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Die neue S-Klasse fährt schon beinahe selbst

SPIEGEL ONLINE schwärmt und schwärmt und schwärmt vom neuen Mercedes-Flaggschiff: Die vielen Augen der neuen S-Klasse

Wer noch zweifelt, dass Autos bald allein fahren, sollte einen Blick auf die neue S-Klasse werfen. Dort übernehmen zahlreiche Kameras, Sensoren und Computer im Notfall oder im Stau die Kontrolle. Was unheimlich klingt, ist zum Vorteil aller – denn das Auto kann viel mehr als der beste Fahrer.

Es darf wohl glücklicherweise noch bezweifelt werden, ob sich eine autonome Maschine sicherer im Straßenverkehr bewegt oder nicht, eben drum weil der Mensch noch als Fehlerquelle am Steuer sitzt. Es mag sein, dass der Wagen problemlos seinem Vordermann im Stadtverkehr hinterherrollen kann und quasi Fahrspur und Sicherheitsabstand automatisch hält, aber es wird das passieren, was bislang auch schon mit der Einführung von ABS, ESP und ähnlichen Assistenten passierte: Die Technikgläubigkeit ist das größte Risiko.

Das Netz ist voll mit beinahe wahnwitzigen Fragen und Aussagen, inwiefern man denn mit ABS problemlos auf Glatteis bremsen könne und ob das ESP bei regennasser Fahrbahn auch bei Höchstgeschwindigkeiten für sichere Fahrt sorge. Ein technischer Assistent in einem normalen Straßenfahrzeug den Fahrzeugführer lediglich unterstützen, aber nicht ersetzen — und es wird zwangsläufig darauf hinauslaufen, dass Fahrzeugführer beim Abbiegen bewusst auf den Schulterblick verzichten, weil sich das Auto ja schon darum kümmern würde; genau wie heutzutage beim Rückwärtsfahren nicht mal mehr in den Spiegel gesehen wird, weil sich das Auto ja schon mit Piepsen bemerkbar machen wird, wenn Kalamitäten hinter der Stoßstange anstehen.

Und dann bleibt nur die bange Frage: Ist die viel gepriesene Stereokamera wirklich schon so gut, es mit dem deutschen Radwegesystem aufnehmen zu können? Wird sie tatsächlich Radfahrer hinter parkenden Fahrzeugen, ohne Beleuchtung oder bei unübersichtlichen Rechts-vor-links-Situationen rechtzeitig erkennen? Vermutlich wissen wir in ein paar Monaten Fahrpraxis der neuen S-Klasse mehr. Bis dahin gehört auch die S-Klasse zu den Fahrzeugen, vor denen man sich als Radfahrer lieber in Acht nehmen sollte.

Kurz korrigiert: Welche Ampel gilt?

Es liegen mittlerweile mehrere Mails über diese oder ähnliche Meldungen in meinem Posteingang: Für Radler gilt die “Auto-Ampel”

Ob die Meldung stimmt oder nicht hängt nämlich vom jeweiligen Zeitpunkt ab:

Viele Radfahrer glauben nach Beobachtungen des Autoclubs KS in München anscheinend, dass an einer Ampelkreuzung für sie die Fußgängerampel gilt, vor allem wenn der Radweg neben dem Bürgersteig verläuft. Doch laut Straßenverkehrsordnung (Paragraf 37, Abs. 2, Nr. 6) haben Radfahrer “die Lichtzeichen für den Fahrverkehr zu beachten. Davon abweichend haben Radfahrer auf Radverkehrsführungen die besonderen Lichtzeichen für Radfahrer zu beachten.”

Das galt allerdings nur bis Ende März: Seit Inkrafttreten der Neufassung der Straßenverkehrs-Ordnung gelten jetzt bis zum Ende des Jahres 2015 wieder die Regeln, wie auch bis Ende August 2012 galten und sich beispielsweise in dieser Übersicht ablesen lassen.

Es wäre schön gewesen, hätte der Artikel auch den notwendigen Hinweis auf das Ablaufdatum dieser Regelung enthalten — und womöglich auch auf die entsprechenden Vorsichtsmaßnahmen, denn weder die Kraftfahrer noch die Polizei dürften die genauen Regelungen zu dem einen oder anderen Zeitpunkt kennen. Das Risiko beim Überfahren der Kreuzung auf dem Radweg bei grüner Fahrbahn-, aber roter Fußgängerampel von einem abbiegenden Kraftfahrer angekarrt zu werden, der glaubt, es dürfe ja bei rotem Licht niemand auf dem Radweg fahren, ist sicherlich deutlich höher.

