Schlagwort-Archiv: Radweg

Ein Besuch in der motorisierten Welt

Ein kritischer Bericht soll immer mit ein paar netten Worten beginnen, so lernt man es schließlich schon in der Grundschule. Beim MOTOR-TALK-Forum fallen solche Worte gar nicht schwer: Bei autorelevanten Themen gibt es wohl keine bessere Informationsquelle als die in Dutzende Unterbrettern gegliederten Autoforen. Die dortige Fähigkeit, gar aus blinden Kristallkugeln noch eine Ferndiagnose zu lesen, darf wohl getrost legendär genannt werden.

Leider krankt MOTOR-TALK am Willen, sich ein so genanntes „Verkehr & Sicherheit Forum“ leisten zu wollen. Und was in diesem Forum abgeht, hat zwar viel mit Verkehr, aber umso weniger mit Sicherheit zu tun. Womöglich lässt sich die Problematik schon aus dem Klientel des Forums ableiten, denn in der Regel werden Autos nebenan in den übrigen Themen-Foren nicht getunt, um dann unterhalb des Tempolimits über die Autobahn zu zuckeln. Die dortigen Forenmitglieder mögen zwar jede Menge Ahnung von Tuning und Technik zu haben, aber eher weniger von der Straßenverkehrs-Ordnung.

Das ist relativ amüsant, wenn ein Forenmitglied nach einer Geschwindigkeitsübertretung angehalten wurde und anschließend seitenlang im Forum das Abzocklied angestimmt wird. Es sei unzulässig, das Tempolimit an jenen Stellen zu überwachen, an denen sich sowieso niemand an das Tempolimit halte. Parallel dazu wird auf beinahe 130 Seiten mit über 2.000 Antworten diskutiert, ob nicht der so genannte Strichfahrer die Wurzel allen Übels ist. Wer bremst, verliert und wer nicht gerade die obligatorischen „+20“ auf dem Tacho hat, gilt im MOTOR-TALK-Forum als Schleicher. Empirischen Studien der Mitglieder zufolge sind derartige „stur nach Limit“-Fahrer das größte Problem auf deutschen Straßen: Sie seien Schuld an Unfällen, weil kein normaler Verkehrsteilnehmer damit rechne, dass sich jemand ans Tempolimit hält, sie verursachten Staus, weil die „+20“-Fraktion ständig abbremsen müsse, sie gelten als Oberlehrer und deutsche Michel, denen das eigenständige Denken in der Fahrschule ausgetrieben wurde. Freiheit und Selbstständigkeit gibt’s nur mit Bleifuß: Freie Fahrt und Freiheit für freie Bürger.

Drastisch wird es, wenn ein Mitglied einen Fahrradfahrer sieht, denn dann entwickelt jeder Thread ein ausgesprochen dynamisches Eigenleben, dass ihn in unbekannte Höhen katapultiert. Mit Fahrradfahrern können die meisten MOTOR-TALK-Mitglieder offensichtlich weniger gut umgehen. Ein paar Beispiele gefällig?

Es ist vollkommen müßig, einzelne Aussagen aus den beinahe 10.000 Beiträgen dieser Threads zu destillieren, weil sich ohnehin insebsondere Falschbehauptungen ständig wiederholen und spätestens nach einer Viertelstunde der Lektüre das Gehirn aus der Nase tropft. Etwas übertrieben formuliert gehören Radfahrer für den gemeinen MOTOR-TALKER nicht der menschlichen Spezies an und haben sich schon aus moralischen Gründen auf den Radweg zu flüchten. Die meisten Mitglieder scheinen noch eine halbwegs moderate Einstellung gegenüber Radfahrern zu vertreten, bei einigen wenigen wird der Hass auf alles unmotorisierte offen zur Schau getragen. Die Situation wird auf jeder neuen Seite eines Threads verworrener, weil die ständigen Falschinformationen immer wieder mutieren und Seite für Seite erneut zum Vorschein kommen.

Der Klassiker ist erwartungsgemäß, dass Radfahrer jeden Radweg benützen müssten, denn von § 2 Abs. 4 StVO hat hier noch kaum jemand etwas gehört. Falls § 2 Abs. 4 StVO wider Erwarten doch noch ins Gespräch gebracht wird, ignorieren die Forenmitglieder den ungewohnten Erkenntnisgewinn oder holen die moralische Keule heraus: Radfahrer müssten aus moralischen Gründen jeden Radweg und notfalls auch jeden Gehweg befahren, um den Kraftfahrern nicht im Weg zu sein, denn schließlich bezahlten Kraftfahrer Steuern und Radfahrer nicht und Radfahrer seien sowieso nur zum Spaß unterwegs und um Kraftfahrer zu blockieren. Einerseits wird es gemeinhin begrüßt, wenn Radfahrer freiwillig auf dem Gehweg radeln und nicht dem Kraftverkehr auf der Fahrbahn hinderlich sind, andererseits werden Gehwegradler gehasst, sofern sie Fußgänger gefährden oder beim Rechtsabbiegen und beim Ausfahren aus einer unübersichtlichen Grundstückszufahrt plötzlich auf der Motorhaube landen. Ja, Radfahrer dürften natürlich gerne Rad fahren, aber bitte nicht dort, wo gerade ein Kraftfahrer entlang möchte.

