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Deutschland: Recht auf Geschwindigkeit gilt auch im Dunkeln

Pünktlich zur Winterzeit veröffentlicht die Polizeipresse wieder wertvolle Überlebensstrategien im Straßenverkehr: Sicherheit durch Sichtbarkeit

Das Wichtigste in kurzer Zusammenfassung: Fußgänger müssen reflektierende und gut sichtbare Kleidung tragen, Radfahrer mit Licht fahren und Autofahrer sowieso; dazwischen einige Beispiele als Füllmaterial. Eigentlich nichts besonderes, das hört man mittlerweile häufig genug in den Medien. Interessanter wird es, liest man sich den Text noch ein zweites Mal mit vorsichtig verschobener Perspektive durch, denn schon der zweite Satz sticht ins Auge:

Zeit für alle Verkehrsteilnehmer, sich Gedanken darüber zu machen, wie sie im Straßenverkehr von anderen Verkehrsteilnehmern besser gesehen werden können.

Das ist sicherlich erst einmal keine schlechte Idee. Leider biegt die Pressemitteilung schon an dieser Stelle in das insbesondere gegenüber Radfahrern beliebte Victim Blaming ein: angesprochen werden im gesamten Text lediglich die potenziellen Opfer, die aufgrund mangelnder Sichtbarkeit einen Unfall erleiden könnten, es wird nicht ein einziges Mal der potenzielle Täter angesprochen. Dabei soll nun gar nicht mit den Fingern auf den durchschnittlichen Kraftfahrer gezeigt werden, der das aus § 3 Abs. 1 StVO resultierende Sichtfahrgebot weder kennt noch respektiert, auch Radfahrer, gerade jene ohne Licht, neigen mitunter zur Unaufmerksamkeit, was dunkle Hindernisse auf der Straße angeht.

Gleich darauf folgt:

Und wer bei Schummerlicht oder totaler Finsternis unterwegs ist, ohne für andere sichtbar zu sein, der riskiert seine Gesundheit – wenn nicht sogar sein Leben.

In der kompletten Pressemitteilung war zwar Platz für Anekdoten aus der Polizeiarbeit, aber nicht für einen einzigen Satz, dass Fahrzeugführer gerade nachts auf potenzielle Hindernisse achten müssen? Mit ein bisschen Rechnerei ergibt sich beispielsweise eine Höchstgeschwindigkeit auf unbeleuchteten Landstraßen von 70 Kilometern pro Stunde, je nach Leuchtkraft der Scheinwerfer eher weniger, ansonsten kracht die Motorhaube in das potenzielle Hindernis, bevor das Hirn den Fuß aufs Bremspedal drücken konnte. Tatsächlich neigen Kraftfahrer außerorts eher zu höheren Geschwindigkeiten: schließlich sei nachts doch alles frei.

Innerorts kann § 3 Abs. 1 StVO wiederum bedeuten, auch mal langsamer als mit den erlaubten 50 oder 30 Kilometern pro Stunde zu rollen, gerade wenn in dunkleren Straßen abgebogen werden soll oder nicht erkennbar ist, was sich hinter parkenden Autos oder ähnlichen Hindernissen tut. Es wäre vernünftig, als Fahrzeugführer über solche Situationen nachzudenken — der Polizei fällt da leider bloß ein anderes Beispiel ein:

(…) ist das aber immer noch besser als verletzt im Straßengraben zu liegen und im Nachhinein zu überlegen, warum mich der Unfallgegner viel zu spät erkannt hat.

Auch an dieser Stelle fehlt jeglicher Hinweis auf das Sichtfahrgebot, jeglicher Hinweis auf die Verantwortung, die nunmal mit dem Führen eines Kraftfahrzeuges einhergeht. Auch wenn die Polizei im allerletzten Satz ihren Wunsch bekundet, alle Verkehrsteilnehmer mögen sicher ans Ziel kommen, hinterlassen Pressemitteilungen dieser Art immer einen bitteren Nachgeschmack.