„Auch der grünen Ampel nicht vertrauen!“

Wir hatten das schon öfter, dieses Thema der roten und grünen Ampeln, von denen beide nur mit gesundem Misstrauen im Hinterkopf überquert werden sollten. Passend dazu fragt Felix Werdermann im Freitag: Sind Rüpel-Radler neue Verkehrsvorbilder?

Junge, aggressive Radfahrer verunglücken vergleichsweise selten. Rücksichtslosigkeit ist deswegen nicht angesagt, aber ein gesundes Misstrauen gegenüber sinnfreien Regeln

Der mysteriöse Auffahrunfall

Es gibt Unfälle, die sind unfassbar selten, dass sie in der Unfallstatistik noch nicht einmal namentlich genannt werden — dazu gehört beispielsweise der Auffahrunfall zwischen Kraftfahrzeug und Fahrrad, bei dem das Fahrrad hinterrücks von einem Kraftfahrzeug angefahren wird. So etwas passiert praktisch: Nie. Trotzdem ist die Angst vor ausgerechnet dieser Unfallart maßgeblich dafür, dass Radfahrer an Straßen ohne Radweg lieber den Gehweg befahren als die Fahrbahn — und sich ansonsten mit Begeisterung auf jeden Radweg stürzen, auch in Gegenrichtung, obwohl dort die Unfallwahrscheinlichkeit gegenüber dem Auffahrunfall auf der Fahrbahn in der Regel wesentlich höher ist.

Dazu passt, das sei nur nebenbei erwähnt, auch das Titelfoto der ADAC-Motorwelt im April 2013: Dort liegt ein Radfahrer quer auf der Fahrbahn, das Fahrrad noch halb zwischen den Beinen, offenbar just von hinten angefahren von einem Kraftfahrzeug, dessen Fahrerin gerade zur Hilfe eilt. Man kann nur mutmaßen, warum sich die Motorwelt-Redaktion keine gegenwärtigere Unfallursache für das Foto ausgedacht hat — immerhin ist das Titelbild schnell als gestellt zu erkennen: Dem Kraftfahrzeug riss es bei dem Unfall nicht nur die Stoßstange hinunter, denn auch die Windschutzscheibe trägt eine ordentliche Beule, offenbar vom Körper des Radfahrers. Dessen Fahrzeug wiederum weist keine sichtbaren Schäden auf, liegt aber in einer für diese Unfallart unnatürlichen Position vor dem Wagen. Es wäre ehrlicher gewesen, den Titel „Retten Sie Leben“ mit einem Symbolbild eines häufigeren Unfalls darzustellen.

Zurück zum Thema: Dieser Auffahrunfall ist so selten, dass er eine Erwähnung wert ist. Die Rad-Spannerei meldet einen solchen Unfall in der Nähe des Berliner Nollendorfplatzes — und sogar dieser Unfall scheint keineswegs den typischen Auffahrunfall darzustellen. Offensichtlich jagte das unfallverursachende Kraftfahrzeug der Radfahrerin über eine rote Ampel hinterher und befuhr außerdem noch ordnungswidrig einen Busfahrstreifen, das lässt sich wohl wirklich nur noch als Verkettung unglücklicher Umstände bezeichnen. Bleibt zu hoffen, dass die Radfahrerin ihre schweren Verletzungen möglichst gut übersteht.

Rechtsabbiegeunfälle: „Der Fehler liegt immer beim Fahrer“

Das wohl größte Paradoxon des deutschen Radweges ist vermutlich seine Position: Er verläuft genau dort, wo es auf der Straße am gefährlichsten ist, nämlich im Bereich plötzlich geöffneter Beifahrertüren parkender Kraftfahrzeuge, direkt neben dem Gehweg und an Kreuzungen dort, wo Kraftfahrzeugführer wenn überhaupt als letztes hinsehen.