Da die Diskussionen im Verkehr-und-Sicherheit-Forum ganz offensichtlich nicht dem Erkenntnisgewinn dienen können, bleibt nur die kollektive Wutbürgerei gegenüber schwächeren Verkehrsteilnehmern. Kaum einer der Diskussionsteilnehmer hat jemals einen Radfahrer gesehen, der sich an die Straßenverkehrs-Ordnung hält, was bei bestimmten Fragestellungen stets ganz besondere Ergebnisse treibt. Selbst ein eindeutig von einem Kraftfahrer verursachter Unfall mit einem Radfahrer wird noch schöngeredet, indem penibel nachgeforscht wird, ob der Radfahrer ohne Licht fuhr, keine Warnweste oder keinen Fahrradhelm trug, ob er auf der falschen Straßenseite fuhr oder auf dem Gehweg oder auf der Fahrbahn oder ob die Ampel nicht doch rot war oder der Himmel blau und das Auto grün. Und selbst wenn sich die Schuld des Kraftfahrers nicht in Abrede stellen lässt, kommt wieder die moralische Keule aus dem Untergrund: Der Radfahrer sei doch mindestens teilschuldig, denn er hätte ja nicht im toten Winkel fahren müssen, wenn der Kraftfahrer beim Abbiegen nicht den Hals zum Schulterblick wendet, er hätte ja auf dem Radweg fahren können, wenn jemanden das Kunststück gelang, einen Radfahrer auf der Fahrbahn anzurempeln, er hätte ja auch den Gehweg benutzen können, sollte es keinen Radweg geben, oder aber doch lieber die Fahrbahn, falls sich der Vorfall auf dem Gehweg zugetragen hat. Was die Suche nach möglichen Rechtfertigungen angeht, sind die Forenmitglieder durchaus flexibel.

Derartige Diskussionen finden stets ohne Beteiligung der Straßenverkehrs-Ordnung statt und es ist absolut abenteuerlich, wie Falschinformationen quer durch das Forum getragen und immer wieder rezitiert werden. „Ich habe mal gehört“, „Meines Wissens“ und „Eigentlich“ sind als Prefix für Behauptungen betreffend der Verkehrsregeln sichere Indikatoren, dass gleich Unfug folgt. Fragt man nach der Quelle für eine Behauptung, wird kurzerhand ein anderer Beitrag zitiert, der teilweise in anderen Threads lagert, mitunter aber nur ein paar Seiten vorher geschrieben wurde und ähnlichen Blödsinn enthält. Dieser zirkelschließender Selbstreferenzierung fiel nicht nur vor langer Zeit § 2 Abs. 4 StVO zum Opfer, sondern auch sämtliche anderen Erkenntnisse, die in den letzten Jahrzehnten zum sicheren Radfahren gewonnen wurden. Führt jemand eine Statistik an, die dem Radweg eine höhere Unfallwahrscheinlichkeit attestiert, kommt er entweder schlecht zu Wort oder wird lediglich ignoriert, weil doch schon der gesunde Menschenverstand sage, dass es auf dem Radweg sicherer sei und solche Statistiken glattweg bloß von velozentrischen Gutmenschen geschrieben würden. Man darf sich überhaupt nicht die Mühe machen, vernünftige Beiträge zu schreiben oder sich an Erklärungen zu versuchen, warum die jahrzehntelange Überlegung bezüglich der Sicherheit von Radwegen eben nur in den seltensten Fällen zutrifft, denn gegen den angeblich gesunden Menschenverstand der Forenteilnehmer kommt niemand an. Einigermaßen witzig erscheint es da noch, dass sich die Diskussionsteilnehmer ständig gegenseitig ihre eigene Unfähigkeit zum Führen eines Kraftfahrzeuges bescheinigen, wenn es ständig heißt, Radfahren auf der Fahrbahn sei unter anderem gefährlich, weil Kraftfahrer nicht mit Radfahrern rechneten und sie geradewegs überführen — das spricht ja nun nicht gerade für die angeblich übermenschlichen Fähigkeiten der kultivierten Schnellfahrer am Steuerrad.