Im Sinne des Victim Blamings wird die moralische Schuld an einem Unfall bereits auf den trotteligen Fußgänger oder Radfahrer verlagert, der offenkundig blöd genug war, ohne Warnweste vor die Haustür zu treten. Die meisten derartigen Unfälle entstehen allerdings nicht, weil ein dunkel gekleideter Fußgänger plötzlich vor ein Fahrzeug hüpft, auch wenn so etwas ohne Zweifel ebenfalls passiert, sondern weil Kraftfahrer davon ausgehen, „dass da schon nichts sein wird“ und unaufmerksam am Steuerrad drehen.

Es ist erstaunlich, wie gut Polizei und ADAC zusammenspielen, wenn es um das Thema Warnwesten geht. Die Polizei empfiehlt innerorts dringend das Tragen einer solchen Weste, der ADAC verteilt öffentlichkeitswirksam neon-gelbe Warnwesten an Schulkinder — aber nie folgt bei derartigen Aktionen in Hinweis darauf, als Kraftfahrer in der Nacht nicht jegliche Verantwortung auf die Warnweste zu verlagern.

Das ist noch umso bitterer, weil es genügend Unfälle gibt, bei denen Fußgänger eine Warnweste trugen und Radfahrer mit Licht unterwegs waren, der Kraftfahrer beim Abbiegen am Radio drehte oder mit dem Infotainment-System hantierte oder auf eine andere Art abgelenkt war. So etwas gilt heutzutage allerdings als gesellschaftsfähig und wird kaum hinterfragt, geschweigedenn vorgeworfen.

Diese Denkweise zeigt allerdings schon erste Folgen: während der vielen Unfälle aufgrund von Geisterfahrern und Nebel drehten sich die Diskussionen im Netz lediglich um die bereits verunfallten Kraftfahrer, die nicht schnell genug die Unfallstelle abgesichert hatten. Nie kam einer der Diskutierenden auf die Idee zu hinterfragen, ob ein Kraftfahrer seine Geschwindigkeit im Nebel nicht so weit reduzieren sollte, um auch ungesicherte Unfallstellen, die es ja offenkundig gibt im Straßenverkehr, rechtzeitig zu erkennen. Stattdessen wurden in leider mittlerweile gelöschten Diskussionen ernsthafte Forderungen gestellt, das Unterlassen der sofortigen Absicherung einer Unfallstelle mit horrenden Bußgeldern zu bewehren — als ob die Fahrzeuginsassen, deren Gliedmaßen womöglich in ungesunden Verwinkelungen abstehen, in jenem Moment nicht vielleicht doch andere Sorgen haben dürften, als sich das Warndreieck zu schnappen und fünfzig Meter weiter weg in den Nebel zu stellen, wo es in Ermangelung der Einhaltung des Sichtfahrgebotes ohnehin keine große Wirkung zeigen wird.

Stattdessen dürfen Kraftfahrer in Deutschland Gewiss sein: hier gibt es noch ein Recht auf Geschwindigkeit — und alles, was diesem Recht im Wege steht, wird sich schon rechtzeitig mit Warnwesten oder Warnblinklichtanlagen ankündigen. Aber den Fuß vom Gaspedal zu nehmen scheint immer mehr zu einer unzumutbaren Herausforderung zu werden.

Siehe auch:

Hamburg ist neon-gelb

Das neue Jahr beginnt mit strahlenden Aussichten für Hamburgs Radfahrer, freut sich die WELT:

Strahlende Aussichten: Immer mehr Hamburger wappnen sich mit Warnwesten gegen die schlechten Wetterbedingungen – und sorgen so für mehr Sicherheit.