Wenn es dann kracht, ist der Radfahrer meistens wenigstens moralisch mitschuldig, in den dazugehörigen Polizeiberichten ist dann vom Kraftfahrer die Rede, der den Radfahrer auf dem Radweg übersehen hat — dass zum Übersehen allerdings erst einmal der Schulterblick betrieben werden muss, fällt meistens unter den Tisch: Schon eine kurze empirische Untersuchung an der nächstbesten Kreuzung verdeutlicht, dass viele Kraftfahrzeugführer überhaupt nicht überprüfen, ob hinten rechts etwas im Anmarsch ist. Stattdessen wird dann noch der womöglich fehlende Helm bemängelt, der bei einer Kollision mit dem abbiegenden Kraftfahrzeug, also im physikalischen Sinne mit einem stehenden Hindernis, eigentlich kaum noch etwas ausrichten kann und beim Überfahren mit den schweren Zwillingsreifen sicherlich nicht mehr schützt.

In den Behörden sieht man sich allerdings außerstande, wenigstens die gefährlichsten Kreuzungen zu entschärfen, sei es durch geänderte Ampelphasen, versetzt aufgetragene Haltelinien oder eine gänzlich verbesserte Führung des Radverkehrs im Kreuzungsbereich. Insofern liest es sich doch wenigstens ganz erfrischend, was Lastkraftwagen-Fahrlehrer Markus Geilert zu der Problematik sagt: Volle Konzentration beim Fahrtraining

In Köln gab es im April vier schwere Unfälle beim Rechtsabbiegen von Lastwagen. Zwei Menschen starben. Auf einer Ausbildungstour durch den Kölner Süden zeigt Fahrlehrer Markus Geilert, wie sich das Risiko verringern lässt.

Unbedingt lesenswert — es wäre schön, wenn sich diese Vorsichtsmaßnahmen noch etwas in die Köpfe der Lastkraftwagen-Fahrer verbreiten könnte. Trotzdem gilt natürlich: Aus dem toten Winkel eines Kraftfahrzeuges hält man sich mit seinem Fahrrad lieber raus.

„Schon gecheckt“ erreicht keine Kraftfahrer

Die Pressemitteilung der Polizei ist voll des Lobes auf die vergangene Hamburger Fahrrad-Sicherheitskampagne „schon gecheckt“. Um keine Missverständnisse aufkommen zu lassen, wird der Erfolg bereits in der Überschrift angepriesen: Fahrrad-Sicherheitsaktion “Schon gecheckt” – ein voller Erfolg

Allerdings lässt schon die Einleitung Zweifel an der Aktion aufkommen:

Die diesjährige Fahrrad-Sicherheitsaktion “Schon gecheckt” war ein voller Erfolg. Es wurden insgesamt 6.426 Fahrräder überprüft.

Da kommt schnell die Vermutung auf, es würden lediglich Fahrradfahrer kontrolliert, wie es die Polizei gerne macht, um die Verkehrssicherheit der Radfahrer zu erhöhen. Frei nach dem Motto: Die funktionierende Klingel wird schon irgendwie vor dem Rechtsabbiegerunfall schützen. Und tatsächlich:

Die Aktion verfolgt das Ziel, die Verkehrsunfallzahlen mit Radfahrerbeteiligung zu senken. Die Initiatoren der Aktion möchten erreichen, dass Fahrräder in einem verkehrssicheren Zustand sind und werben außerdem für noch mehr Verständnis und gegenseitige Rücksicht im Straßenverkehr. Weiterhin suchen Polizeibeamte gezielt das Gespräch mit Fahrradfahrern.

Die Verkehrsunfallzahlen mit Radfahrerbeteiligung werden mit solchen repressiven Aktionen sicherlich gesenkt, weil dadurch die Radfahrer aus dem Verkehr vergrämt werden. Das soll nicht heißen, die Fahrt mit einem nicht verkehrssicheren Rad wäre in irgendeiner Art gutzuheißen, nein, auf keinen Fall, aber das nicht verkehrssichere Rad ist wenigstens laut der Unfallstatistik eher selten Unfallursache. Tatsächlich sind nur wenige Unfälle das Resultat nicht zupackender Bremsen und sogar die nicht leuchtende Beleuchtung, die untrennbar mit dem Begriff des Kampfradlers verschmolzen scheint, ist selten unfallursächlich. Das Problem ist eher das Verhalten des Menschen, der das Fahrrad lenkt — nicht zu vergessen das Verhalten des Menschen, der womöglich nebenan ein Kraftfahrzeug führt.