Leider sehen sich die Moderatoren im Verkehr-und-Sicherheit-Forum nicht in der Lage, gegen die dort versammelte Unwissenheit vorzugehen. Ja, keine Frage, sollen die Leute doch ruhig ihrem eigenen Unwissen huldigen, aber es scheint äußerst fragwürdig, wie weit die Forenleitung den Hass, der dort gegenüber Radfahrern gepredigt wird, tolerieren sollte. Ja, wenn es einem Moderator zu bunt wird und offensichtlich zu Straftaten aufgerufen wird, also beispielsweise den nächsten Fahrbahnradler, der nicht den bestens ausgebauten und breiten Radweg benutzt, geradewegs und mutwillig zu überfahren, dann wird das Thema geschlossen. Trotzdem wird relativ tatenlos zugesehen, wie sich Falschinformationen über Aberhunderte Beiträge im Kreise drehen und sich immer weiter aufschaukeln, bis dann tatsächlich sämtliche Diskussionsteilnehmer der Meinung sind, Radfahrer dürften nie und unter gar keinen Umständen auf der Fahrbahn fahren und seien Freiwild, sofern sie nicht den Radweg benutzen. Es wäre sicherlich nicht nur ein wertvoller Beitrag zur Regelkenntnis innerhalb des Forums, wenn in solchen Diskussionen ein administrativer Finger auf die entsprechenden Paragraphen der Straßenverkehrs-Ordnung zeigen könnte, wenn die Argumente der wenigen regelkundigen Mitglieder ungehört im Wutgebrüll verpuffen. Stattdessen scheint man dem Treiben relativ hilflos gegenüber zu stehen, ja, es werden noch nicht einmal Diskussionsteilnehmer entfernt, die sich ganz eindeutig nur der Trollerei wegen angemeldet haben und den Hass auf Radfahrer mit immer den gleichen dämlichen Argumenten befeuern.

Man mag sich kaum vorstellen, welch explosiver Cocktail dort nach Diskussionen mit tausenden Beiträgen gärt, in der eigentlich seit der allerersten Seite nicht die Erkenntnis, sondern bloß der Hass gewachsen ist. Es ist erschreckend, mit welch einer Mindestausstattung der Verkehrsregeln in der heutigen Zeit die Fahrerlaubnis erteilt wird, es ist furchtbar, dass sich niemand verpflichtet fühlt, wenigstens die gröbsten Irrtümer bezüglich der Verkehrsregeln aufzuklären. Der Straßenverkehr ist kein Spiel, bei dem es relativ egal ist, ob ein Spieler mit einer Sechs aussetzen muss oder nicht, im Straßenverkehr geht es unter Umständen um Leben und Tod — und da ist weder Platz für gefährliches Halbwissen bezüglich der Verkehrsregeln noch für die Aggressionen, die aus jenem Halbwissen erwachsen.

Vielleicht täte MOTOR-TALK tatsächlich ganz gut daran, dass „Verkehr & Sicherheit Forum“ zu schließen — es ist nicht zu befürchten, dass es bezüglich der Informationsvielfalt bei MOTOR-TALK Verluste zu beklagen gäbe.

Schon wieder Fahrradirrtümer

Man mag es langsam kaum noch lesen: Von wegen Radweg-Pflicht und Musikhör-Verbot

Immerhin: es ist im Gegensatz zu den vielen Das-sind-die-Verkehrsregeln-für-Radfahrer-Artikeln aus dem Vorjahr so langsam Fortschritte zu erkennen. Inzwischen hat sich auch in den Redaktionen herumgesprochen, dass Radfahrer längst nicht jeden Radweg benutzen müssen, sogar das Problem mit Fahrrädern und Fußgängerüberwegen, die durchaus ohne Vorrang befahren werden dürfen, wird mittlerweile korrekt wiedergegeben.

So ganz richtig dürfte allerdings dieser Abschnitt bezüglich der Radwegbenutzungspflicht trotzdem nicht sein:

Radler müssen auch einen ausgeschilderten Radweg nur dann benutzen, wenn dieser befahrbar ist. Ist er etwa durch Scherben verschmutzt oder durch Mülltonnen oder parkende Autos versperrt, dürfen sie auf die Straße ausweichen.

Tatsächlich beeinhalten die Zeichen 237, 240 und 241 seit einigen Jahren ein Fahrbahnverbot, das allerdings nicht in § 2 Abs. 4 StVO formuliert ist, sondern viel weiter hinten in Anhang 2 zu § 41 Abs. 1 StVO im Abschnitt 5 zu Sonderwegen. Dort heißt es dann:

Radfahrer dürfen nicht die Fahrbahn, sondern müssen den Radweg benutzen (Radwegbenutzungspflicht).