Diesen Zusammenhang kann man so beschreiben, muss man aber nicht — wenigstens der hinten dran geschobene Satz sollte korrekterweise lauten: „Und gleichen damit unaufmerksame Fahrweisen der Autofahrer aus.“

Keine Frage: Sichtbarkeit ist im Straßenverkehr wichtig. Vor zwei Monaten schon erschien auf dieser Webseite ein Artikel über das Radfahren mit Warnweste, der schon damals bilanzierte, dass eine Warnweste zwar den einzelnen Radfahrer prinzipiell zu schützen vermag, für den Radverkehr insgesamt aber mutmaßlich keine positiven Auswirkungen bezüglich der Sicherheit zeigen wird. Die komplette Argumentation kann im damaligen Artikel nachgelesen werden.

Die WELT schreibt nun:

Auf dem Weg zur Arbeit oder nach Hause kommt es, gerade im Winter, zwischen Fahrrad- und Autofahrern häufig zu Kollisionen. Sind die Personen bei Dunkelheit jedoch gut zu erkennen, verringert sich die Gefahr eines Unfalls drastisch.

Soweit, so korrekt. Umgekehrt betrachtet lassen sich Autofahrer dank der neongelben Radfahrer immer weiter vom Sichtgebot befreien. Beinahe jeder Radfahrer hatte schon mindestens einmal mit einem Autofahrer zu tun, der trotz allerbester Sichtverhältnisse die Vorfahrt des Radfahrers missachtete oder beim Ausparken beinahe den Radfahrer auf die Motorhaube nahm. Häufig heißt es dann: „Ich habe Sie gar nicht gesehen!“ Korrekt wäre sicherlich: „Ich habe nicht aufgepasst“, „Ich habe nebenbei SMS getippt“ oder „Ich habe am Navigationsgerät gespielt.“

Es gibt für den Kraftfahrzeugverkehr keinen Anspruch, dass sich sämtliche Hindernisse mit gelben Warnleuchten ausstatten, überall die Straßenbeleuchtung funktioniert und alle Verkehrsteilnehmer, die nicht hinter dem Steuer sitzen, sondern zu Fuß, auf dem Rad oder Motorrad unterwegs sind, eine Warnweste tragen, damit das Autofahren möglichst leicht und einfach von der Hand geht. Ein Fahrzeugführer ist stets verpflichtet, nach Hindernissen Ausschau zu halten, innerorts noch mehr als auf der in der Regel nicht von Menschen aufgesuchten Autobahn. Daraus folgt nun auch, dass er etwa beim Abbiegen gründlich Ausschau halten muss, ob sich auf dem parallel verlaufenden Radweg womöglich ein Radfahrer nähert, anstatt den Schluss zu ziehen, dass sich alles wichtige schon selbst mit einer Weste kennzeichnen wird.

Das Ziel sollte nun eigentlich nicht sein, alle schwachen Verkehrsteilnehmer mit einer Warnweste auszustatten, damit der Autoverkehr ungestört rollen kann, sondern vielmehr den Autoverkehr so weit zu reglementieren und die Verkehrsinfrastruktur so weit umzugestalten, dass sich alle Verkehrsteilnehmer ohne übertriebene Schutzvorrichtungen im öffentlichen Raum bewegen können. Stattdessen heißt es aber:

Der knallige Trend fällt auch den Polizeibeamten immer häufiger auf. Sie begrüßen die steigende Sensibilisierung der Passanten, Oberbekleidung zu tragen, die den Licht- und Sichtverhältnissen der Jahreszeit angepasst ist. Deshalb denkt die Polizei nun über eine Broschüre nach, die die Wichtigkeit von Reflektorwesten untermauern soll.

Man muss sich eigentlich erst einmal klar machen, wie grotesk diese Zeilen eigentlich sind: die Polizei schätzt die Gefährdung von Fußgängern und Radfahrern durch Kraftfahrzeuge so groß ein, dass es sogar eine Broschüre zu dem Thema geben soll. Aber nicht etwa eine an den Kraftfahrzeugverkehr adressierte Broschüre zum richtigen Verhalten in der dunklen Jahreszeit, sondern Empfehlungen über Warnwesten für die schwächeren Verkehrsteilnehmer.