Insofern schrammt die Hamburger Polizei jedenfalls nicht komplett am Ziel vorbei, wenn sie das Gespräch mit Radfahrern sucht. Bleibt nur die Frage, welche Art von Rücksicht von Radfahrern denn eingefordert werden soll. Als klassische rücksichtslose Aktionen des Radfahrers gilt unter anderem das Fahrbahnradeln links eines Radweges oder das Gehwegradeln. Da hilft’s dem Radfahrer allerdings kaum mit Rücksicht, denn ersteres ist erlaubt und letzteres verboten. Wenn schon Gehwegradeln, dann wenigstens mit Rücksicht, das wird kaum die Botschaft sein, die die Hamburger Polizei an den Mann bringen wollte. Vorstellbar wäre eher, man möge doch bitte aus Rücksicht auf die Kraftfahrer den Radweg befahren, aber das scheint in Hamburg, das mittlerweile die Unzulänglichkeiten seiner Radwege erkannt hat, auch eher unwahrscheinlich.

Und sonst so? Rücksicht auf den Geisterradler, der ohne Beleuchtung auf der falschen Straßenseite radelt? Rücksicht auf die parkenden Kraftfahrzeuge auf Radverkehrsanlagen, die ja unbestritten auch irgendwo parken müssen? Rücksicht auf die abbiegenden Kraftfahrzeugführer, die sich nicht zum Schulterblick hinreißen können? Es wäre tatsächlich interessant zu wissen, welche konkreten Beispiele der Rücksichtnahme sich die Polizei hier vorstellt.

Immerhin wurde auch an die Kraftfahrer gedacht — allerdings offenbar nur in der Pressemitteilung:

Die Polizei Hamburg appelliert erneut an Autofahrer und Radfahrer, gegenseitig aufeinander Rücksicht zu nehmen und sich über die geltenden Vorschriften bei der Benutzung des Radweges bzw. der Fahrbahn zu informieren. Dazu gehört unter anderem, dass es Radfahrern auf der Fahrbahn erlaubt ist, rechts an stehenden Fahrzeugen vorbeizufahren.

Viel interessanter als das Vorbeifahren rechts stehender Fahrzeuge ist doch eher § 2 Abs. 4 StVO, der in der Fahrgastzelle meistens unbekannt ist und zumindest am Stammtisch für die größte Empörung sorgt. Allerdings ist das sowieso schon fast egal: Die Kraftfahrer, die an knapp der Hälfte der Fahrradunfälle nicht unschuldig sind, blieben bei dieser Sicherheitsaktion zumindest von der Polizei unbehelligt und mussten ihre Informationen aus Pressemitteilungen und vereinzelten Zeitungsberichten zusammensuchen. Nicht einmal der ADAC Hansa als Mitinitiator dieser Kampagne konnte in der ADAC motorwelt etwas Platz für die Verkehrsregeln freischaufeln — schade eigentlich. Die schon-gecheckt-Plakate am Straßenrand dürften durch die Windschutzscheibe kaum aufgefallen sein.

Unbenommen von dieser Bewertung sollen die übrigen Aktionen sein, die während der letzten zwei Wochen veranstaltet wurden — allerdings bleibt auch da zweifelhaft, dass dem Kraftfahrer verständlich wurde, die Radfahrer auf seiner Fahrbahn neben dem nunmehr nicht mehr benutzungspflichtigen Radweg zu tolerieren. Es scheint beinahe so, als müsste die nächste Verkehrssicherheitsaktion für Radfahrer erst einmal die Kraftfahrer ansprechen.

Köln: Nur ein Spiegel für sicheres Radfahren

Das klingt ja schon fast ganz manierlich: Radtour zu Kölner Gefahrenstellen

Bei einer Fahrradtour durch die Innenstadt haben sich Vertreter der Stadtverwaltung, der Polizei, der Politik und des Verkehrsclubs einen Überblick über die Gefahrenstellen verschafft. Schnell wurde deutlich, wo diese liegen.