Dieser Satz muss wohl leider dahingehend ausgelegt werden, dass bei zugeparkten oder sonstwie unbenutzbaren Radwegen eben nicht auf die Fahrbahn ausgewichen werden darf, sondern stattdessen auf dem Trottoir geschoben werden muss.

Münster: Eine Fahrradstadt wider Willen

Rasmus Richter hat auf Zukunft Mobilität einen hervorragenden Artikel über die Fahrradstadt Münster verfasst: Münster – Fahrradstadt wider Willen

Wenn heute irgendwo in Deutschland das Stichwort „Münster“ fällt, dann ist klar, in welche Richtung das Gespräch gleich gelenkt wird: Zunächst fallen die Namen der beiden Tatort-Lieblinge Boerne und Thiel, dann werden vielleicht noch der nette Weihnachtsmarkt und die vielen Studenten erwähnt, aber niemals darf ein Verweis auf Münsters beliebtestes Fortbewegungsmittel fehlen: Das Fahrrad.

Das abschließende Fazit ist eindeutig:

Dabei ist die Sachlage beängstigend und eindeutig: Die Frage, ob Radwege töten, kann in Münster abschließend geklärt werden. Nur hat anscheinend aus der Straßenverkehrsbehörde niemand genau genug hingesehen.

Norderstedt: Irritationen wegen Fahrbahnradler

Der Radfahrer hat in Deutschland das Entwicklungsstadium des vollwertigen Verkehrsteilnehmers einfach übersprungen: nachdem er jahrelang ignoriert wurde, mit Glück insofern Aufmerksamkeit erhielt, als dass es ihn wie nur irgend möglich von der Fahrbahn fernzuhalten galt, findet er nunmehr Anwendung als mobile Verkehrsberuhigung für Kraftfahrer. Nachdem in Berlin schon ähnliche Ideen gepflegt wurden, soll der Einsatz der rollenden Tempolimits nun auch in Norderstedt erfolgen: Garstedter Dreieck: Norderstedts erste Radautobahn

Auf der neuen Horst-Embacher-Allee im Garstedter Dreieck sind Radfahrer ausdrücklich gewünscht – auch, um den Verkehr zu verlangsamen.

Man mag sich leicht vorstellen, wie schlecht mutmaßlich der Radverkehr in einer solchen Situation auf der Fahrbahn aufgehoben wird, wenn jeder Kraftfahrer die mit zweieinhalb Metern, wie man so schön sagt, bestens ausgebauten und breiten Radwege durch die Frontscheibe erkennen kann und vermutlich kaum zögern wird, jene Radfahrer, die ihn da gerade einbremsen, mit strafrechtlich relevanten Maßnahmen zu deren Benutzung zu drängen.

Schön ist das nicht. Eine vernünftigere Begründung, etwa die bereits festgestellte mangelnde Notwendigkeit für benutzungspflichtige Radwege, wäre hier dringend angebrachter. Am schönsten ist natürlich Arne Michael Berg, der eine Benutzungspflicht für Radwege allein schon daraus impliziert, dass Radwege Geld gekostet haben. Im Umkehrschluss muss das wohl bedeuten, dass Kraftfahrer keine normalen Straßen mehr benutzen dürfen, sondern ausschließlich auf der Autobahn fahren dürfen, weil die Autobahn doch so teuer war — auf diese irrwitzige Argumentation käme natürlich kein Mensch. So bleibt nur festzustellen, dass auch in Norderstedt offensichtlich zum Großteil Verkehrsteilnehmer diskutieren, die weder die Straßenverkehrs-Ordnung noch die einschlägigen Unfallstatistiken studiert haben.

Für die Sicherheit der Radfahrer wäre das allerdings sehr zuträglich.

Gute Fahrradinfrastruktur statt Helmpflicht

Immer wieder kommt die Fahrradhelmpflicht unter dem Deckmantel der Senkung des Unfallrisikos daher — dahinter steckt in der Regel der Unwille von Politik und Verwaltung, für bessere Radverkehrsinfrastrukturen zu sorgen. Man mag uralte und brüchige Radwege, die direkt ohne Sicherheitsabstand hinter parkenden Autos verlaufen, ungerne anfassen und -passen, das kostet schließlich Geld und ist bei Kraftfahrern unpopulär ob der Gefahr, dass Parkplätze verloren gehen könnten. Stattdessen möchte man Radfahrern lieber Fahrradhelme aufsetzen, frei nach dem Motto: wir können nichts dagegen tun, dass es knallt, aber wenn es knallt, tut es vielleicht nicht so doll weh.