Warnwesten können zwar im Gegensatz zum Fahrradhelm schon präventiv einen Unfall verhindern, sind aber längst kein Allheilmittel: sie leuchten nämlich nur bei Tageslicht. Die grelle Tagesleuchtfarbe reagiert auf ultraviolette Strahlung, so dass die nächtlichen Reflektionseigenschaften der gelben Leibchen kaum Unterschiede zu einer etwas helleren Jacke aufweisen. Lediglich die Reflektionsstreifen sind im Scheinwerferlicht sichtbar, aber leider allzu oft von Rucksäcken, Taschen oder gar Kapuzen verdeckt.

Selbst wenn: eine Warnweste macht keinen Radfahrer sichtbar, der auf einem Radweg entlangfährt, der nicht direkt parallel zur Fahrbahn, sondern hinter einem Grünstreifen oder gar hinter parkenden Autos geführt wird — dort ist er schon physikalisch gesehen unsichtbar. Auf einem Radweg neben der Fahrbahn ist der Radfahrer zwar prinzipiell sichtbar, dringt aber nicht sofort in das Bewusstsein des Autofahrers: der Radler ist schließlich außerhalb der Fahrbahn und für den Autofahrer zunächst unerheblich. Probleme gibt es in beiden Fällen erst beim Abbiegen, wenn der Radfahrer unvermittelt auf der Motorhaube liegt. Denn nachts ist mit der Tagesleuchtfarbe nunmal nichts zu gewinnen und die Reflektionsstreifen leuchten auch nicht, wenn sich der Radfahrer nicht im Scheinwerferlicht des Autos bewegt.

Statt Warnwesten zu empfehlen, könnte die Broschüre auch andere Hinweise enthalten. Etwa die Aufforderung, gefährliche, weil unsicher geführte Radwege zu meiden und stattdessen auf der Fahrbahn im Blickfeld des Kraftfahrzeugverkehres zu radeln. Oder auf funktionierende Beleuchtung, Reflektoren und Bremsen zu achten, die deutlich effektiver sind als jede Warnweste. Und eben die Aufforderung an den Kraftfahrzeugverkehr, nachts ganz besonders aufmerksam zu fahren und mit schlecht sichtbaren Verkehrsteilnehmern zu rechnen.

Es muss wohl an dem deutschen Verständnis einer Automobilnation liegen, dass auf diese Idee niemand kommt. Stattdessen helfen die schwachen Verkehrsteilnehmer weiter mit beim Aufbau der autogerechten Stadt im 21. Jahrhundert, in der man sich ohne Warnwesten offenbar nicht mehr sicher außerhalb der eigenen vier Wände bewegen kann.

Vermutlich finden nicht-getragene Warnwesten bei Radfahrern und Fußgängern bald Einzug in die Unfallberichte — ganz analog zu der bereits üblichen Erwähnung eines nicht getragenen Fahrradhelmes.

Neongelb mit roten Flecken

Fahrradgeschichten Die Sommerpause findet dieses Jahr offenbar gar kein Ende mehr — so darf fröhlich weiter diskutiert werden, mit welchen Forderungen man dem boomenden Radverkehr als nächstes einen Stock zwischen die Speichen schießen möchte.

Auch schon recht lange hält sich parallel zur Forderung der Helmpflicht die Idee einer Warnwestenpflicht und spätestens beim anschließendem Abgleich mit der Realität bekommt jeder Radfahrer sein gefürchtetes Schädel-Hirn-Trauma allein durchs Kopfschütteln. Doch gerade in der dunklen Jahreszeit kommt man nicht umhin, wenigstens ein Mal pro Woche über dieses Thema diskutieren zu müssen.

Immerhin: eine Warnweste ist wenigstens eine präventive Maßnahme und könnte im Gegensatz zum Fahrradhelm womöglich Unfälle vermeiden. Andererseits wirkt sich eine Warnwestenpflicht sofort negativ auf alles aus, was nicht neongelb in der Dunkelheit unterwegs sind. Das müssen nicht nur Radfahrer, sondern können auch Fußgänger sein, denn Autofahrer werden primär nur noch auf alles achten, was nachts leuchtet — alles andere verschmilzt per Definition mit der schwarzen Nacht.