Man muss sich diese Radtour mal vorstellen: Da fahren Leute, die sonst nicht mit dem Rad fahren, mit anderen Leuten, die ebenfalls nicht häufig mit dem Rad fahren, zu den Unfallschwerpunkten der Stadt — also prinzipiell zu ebenjenen Orten, an denen die Arbeit der Behörden ganz besonders versagt hat. Und alles, was Elfi Scho-Antwerpes einfällt, ist ein Trixie-Spiegel. Wohlgemerkt: Ein Trixie-Spiegel. Und der eine auch aufgrund seiner umstrittenen Wirksamkeit auch nur versuchsweise. Zu sinnvolleren Maßnahmen will sich die Stadt lieber nicht hinreißen lassen, denn die eigentliche Ursache ist in der Verwaltung schon längst identifiziert:

Doch jenseits der juristischen Bewertung zeigt sich, dass das Mantra von Stadt, Polizei und Verkehrsverbänden einmal mehr im Nichts verhallt ist: Gegenseitige Rücksichtnahme.

Offensichtlich leidet der Kölner Radverkehr genau wie in anderen Städten vor allem an einer desolaten Radverkehrsinfrastruktur, die von keiner Rücksicht dieser Welt kompensiert werden kann. Wie soll das denn auch laufen? Was Rücksicht in der Sprache von Polizei und Verwaltung bedeutet, wird klarer, liest man sich die unter anderem auf facebook veröffentlichten Berichte anderer Teilnehmer dieser Informationstour durch: Radwege benutzen, weil sie sicherer als die Fahrbahn sind, im Zweifelsfall auch mal absteigen und schieben und sowieso auf den Vorrang verzichten.

Das mag ja hin und wieder auch eine praktikale Lösung sein, um nicht plötzlich auf der Motorhaube zu liegen, wird aber generell die Verkehrssicherheit in Kölns Straßen kaum verbessern. Denn auch wenn die Polizei es nicht glauben mag: Verkehrssicherheit für Radfahrer wird sicherlich nicht mit Repressionen gegen den Radverkehr und derartigen Aufrufen hergestellt.

„Gegeneinander statt Miteinander“

Zu den Fahrradunfällen in den letzten Wochen im Kölner Stadtgebiet schreibt Christian Hümmeler: Die Stadt Köln muss aktiv werden

Die Unfälle häufen sich: Drei Radfahrer sind in den vergangenen Tagen angefahren worden, weil sie im toten Winkel übersehen worden waren. Gegenseitige Schuldzuweisungen helfen nicht weiter. Die Stadt muss handeln. Anstoß, der Kommentar.

Der Versuch, den typischen Abbiege-Unfall zwischen Lastkraftwagen und Radfahrer zu kommentieren, der geht aber definitiv schief, wenn er mit den Worten beginnt:

Nein, es sind nicht immer die Autofahrer schuld. Ja, auch Radfahrer ignorieren Regeln, gerade in Köln. Doch kommt es zur Kollision zwischen Auto und Fahrrad, geht es eben meistens für den Radfahrer, für die Radfahrerin schlecht aus.

Eigentlich geht es in den ersten Absätzen vor allem um die Auswirkungen solcher Unfälle — und das Radfahrer doch eigentlich selbst aufpassen sollten, weil sie ja schließlich im Ernstfall unter dem Zwillingsreifen sterben. Das ist ja auch durchaus richtig, wer seine Vorfahrt vor einem abbiegenden Kraftfahrzeug retten will oder sich gar mit einem Lastkraftwagen anlegt, der muss schon lebensmüde sein. Nur: Die meisten Opfer solcher Unfälle wollten bestimmt nicht ihre Vorfahrt zurückerobern, sondern haben schlichtweg nicht gemerkt, sich im toten Winkel zu bewegen. Insofern ist es nicht zutreffend, wenn Hümmeler schreibt:

Die Gefahr potenziert sich noch, wenn ein überforderter und abgelenkter Lastwagenfahrer dann noch auf einen Radfahrer trifft, der stur auf seinem Recht beharrt. Und schon deswegen auf Blicke, Zeichen oder sonstige Kontaktaufnahmen verzichtet. Gegeneinander statt miteinander, das geht selten gut. Rote Ampeln – für diese Erkenntnis muss man nur wenige Minuten an einer Hauptverkehrsader stehen – werden immer häufiger nur noch als unverbindlicher Hinweis gewertet.