Die University of British Columbia stellt wine neue Studie vor, nach der vernünftige Radverkehrsinfrastrukturen das Unfallrisiko glatt halbieren: Bicycle Infrastructure Can Reduce Risk of Cycling Injuries by Half, Canadian Study Finds

Certain types of routes carry much lower risk of injury for cyclists, according to a new University of British Columbia study on the eve of Vancouver’s Bike to Work Week.

Der Studie zufolge sind vernünftige Radwege noch sicherer als das Fahren auf der Fahrbahn, wobei die Studie offenbar davon ausgeht, dass sich Radfahrer auf der Fahrbahn häufig im Bereich öffnender Türen aufhalten. Schade nur, dass in Deutschland weder auf noch jenseits der Fahrbahn in vernünftige Radverkehrsanlagen investiert wird, so dass wenigstens in der Bundesrepublik kaum Alternativen zum Fahren auf der Fahrbahn bestehen, sofern man denn sicher ans Ziel möchte.

Berlin will zugeparkte Radwege räumen

Radfahrer haben es schon nicht leicht: einerseits legen Kraftfahrer großen Wert darauf, dass alles Radweg-ähnliche auch beradelt wird, andererseits solle man sich doch bitteschön nicht so doll anstellen, wenn Kraftfahrzeuge auf dem Radweg parken, schließlich sei es nur für ein paar Minuten und man könne doch über den Gehweg ausweichen und überhaupt, man wolle ja nicht den Verkehr behindern und außerdem zahlen Radfahrer eh keine Kraftfahrzeugsteuer und haben ja noch nicht einmal ein Nummernschild. Es macht manchmal gar keinen Spaß mehr.

Dummerweise regiert in solchen Fällen das Gewohnheitsrecht — unvergessen sind beispielsweise konzentrierte Bemühungen der Hamburger Polizei in den vergangenen Jahren, das konsequent angewöhnte Radwegparken in bestimmten Straßen der Hansestadt abzustellen. Neben allerhand Missmut, Morddrohungen und einem im Aufbau begriffenen Lynchmob mussten die Beamten vor allem gegen die Presse angehen, die in großen Lettern die Tränendüse des Lesers bearbeitete: die armen Kraftfahrer müssten doch schließlich irgendwo parken. Man stelle sich vor, las man dort, man käme abends nach Hause und es sei weit und breit kein Parkplatz frei, weil die undankbaren Radfahrer ihre Radwege, die ja, so wurde man nicht müde zu behaupten, alleine von der Kraftfahrzeugsteuer gebaut worden wären, nicht zum Parken hergeben wollten und stattdessen die Ordnungsmacht samt des ubiquitären Abschleppdienstes auf den Plan riefen.

Es gab wahrlich schönere Zeiten für Radfahrer.

In Berlin, der Stadt der, vorsichtig formuliert, durchaus durchdachteren Radverkehrsanlagen, will man nun wieder gegen so genannte Kampfparker angehen; schreibt Stefan Jacobs im Tagesspiegel: Berlin schafft freie Bahn fürs Fahrrad

Die Berliner Behörden gehen in diesem Jahr massiv gegen Falschparker vor allem in Ladezonen und auf Fahrradspuren vor. Der nächste Schwerpunkt ist das gefährliche Abbiegen.

Verkehrspolizeichef van Stegen skizziert dabei ein recht abenteuerliches Szenario: Streifenwagen sollen, wenn sie Radwegparker entdecken, umgehend zur Tat schreiten, sofern sie nicht gerade auf dem Weg zu einen wichtigen Einsatz düsen. Das wäre sicherlich traumhaft, aber etwas unrealistisch: in bestimmten Straßen wären die Polizeibeamten geradezu gefangen, müssten sie jeden einzelnen Kampfparker vom Radweg entfernen.

Etwas ähnliches hat auch Hamburg vor, aber im Artikel der taz klingt es eher so, als mache man sich in der Hansestadt sorgen um entgangene Parkgebühren: Falsch parken – richtig blechen

Der Senat will Falschparker verstärkt zur Kasse bitten. Mit einem Landesbetrieb könnten Kontrollen intensiviert und die Einnahmen erhöht werden.