Und das ist gefährlich.

Die Straßenverkehrszulassungsordnung ist in Paragraph 67 bezüglich der Ausstattung eines Fahrrades nicht misszuverstehen, die Anzahl und Richtung von Beleuchtungseinrichtungen sind genau vorgeschrieben, auch wenn die technische Ausstattung schon etwas antiquiert anmutet, wobei wenigstens ein Dauerbetrieb der Rückleuchte, also eine Standlichtfunktion, bekannt ist. Eine kräftige Beleuchtung sucht man in den Absätzen vergebens — dass Radfahrer in Straßen mit vielen verschiedenen Lichtquellen mit ihrer kleinen Beleuchtung durchaus untergehen, ist ein weit verbreitetes Problem.

Ein Radfahrer mit Warnweste ist sicherlich schon aus mehreren hundert Metern zu sehen, alles andere ohne Warnweste allerdings nicht. Im Prinzip entbindet eine Warnwestenpflicht den Autofahrer nur noch weiter von seinem Sichtfahrgebot, wenn er beim Abbiegen gar nicht mehr den Kopf auf der suche nach Fahrrädern oder Fußgängern zu wenden braucht, sondern sich einfach darauf verlässt, dass er alles wichtige als neongelben Fleck im Augenwinkel wahrnehmen wird.

Nun gilt eine Warnwestenpflicht nicht für Fußgänger und auch als Radfahrer kann man eine solche Weste vergessen oder von einem Rucksack zum Großteil verdecken. Es gibt viele Gründe, warum eine Warnweste nicht „funktioniert“, weil etwa der Radweg hinter parkenden Autos oder Gewächs verläuft und der Autofahrer im Augenwinkel eben keine Warnweste erkennt und unbekümmert abbiegt.

Wenn ein Radfahrer nachts in einer dunklen Ecke mit einer Mülltonne kollidiert, die als Hindernis auf dem Radweg aufgestellt wurde, hält ihm der Polizeibericht anschließend einem Verstoß gegen das Sichtfahrgebot vor, meistens wird der Besitzer der Mülltonne noch nicht einmal belangt. Sogar in einer unzureichend gesicherten Baustelle, wie sie auf Radwegen mehr Regel als Ausnahme sind, ist der Radfahrer selbst schuld, wenn er in die ungesicherte Baugrube stürzt.

Für motorisierte Verkehrsteilnehmer läuft das offenbar etwas anders, aus einer Mülltonne auf der Fahrbahn würde vermutlich relativ schnell ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr und ihr Besitzer kann sich vor Kalamitäten kaum noch auf den Beinen halten. Theoretisch darf ein Autofahrer nachts auf einer unbeleuchteten Straße nur so schnell fahren, dass er rechtzeitig anhalten darf, dabei gehen die Meinungen teilweise von der halben Länge des Scheinwerferlichtes aus — das ist keine besonders lange Strecke und hätte die Konsequenz, dass streng nach Straßenverkehrsordnung eine Geschwindigkeit von 50 bis 70 Kilometern pro Stunde schon das Maximum im nächtlichen Verkehr darstellt.

Das funktioniert natürlich nicht und ein solches Fahrzeug würde vermutlich alle paar Sekunden mit gefährlichen Manövern überholt. Gerade nachts ist aufgrund der geringeren Verkehrsdichte eine Geschwindigkeit von deutlich über einhundert Kilometern pro Stunde eher die Regel als die Ausnahme und geht so lange gut, bis plötzlich hinter der nächsten Kurve das besagte Pannenfahrzeug wartet. In der Regel schlägt der Fahrer in das Pannenfahrzeug noch innerhalb der Schrecksekunde ein. Nebenbei erwähnt wäre auch das Radfahren mit Warnweste auf außerörtlichen Straßen ein gefährliches Unterfangen, sofern der Radfahrer nicht auf einen parallelen Radweg ausweichen kann oder will. Auf geraden Strecken sollte das Rücklicht theoretisch genügen, auf kurvigen Strecken liegt der Radfahrer analog zum Pannenfahrzeug auf der Motorhaube, bevor der Autofahrer überhaupt gemerkt hat, dass da jemand radelt.

