Im aktuellen SPIEGEL findet sich ab Seite 114 ein erfrischend objektiver Artikel über die Auswirkungen einer Helmpflicht auf den Radverkehr, der ohne das sonst übliche Säbelrasseln über Kampfradler und Rotlichtrowdys auskommt. Da wird sogar die oft zitierte, aber von der Politik wenig beachtete Situation in Australien erwähnt, wo der Radverkehrsanteil nach der Einführung einer Helmpflicht vor 21 Jahren drastisch zurückging. Es sank zwar auch die Anzahl der Kopfverletzungen, doch berechnet auf den Anteil der Radfahrer war die Gefahr für den einzelnen Radler nun gestiegen:
Die Studie offenbart die bittere Logik einer Vorschrift, die das Gute will und das Böse schafft. Laut Vereinschef Syberg zeugt die Debatte von einem fundamentalen politischen Denkfehler: „Wer eine Helmpflicht fordert, verkennt Ursache und Wirkung, er signalisiert dem Radfahrer: Wenn du schon so leichtsinnig bist, in einer Autowelt mit dem Fahrrad zu fahren, dann panzere dich gefälligst.“
Und dass die folgenden Zeilen tatsächlich einmal in der Presse erscheinen würden, hätte wohl auch kein Helmpflicht-Gegner mehr geglaubt:
Wer aber trotz all solcher Bedenken eine Helmpflicht fordert, müsste sie unbedingt auch für Fußgänger vorschreiben, denn von diesen werden im Straßenverkehr noch deutlich mehr getötet — und das ja nicht durch andere Fußgänger, sondern im Wesentlichen durch Autos. Eine Verkehrspolitik, die weiter gestattet, dass Autos mit todbringendem Tempo durch Städte fahren dürfen, kann allen, die nicht im Auto sitzen, nur eines raten: Helm auf zum Gefecht!
Einziger richtiger Kritikpunkt am Artikel: die Schutzwirkung eines Helmes ist längst nicht so gigantisch wie in der Einleitung dargestellt.
Die amtliche Prüfung von Schutzhelmen ist ein simpler Vorgang. Eine Kopfattrappe mit der Schädeldecke nach unten und aufgeschnalltem Helm wird an einem Seilzug emporgezogen und fallen gelassen. Fahrradhelme müssen für die europäische Zulassung unter anderem einen Fall aus anderthalb Meter Höhe auf harten, ebenen Boden überstehen, ohne dass die Aufprallsensoren ein kritisches Verletzungsrisiko melden. Derselbe Impuls auf den ungeschützten Schädel wäre kaum zu überleben. Niemand, der halbwegs klar im Kopf ist, wird die hohe Schutzwirkung von Fahrradhelmen bezweifeln.
Gerade weil die Prüfung so simpel ist, scheinen die Ergebnisse kaum brauchbar zu sein. Der stumpfe Fall über 150 Zentimeter auf harten Boden tritt in der Realität nunmal eher selten auf. Offenbar sind die Stürze gar derart kompliziert, dass die Schutzwirkung der Fahrradhelme, je nach Quelle, schon zwischen zehn und 25 Kilometern pro Stunde endet. Sogar der Verkehrsgerichtstag hat vor kurzem indirekt zugegeben, dass die Schutzwirkung momentaner Fahrradhelme inakzeptabel ist. Problematisch ist natürlich auch, dass insbesondere Jugendliche und Kinder ihren Helm kaum richtig tragen, gerade in der Winterzeit, in der zwischen Kopf und Helm noch eine Mütze eingezwängt wird. Der entstehende Turm auf dem Kinderkopf verschiebt den Helm so weit nach oben, dass Gesicht und Stirn beinahe ungeschützt sind und aufgrund der Hebelwirkung eher kontraproduktive Auswirkungen anzunehmen sind. Davon abgesehen spielen natürlich auch noch weitere Aspekte wie die berühmte Risikokompensation eine Rolle: Wer angesichts der momentanen Lobpreisungen auf den Helm von phänomenalen Schutzwirkungen ausgeht, verhält sich im Straßenverkehr womöglich leichtsinniger und kommt dadurch eher zu Schaden als ein aufgeklärter Radfahrer ohne Helm.