Abenteuerliche Fahrt auf Hamburger Radwegen

Über die Hamburger Radwege können Radfahrer viel erzählen — vor allem schlechtes: zu eng, zu steil, zu kurvig, dicht an parkenden Autos, auf Gehwegen, über Baumwurzeln, irgendwas ist immer. Mutmaßlich gibt es kaum mehrere Meter zusammenhängenden Radweg ohne Beanstandungsmöglichkeiten. Abendblatt-Reporter Axel Tiedemann war mit Dirk Lau vom Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Club in der Hansestadt unterwegs — und war offenbar nicht gerade guter Laune: “Radfahren in dieser Stadt macht wütend”

Die schwierige Kunst des Radwegebaus

Mitunter ist ein Radweg schnell gebaut: auf einer Sitzung im Rathaus will man endlich den Radverkehr wieder fördern, plant einen neuen Radweg und gleich am nächsten Tag fährt der Bauhof vor und trotzt dem Gehweg mit einem dicken weißen Streifen ein kleines Stück Radweg ab. Toll ist der meistens nicht, in der Regel fahren Radfahrer auf solchen Wegen deutlich unsicherer als auf der benachbarten Fahrbahn, aber weil das leider nicht jeder weiß, wird gerne schnell ein Verkehrszeichen für die obligatorische Benutzungspflicht aufgestellt.

Uwe Aulich hat sich für die Berliner Zeitung angesehen, wie ein Radweg in der Bundeshauptstadt geplant und gebaut wird: Rote Farbe nur auf Wunsch

Bis ein neuer Radweg gebaut wird, können Jahre vergehen. Es gibt zwar Grundregeln, aber die Planung muss zwischen vielen Behörden abgestimmt werden.

Eines sei schon mal verraten: im Gegensatz zu anderen deutschen Straßenverkehrsbehörden machen die Berliner ihre Sache im Durchschnitt ziemlich gründlich.

Was ist eigentlich ein Kampfradler?

Der Kampfradler ist nicht erst seit Peter Ramsauers neusten Entdeckungen in aller Munde, er galt auch schon vorher als Synonym für ungezogene Verkehrsteilnehmer, die sich je nach Erzähler mal mehr oder mal weniger marodierend durch die Städte schlagen.

Das Problem an dieser ganzen Debatte ist nach wie vor, dass der Begriff des Kampfradlers noch nicht einmal mehr unscharf umrissen ist. Unter anderem der generellen Unkenntnis der Straßenverkehrs-Ordnung ist es geschuldet, dass beinahe jeder Verkehrsteilnehmer etwas anderes unter diesem Begriff versteht — die Wirklichkeit sieht allerdings noch nicht einmal halb so schlimm aus.

Die Diskussion um den Kampfradler hat einige interessante Auswirkungen, denn bei den meisten Verkehrsteilnehmern ist alles, was von der Debatte im Kopf hängen bleibt, ebenjener Begriff und die Tatsache, dass sich Radfahrer ja allesamt nicht an die Verkehrsregeln halten. Welche Verkehrsregeln das sind, das kann allerdings kaum jemand benennen. Das führt dann eben dazu, dass die Hupe malträtiert und aus dem Beifahrerfenster lauthals auf die Fahrbahnradler geschimpft wird, die den nicht-benutzungspflichtigen Radweg nicht befahren, obwohl sie in Ermangelung der notwendigen Beschilderung dazu gar nicht verpflichtet sind. Kampfradler sind das, da ist sich der Kraftfahrzeugführer mit dem hochrotem Gesicht sicher, und will gleich zu Hause beim Abendessen über Fahrradkennzeichen referieren, die es unbedingt brauche, um den Bastarden Herr zu werden. Dass Radfahrer laut § 2 Abs. 4 StVO gar nicht verpflichtet sind, jeden Straßenteil zu befahren, der wenigstens ein bisschen nach Radweg aussieht, ist den meisten Verkehrsteilnehmern, sowohl Auto- als auch Radfahrern, gar nicht bekannt. Insbesondere im Web lassen sich aberhunderte, wenn nicht gar tausende dieser Aussagen finden, nach denen jeder Radweg benutzt werden müsse, auch der linksseitige, wenn es rechts keinen gibt, und interpoliert man dieses Meinungsbild, so müssen beängstigend viele Verkehrsteilnehmer dieses Märchen glauben — und leider, sobald sie am Steuer eines Kraftfahrzeuges sitzen, gezwungen sind, diese Falschinformationen mit Hupe und klugen Sprüchen weitergeben müssen.

Dass eben wirklich kaum jemand die Verkehrsregeln kennt, ist insbesondere dort zu erkennen, wo den Straßen kein Fahrradweg gegönnt wurde und theoretisch das Befahren der Fahrbahn vorgeschrieben wäre. Weil aber Behörden, Polizei und Medien jahrzehntelang erklärten, dass Fahrbahnradeln glatter Selbstmord sei, fährt ein Großteil der Radfahrer freiwillig auf dem Gehweg. Ist man dagegen so mutig, auf der Fahrbahn zu fahren, gerät man über kurz oder lang mit einem aggressiven Kraftfahrzeugführer aneinander, der meint, dass unbedingt der Gehweg befahren werden müsse und seine falsche Meinung auch problemlos mit den Fäusten vertreten hätte.