So wäre es dann nicht verwunderlich, wenn in der Zeitung plötzlich etwas von dem Radfahrer steht, der nachts überfahren wurde, weil er keine Warnweste trug — ganz analog zu den vielen Unfallmeldungen, die dem Unfallopfer Vorwürfe an seinen schlimmen Verletzungen machen, weil kein Fahrradhelm getragen wurde. Dennoch: es gilt nach wie vor das Sichtfahrgebot.

Die Unfallart, die eine Warnwestenpflicht primär bekämpfen soll, dürfte vermutlich der klassische Abbiegeunfall sein, bei dem ein Radfahrer auf dem Radweg von einem abbiegenden Kraftfahrzeug erfasst wurde. In der Theorie des Fahrschulunterrichtes darf ein Autofahrer überhaupt nicht nach rechts abbiegen, sofern er denn nicht erkennen kann, ob sich dort womöglich ein Konfliktfahrzeug nähert. Dabei ist es theoretisch unbedeutend, ob es sich um einen joggenden Fußgänger handelt, der ja, wie schon mehrfach erwähnt, von einer Warnwestenpflicht unberührt bleibt, oder einen unbeleuchteten Zweiradfahrer, denn der abbiegende Autofahrer hat eine Gefährdung auszuschließen. Fährt er dabei jemanden, egal wen, über den Haufen, ist er dieser Pflicht nicht nachgekommen. Zugegeben: es ist durchaus schwer, im nächtlichen Regenschauer einen unbeleuchteten Radfahrer zu erkennen und es braucht an dieser Stelle nicht zu diskutiert werden, dass unbeleuchtete Radfahrer mehr als nur vollkommen verantwortungs- und rücksichtslos handelt.

Es gibt also offenbar Stellen im Straßenverkehr, bei denen Radfahrer nicht ausreichend von anderen Verkehrsteilnehmern gesehen werden können. Dahinter steckt wenigstens zu einem wesentlichen Teil die übliche Problematik mit Fahrradwegen: sie sind einfach gänzlich ungeeignet. Die Separation von Kraftfahrzeug- und Fahrradverkehr funktioniert eben nur so lange, wie es keine Konfliktsituationen gibt, die aber nicht nur zuverlässig an jeder Kreuzung, sondern auch an jeder Grundstücksausfahrt und bei jedem Aussteigen aus einem parkenden Fahrzeug entstehen. Die weiteren Unzulänglichkeiten, also Unebenheiten, Wurzelaufbrüche, Mülltonnen, parkende Kraftfahrzeuge und unachtsame Fußgänger, sowie gänzlich ungeeignete Verkehrsführungen, sind hier hinlänglich bekannt und brauchen nicht weiter ausgeführt zu werden.

Primäres Problem scheinen also die Sichtbeziehungen zu sein, wenn Fahrradwege nicht direkt parallel zur Fahrbahn geführt werden, sondern sich hinter parkenden Fahrzeugen, Sträuchern oder anderen Sichthinternissen verstecken. In solchen Fällen hilft aber eine Warnweste auch nur noch im allerletzten Moment, denn vor dem Abbiegen ist der Radfahrer auch mit Warnweste nicht zu erkennen. Vermutlich würde eine sichere Verkehrsführung für deutlich mehr Sicherheit sorgen als eine bloße Warnwestenpflicht mit allen aufgeführten Nachteilen — eine solche Verkehrsführung könnte etwa die hinlänglich bekannten Fahrradspuren auf der Fahrbahn sein oder wenigstens vernünftige Radwege, wenn man Radfahrern die bloße Benutzung der Fahrbahn nicht zutraut.

