: Die Erfahrungen mit dem freiwilligen Aufbauseminar zum Punkteabbau, bei dem man bisher drei oder vier Punkte abbauen konnte, wenn man sich der Zahl von 18 Punkten genähert hat, waren so – das haben alle Praktiker gesagt, egal ob Fahrlehrer, Polizei oder Verkehrspsychologen –, dass ein überwiegender Anteil der Teilnehmer in die Schulungen hineingeht, dort das angeordnete Seminar absitzt, wieder hinausgeht und dann genau so weiterfährt wie vorher. Da muss ich sagen, dass damit nicht viel bewirkt ist.
Deshalb bieten wir jetzt einem Verkehrsteilnehmer, der mit vier Punkten auffällig wird, die Möglichkeit an, freiwillig an einem solchen Seminar teilzunehmen, allerdings ohne dass er damit Punkte abbauen kann. Eine Ausnahme machen wir in solchen Fällen, in denen – das ist Ihr Punkt – jemand als Erwachsener für das „Begleitete Fahren ab 17“ eingetragen ist, sodass diese Person nicht über die Drei-Punkte-Grenze kommt. Hierbei dürfen nicht mehr als zwei Punkte aufgelaufen sein.

Das soll wohl bedeuten: Fahrerlaubnisinhaber, die nach der Umrechnung auf das neue System nicht über zwei Punkte kommen, brauchen sich einfach als Begleitperson für einen Fahranfänger eintragen, dann wird Ramsauer höchstpersönlich dafür sorgen, dass nicht mehr als drei Punkte auf dem Konto landen? Das heiße, als Begleitpersonen kämen auch künftig Verkehrsteilnehmer in Frage, die es mit den Verkehrsregeln nicht so ganz genau nehmen, obschon — hoffentlich — davon ausgegangen werden kann, dass Peter Ramsauer allzu auffällige Kandidaten aussortieren wird. Ansonsten wäre das nämlich tatsächlich ein fatales Signal, wenn auf dem Beifahrersitz jemand Platz nimmt und erstmal erklärt, wie Blitzgeräte am besten zu erkennen sind und wie das mit dem Rechtsüberholen so richtig funktioniert.

Mit Hinblick auf die bisherige Arbeit des Bundesverkehrsminsteriums ist allerdings durchaus die Wahrscheinlichkeit gegeben, dass es noch hinreichenden Freiraum für Unfug geben wird.

Krieg auf der Straße: „Wir haben ihn nicht angefangen“

Heute in der ZEIT: “Jeder Radfahrer muss ab und zu kampfradeln”

Jens Siemering und Mehmed Dechert gestehen: Wir sind Kampfradler. Die einseitig auf Autos ausgerichtete Verkehrspolitik zwinge sie dazu, sagen sie im Interview.

Bei dem Interview mit den beiden Kampfradlern wird leider das Thema mit den benutzungspflichtigen Radwegen falsch wiedergegeben — man weiß leider nicht, ob die feine Differenzierung bezüglich benutzungspflichtiger Radwege erst bei der Verschriftlichung des Interviews entfallen ist oder ob den beiden Kampfradlern die Straßenverkehrs-Ordnung dahingehend unbekannt ist, auf jeden Fall sorgen leider solche Kleinigkeiten bei der nächsten Konfrontation auf der Straße womöglich wieder für Missverständnisse.

In den momentan 302 Kommentaren sind die Missverständnisse auf jeden Fall schon einmal angekommen: dort finden sich die üblichen, nicht lesenswerten Weisheiten aus der Fahrgastzelle.

BILD sprach zuerst mit dem Bundesverkehrsminister

Berichte in der BILD haben immer den Nachteil, dass der Leser danach den unwiderstehlichen Drang verspürt, sich mit einem stumpfen Messer die Augen auszuhöhlen. Man weiß auch nicht so genau, wie viel vom Artikel denn überhaupt stimmt, denn der Blick in die Straßenverkehrs-Ordnung fällt bei Springer ähnlich schwer wie jener in die Knigge (und, Schande, bei Radverkehrspolitik ins Wörterbuch). Insofern darf der gemeine Radfahrer mutmaßlich entspannt zurücklehnen, obschon BILD titelt: Radfahrer, aufgepasst!

Das ist natürlich ein toller Titel, die Unterzeile lautet:

Die Einführung einer allgemeinen Helmpflicht ist offenbar nur noch eine Frage der Zeit

Der Witz ist natürlich, dass der Artikel recht unbestimmt bleibt und sich überhaupt nicht festlegt, welchen Antrag der Autor denn dort gesichtet haben will. Stattdessen werden noch einige Unfallzahlen ans Ende geklebt, die geplante Erhöhung der Bußgelder erwähnt, schon ist der BILD-Artikel fertig.

Besonders erfrischend sind allerdings dieses Mal die Kommentare zum Artikel — dort wird statt auf Kampfradler plötzlich auf den Bundesverkehrsminister eingedroschen. Wer da als Kraftfahrer seine letzten Erfahrungen mit Radfahrern unterbreiten möchte, kommt gar nicht recht zu Wort.

Mehr Radverkehr darf nichts kosten

Klaus Kurpjuweit und Matthias Schlegel beschreiben den aktuellen Zustand der Radverkehrsförderung: das Fahrrad wird inzwischen wohl als eine Art Fortbewegungsmittel in der Öffentlichkeit wahrgenommen und soll gefördert werden, weil das Radfahren momentan nunmal im Trend liegt, aber andererseits bleibt das Fahrrad eben nur ein Fahrrad und darum darf die Förderung nichts kosten: Mehr Radverkehr – darf aber nichts kosten

Peter Ramsauer will mehr Radler auf den Straßen, stockt aber die Investitionen nicht auf. Vielmehr denkt er an härtere Strafen. Sein neues Konzept bleibt vage.