Ganz zu schweigen von den Ampeln: Es ist durchaus nicht unwahrscheinlich, dass der Radfahrer, dem man gerade beim vermeintlichen Rotlichtverstoß beobachtet hat, noch fahren durfte.

Insbesondere dem deutschen Autofahrer fällt es in dieser Zeit besonders leicht, überall Kampfradler auszumachen, die es zu belehren und zu maßregeln gilt, obwohl sie sich eigentlich ziemlich genau an die Straßenverkehrs-Ordnung halten — das weiß nur niemand, weil eben niemand die Straßenverkehrs-Ordnung kennt. In der Fahrschule lernt man gerade mal eben so das Autofahren, aber keine tiefergehende Theorie, im Verkehrsunterricht in der Schule wird die Straßenverkehrs-Ordnung in der Regel überhaupt nicht angesprochen. So schwer es Autofahrern gilt, sich alle paar Jahre über die Änderungen einer neuen Straßenverkehrs-Ordnung zu informieren, so unwahrscheinlich ist es eben, dass Schulkinder oder führerscheinlose Erwachsene aus eigenem Antrieb die Straßenverkehrs-Ordnung studieren und verstehen. Andersrum funktioniert das ganz prima: ein Autofahrer, der die Straßenverkehrs-Ordnung nicht einmal bis § 2 Abs. 4 StVO kennt, hat in der Regel keine Hemmungen, auch noch § 1 StVO nicht zu kennen und einen Radfahrer neben einem nicht-benutzungspflichtigen Radweg anzuhupen, zu belehren oder gleich beinahe anzufahren, um gleich danach beim Abendessen oder am Stammtisch darüber zu schimpfen, dass sich die ganzen Kampfradler nicht an die Straßenverkehrs-Ordnung halten.

So ist das eben: als Autofahrer schimpft man über die Radfahrer, die nicht auf den Radwegen oder sogar nicht auf den Gehwegen fahren, als Fußgänger kann man die Gehwegradler wiederum nicht leiden und als Fahrradfahrer fällt es momentan ohnehin recht schwer, irgendetwas zu mögen.

Und auch das funktioniert andersherum: als Autofahrer, der eigentlich die Straßenverkehrs-Ordnung kennen sollte, so hört man ja wenigstens überall, fährt man mit dem Rad im Zweifelsfall auch lieber auf dem Gehweg, weil es dort wenigstens gefühlt sicherer ist und man ja nicht die Autofahrer auf der Fahrbahn behindern möchte. Und schon mancher Fahrradfahrer hat sich hinter dem Steuer plötzlich mit dem Sicherheitsabstand beim Überholen eines anderen Radfahrers gewundert.

Eigentlich sind alle Verkehrsteilnehmer eben nur Verkehrsteilnehmer. Und Verkehrsteilnehmer machen Fehler. Und wie schon mehrmals gesagt: werden Kontrollen durchgeführt, treten diese Fehler eben zu Tage. Da müssen 800 Autofahrer binnen zehn Tagen ihren Führerschein wegen Geschwindigkeitsübertretungen abtreten und dort werden 97 Fahrradfahrer wegen Radelei auf den falschen Straßenteilen verwarnt und hin und wieder erwischt es tatsächlich auch einen Fußgänger, der bei rotem Licht über die Kreuzung spaziert.

Insofern sind wir beinahe alle Kampfradler. Oder: vielleicht gibt es ja gar keine Kampfradler.

Unbestritten ist die Königsdisziplin des Kampfradlers das Befahren des Gehweges. Und unbestritten ist es gegenüber Fußgängern sehr unfreundlich, den Weg durch die Menschenmassen freizuklingeln und renitente Passanten gleich zu beschimpfen. Nur ist es ziemlich sicher, dass die meisten Radfahrer diese Aggressivität überhaupt nicht im Sinn haben. Die meisten Radfahrer dürften eben gelernt haben, wie tödlich die Fahrbahn doch angeblich ist und aus reinem Selbstschutz auf dem Gehweg unterwegs sein. Das macht es nicht unbedingt besser, doch handelt es sich auch beim Klingeln nicht direkt um eine Aufforderung zum Duell, sondern eher um den Versuch, einen Fußgänger zu überholen. Natürlich ist die Klingel für diesen Wunsch das falsche Instrument und mehr als unhöflich, aber besseres Verhalten wird dem Radfahrer eben auch nirgendwo gelehrt — stattdessen rückt man ihm jetzt mit Bußgeldern und Verfolgungsjagden auf die Gepäckträger.