Bei der ganzen Problematik tritt noch ein weiterer Aspekt auf, der hier nicht unbeachtet bleiben soll: über den modischen Wert von Fahrradhelmen kann man wie immer streiten, aber eine Warnweste sieht tatsächlich vor allem lächerlich aus. Das mag in einer Diskussion über Sicherheitseinrichtungen nebensächlich sein, schließlich sind schusssichere Westen und kettensägenabweisende Sicherheitshosen ebenfalls keine Augenweide, doch für den Radverkehr ist es durchaus von Wichtigkeit, nicht allzu lächerlich daherzukommen. Einerseits soll das Fahrrad nunmal ein gleichberechtigtes Verkehrsmittel darstellen, zu dessen Benutzung man sich nicht wie am Karneval verkleiden sollte, andererseits besteht natürlich auch die Gefahr, dass Autofahrer neongelbe Radfahrer als unwichtig betrachten und in bestimmten Verkehrssituationen nicht ausreichend ernst nehmen. Das lässt sich bereits heute beobachten, wenn in den einschlägigen Foren gelacht wird, wenn sich Radfahrer an der Steigung abstrampeln, während der Autofahrer nur lässig auf das Gaspedal treten muss.

Warnwesten sind technisch gesehen nachts relativ nutzlos: die meiste Fläche einer Weste nimmt die gelbe oder orangefarbene Tagesleuchtfarbe ein, zusätzlich sind in der Regel mehrere Reflektionsflächen integriert. Die Tagesleuchtfarbe wandelt ultraviolettes Licht in sichtbares Licht um, funktioniert aber nur, wenn die Sonne als ultraviolette Strahlungsquelle zur Verfügung steht — also in der Regel nicht nachts. Bei trüben Wetter und in der Dämmerung kommt eine Warnweste aufgrund des dann höheren Anteils ultravioletter Strahlung hingegen besser zur Geltung. Die Reflektionsstreifen hingegen sind nachts zwar zu erkennen, sofern sie nicht von Gepäck verdeckt sind, lassen aber dennoch die Identifikation als Radfahrer erst bei näherer Betrachtung zu — in der Regel wird man kleine, reflektierende Streifen in der Dunkelheit als Verkehrseinrichtung oder Beiwerk der Stadt- oder Landschaft abtun.

Außerdem degradiert man Radfahrer auf diese Weise zu Verkehrsteilnehmern dritter Klasse — allenfalls zweitklassig werden sie schon länger behandelt, wenn sie auf unzureichende und stellenweise auch gefährdende Radwege mit benachteiligenden Verkehrsführung gezwungen werden. Indem man nun die Radfahrer zu leuchtenden Paradiesvögeln stilisiert, nimmt man den Autofahrern jegliche Pflicht auf andere Verkehrsteilnehmer zu achten, um ihnen jegliche Nachteile zu ersparen, während Fahrradfahrer sich mit Helmen und Warnwesten schützen müssen und im Zweifelsfalle an einem nicht selbst verursachten Unfall trotzdem schuld sind — dem Autofahrer könne man schließlich keine Vorwürfe machen, er könne ja schließlich nicht auf alles achten und ist, nebenbei erwähnt, über dutzende Meter so sehr mit der Bedienung von Navigationsgerät oder Mobiltelefon beschäftigt, dass er auch eine Warnweste nicht wahrnehmen könnte. Dass momentan vor allem der Autofahrer in Kalamitäten steckt, wenn der Radfahrer wider der Verkehrsregeln auf der Motorhaube liegt, ist sicherlich auch keine befriedigende Situation.

Und wieder einmal bleibt zum Schluss festzuhalten, dass diejenigen Politiker mit der Idee einer Warnwestenpflicht vermutlich allzu selten auf dem Fahrrad sitzen — um nicht den Gedanken in den Raum zu werfen, ob sich der eine oder andere vielleicht selbst schon einmal geärgert hat, dass man beim Abbiegen immer aufpassen muss, ob da noch jemand im Anmarsch ist.