Schon mehrfach wurde nun schon darauf hingewiesen, dass die meisten Opfer solcher Unfälle keineswegs die egoistischen, rücksichtslosen, sturen und lebensmüden Kampfradler sind, sondern vor allem Kinder und Senioren plötzlich an Lastkraftwagen geraten. Die so genannten Kampfradler wissen nämlich meistens ganz genau, wie sie sich im Straßenverkehr hinreichend gefahrlos bewegen können. Überhaupt ist die komplette Kausalkette verrutscht: Der Lastkraftwagenfahrer ist zwar überfordert und abgelenkt, aber der Radfahrer wäre ja angeblich auch stur und verzichtete im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte auf jegliche Zeichen, also müsste er doch mindestens moralisch Schuld an dem Unfall sein, denn der Lastkraftwagenfahrer, der war ja abgelenkt und überfordert. Nochmal: Die Menge an Radfahrern, die es wahrhaftig mit einem Lastkraftwagen aufnehmen wollen, die dürfte ziemlich gering sein. Die Opfer sind die, die eben nicht die Ampel als unverbindlichen Hinweis werten, sondern darauf vertrauen, die Straße bei grünem Licht sicher überqueren zu können. Die eben nicht daran denken, dass — womöglich in ihrer Wartezeit erst an die Haltlinie gerollt — der Lastkraftwagen nebenan keine Sicht auf die wartenden Radfahrer hat. Und dann ist auch der Blickkontakt mit dem Lastkraftwagenfahrer gar nicht mehr so einfach, der sitzt schließlich mindestens doppelt so hoch wie der übliche Kraftfahrer.

Aber ja, Hümmeler hat Recht, die Stadt muss handeln und derartige Unfallschwerpunkte umgestalten.

Endlich nicht mehr auf Radfahrer achten

Volvo hat sich etwas ausgedacht, das eigentlich so schlecht gar nicht klingt: Vierrad erkennt Zweirad

Der Autohersteller Volvo hat ein neues Sicherheitssystem entwickelt, das Unfälle mit Fahrradfahrern reduzieren soll.

Nur so richtig wohl mag man sich auf der Straße nicht mehr fühlen, wenn eigentlich nicht mehr der Mensch lenkt, sondern nur noch eine Marionette diverser elektrischer Helferlein ist. Der Spurhalteassistent bewahrt vor dem seitlichen Abdriften, der Abstandsassistent vor dem Vordermann und ABS und ESP werden ohnehin seit längerer Zeit mit physikalischen Unmöglichkeiten verklärt, als ob man damit problemlos auf vereister Fahrbahn bremsen könnte oder die Schrecksekunde aufgehoben würde.

Gut, im Endeffekt bekommen volvofahrende Kraftfahrer nun eine Meldung, wenn es mit dem Radfahrer potenziell enger wird. Hoffentlich ist die Kamera auch so gut wie der Benutzer glaubt, denn wenn einige Kraftfahrer nun schon auf den Schulterblick beim Spurwechsel verzichten, weil das Auto ja Bescheid gäbe, wenn dort etwas im Wege sein sollte und beim Rückwärtsfahren nicht nach hinten sehen, weil’s ja so lustig piept, bevor es knapp wird, dann geht so mancher sicherlich auch davon aus, beim Abbiegen nicht mehr auf Radfahrer achten zu müssen: Das macht ja jetzt der elektronische Assistent.

Es ist allerdings nicht davon auszugehen, dass diese Kamera aus dem Rückspiegel auch um die Ecke schauen oder das gesamte System auf eine wie auch immer geartete Weise Radfahrer hinter parkenden Kraftfahrzeugen erkennen kann. Allenfalls wird es dafür sorgen, dass die Polizeiberichte zu Unfällen zwischen Rad- und Kraftfahrern künftig nicht mehr „Der Autofahrer hatte den Radfahrer übersehen“ lauten, sondern „Der Abbiegeassistent hatte den Radfahrer nicht gemeldet“. Das dazugehörige Video macht schon deutlich, dass offenbar nur Radfahrer vor dem Fahrzeug, also im Längsverkehr erkannt werden, die Seiten und somit der gesamte Abbiegevorgang aber unbeobachtet bleiben. Das wiederum bedeutet aber, dass dieses System auch nur in dem zum Glück recht seltenen Fall eingreift, wenn der Kraftfahrer zeitungslesend unterwegs ist und überhaupt gar nichts mehr bemerkt. Im Längsverkehr ist allerdings nicht die Erkennung der Radfahrer ein grundsätzliches Problem im deutschen Straßenverkehr, sondern die anschließende Reaktion der Kraftfahrer: Wer zu doof ist, einen Radfahrer mit dem vorgeschriebenen Sicherheitsabstand zu überholen, dem hilft auch kein Assistent mehr, außer Volvos Erfindung bricht solche gefährlichen Überholversuche automatisch ab. Selbst wenn nun also die Warnleuchte aufblinkt, weil fünf Meter weiter vorne jemand auf der Fahrbahn pedaliert, kann der Kraftfahrzeugführer immer noch gefährdend überholen, davon wird ihn das Sicherheitssystem kaum abhalten können.