Handelt es sich also bei den Radfahrern, die aus lauter Falschinformationen den Gehweg beradeln, tatsächlich um Kampfradler? Und ist die Oma aus der Nachbarschaft, die sich torkelradeln auf dem Gehweg zum Supermarkt bewegt, eine Kampfradlerin? Vermutlich eher nicht.

Als Kampfradler gelten sie durch die Windschutzscheibe trotzdem, auf der Fahrbahn will man sie aber auch nicht haben und wenn sie neben dem nicht-benutzungspflichtigen Radweg unterwegs sind, handelt es sich ohnehin um die schlimmsten Kampfradler überhaupt.

Auch das Fahren auf einem linksseitigen Radweg, das in den meisten Fällen zum Glück weder erlaubt noch vorgeschrieben ist, dürfte eher aus fehlender Information praktiziert werden als aus Lust am Kampf auf dem Fahrrad.

Und dass Fußgängerüberwege für Fahrradfahrer eben keinen Vorrang bevorraten, weiß man auch nur nach selbstständigem Studium der Straßenverkehrs-Ordnung, denn das lernt man weder in der Fahrschule noch im Verkehrsunterricht. Und gerade bezüglich der Fußgängerüberwege sind die Gestaltungen so mannigfaltig und so kompliziert, dass es teilweise ohne Ausbildung schwerfällt, die Fragen nach Vorfahrt und Vorrang korrekt zu beantworten. Da gibt es Fahrradfurten neben Fußgängerüberwegen, auf denen Radfahrer kraft der Straßenführung trotzdem Vorfahrt haben, drei Kreuzungen weiter verlaufen beide Wege ebenfalls parallel, doch hat der Radfahrer dort plötzlich keine Vorfahrt. Dann wird mal der Radweg unzulässigerweise direkt über den Überweg geführt und mal dürfen Radfahrer den Überweg benutzen und mal nicht und überhaupt blickt kaum noch jemand durch. Das Unwissen manifestiert sich insbesondere in der Fehlinformationen, dass Radfahrer einen Fußgängerüberweg überhaupt nicht befahren dürften — das eben aber ist falsch, sie genießen dort lediglich keinen Vorrang. Es ist aber durchaus wahrscheinlich, dass Radfahrer in vielen Situationen ohnehin Vorfahrt vor den anderen Fahrzeugen hätten.

Trotzdem gilt jeder Radfahrer auf dem Fußgängerüberweg als Kampfradler. Mitunter womöglich zurecht, doch auch dort dominiert eben das Unwissen über die tatsächliche Regelung bezüglich des Zebrastreifens. Radfahrer werden hierzulande wie beräderte Fußgänger behandelt, mit Fußgängern zusammen auf so genannte gemeinsame Fuß- und Radwege gescheucht, da liegt es eben nahe, auch die Überwege mitzubenutzen. Aus bloßer Kampfradlerei geschieht das wahrscheinlich nicht.

Bleiben noch die roten Ampeln, die vor ein paar Tagen bereits beschrieben wurden. Obwohl jeder von einem Radfahrer zu berichten weiß, der ihn einmal trotz grüner Ampel zu einer Vollbremsung gezwungen hat, fahren nur die allerwenigsten Radfahrer bei rotem Licht in den Querverkehr ein. Die meisten Rotlichtsünder haben schlichtweg erkannt, dass die Fußgängerampel viel früher als die Fahrbahnampel auf Rot schaltet und Radfahrer warten müssen, obwohl sie locker noch mehrfach die Kreuzung überqueren konnten.

Womöglich ließen sich solche Radfahrer tatsächlich als Kampfradler titulieren. Im Sinn haben die Diskussionsteilnehmer bezüglich dieses Begriffes leider deutlich harmlosere Feindbilder. Und über kurz oder lang wird diese Diskussion nur dazu führen, dass das Radfahren wieder einmal als eine ganz gefährliche Tätigkeit gilt — dabei hatte sie dieses anhaftende Image gerade in den letzten Monaten im Fahrrad-Boom endlich abgelegt.

„Wenn sich keiner rührt, dann tut sich auch nichts“

So ganz geheuer war dem Autor vom Abendblatt nicht, was er da schreiben musste: Die Straße gehört auch den Radlern

Bundesverwaltungsgericht stellt klar: Der Zwang, einen Radweg benutzen zu müssen, ist oft unzulässig. Gefahrenlage muss nachgewiesen werden.