Wollte man einen Sicherheitsgewinn erreichen, müsste die Kamera bei Abbiegevorgängen nach links und rechts schauen können, um dort Radfahrer zu identifizieren. Oder noch besser: Man lässt die vielen elektronischen Helfer bleiben und schärft stattdessen das Bewusstsein für Kraftfahrer, dass immer noch sie die Verantwortung für ihre Fahrt tragen und ihre Aufmerksamkeit nicht an elektronische Assistenten delegieren dürfen.

Schleswig-Holstein: Repressionen gegen den Fahrrad-Boom

Schleswig-Holstein tut sich offensichtlich schwer mit dem Fahrrad als Verkehrsmittel. Es ist allerdings nicht so richtig klar, ob Eckard Gehm in seinem Artikel oder die Schleswig-Holsteinische Polizei die Sache durcheinanderbringt: Radfahrer sind Sorgenkind im Verkehr

2012 registrierte die Polizei mehr Unfälle aber weniger Verletzte auf den Straßen in Schleswig-Holstein

Schon der allererste Satz kündigt härtere Kontrollen gegen Radfahrer an und dummerweise erwecken die restlichen Sätze des ersten Absatzes die Vermutung, dass diese Kontrollen dem gestiegenen Radverkehrsanteil entgegenwirken sollen. Anschließend folgt die Auflösung: Jener gestiegene Radverkehrsanteil sei auch in den Unfallzahlen zu erkennen.

Der nächste Absatz führt dann jene Unfallzahlen genauer aus, bezieht sich dabei aber nicht auf den gesamten vorigen Satz, sondern lediglich auf dessen Wort „Unfallzahlen“. Es gab keineswegs 71.422 Verkehrsunfälle mit Radfahrern, 14.921 verletzte und 109 getötete Radfahrer — diese Zahlen beziehen sich auf alle Verkehrsteilnehmer.

Soweit, so gut, wir blicken durch. Weiter geht’s im dritten Absatz, der dann endlich die lang ersehnte Fortführung des ersten Absatzes darstellt und erklärt, dass Radfahrer mit strengeren Kontrollen rechnen müssten, weil jeder vierte Verunglückte und jeder achte Unfalltote auf dem Rad saß. Sorge hat die Polizei offenbar auch wegen der superklugen Verkehrsteilnehmer, die aus Angst um ihre Fahrerlaubnis mit Rad statt mit dem Auto nicht nur zur Kneipe, sondern auch wieder nach Hause fahren: „Das Auto wird bewusst stehen gelassen, stattdessen betrunken aufs Rad gestiegen“, beklagt Landesinnenminister Andreas Breitner, „das Unrechtsbewusstsein ist in diesem Punkt nur schwach ausgeprägt.“

Nur: Im ganzen Artikel geht’s nicht einmal mit einem Wort um Kraftfahrer, die — auf welche Weise auch immer — Radfahrer gefährden, obschon nicht einmal die Hälfte der Unfälle zwischen Rad- und Autofahrern vom Radfahrer verursacht wird. Gerade das berühmte Rechtsabbiegen ohne Schulterblick gehört vermutlich zu einer der Hauptunfallursachen, eine Kontrolle deren strikter Einhaltung könnte womöglich tatsächlich einen wertvollen Beitrag zur Verkehrssicherheit leisten.

Stattdessen müssen sich Radfahrer an Unfallschwerpunkten an Kontrollen einstellen, die Landesverkehrswacht will Jugendlichen die Gefahr des Toten Winkels verinnerlichen. Letzteres ist sicherlich keine schlechte Idee, aber ohne eine entgegengesetzte Kontrolle unachtsam abbiegender Kraftfahrer recht witzlos.